Hallo,
Ist es möglich, als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Modernisieungsmaßnahmen in einer selbstbewohnten Wohnung vornehmen zu lassen (z.B. Einsetzen eines bodentiefen Fensters zum Garten), obwohl der Nießbrauchberechtigte dem nicht zustimmt?
Zur Info:
Der Wert des Hauses wird dadurch nicht verringert sondern erhöht, die Mietneinnahmen werden dadurch auch nicht verändert. Die Kosten für den Umbau übernimmt komplett der Eigentümer, der auch Mieter der Wohnung ist, die modernisiert werden soll. Der reguläre Nießbrauch zu Gunsten der Eltern erstreckt sich hier lediglich auf die Mieteinnahmen;