Modernisierung durch Eigentümer ohne Zustimung des Nießbrauchsempfänger

Hallo,
Ist es möglich, als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses Modernisieungsmaßnahmen in einer selbstbewohnten Wohnung vornehmen zu lassen (z.B. Einsetzen eines bodentiefen Fensters zum Garten), obwohl der Nießbrauchberechtigte dem nicht zustimmt?

Zur Info:
Der Wert des Hauses wird dadurch nicht verringert sondern erhöht, die Mietneinnahmen werden dadurch auch nicht verändert. Die Kosten für den Umbau übernimmt komplett der Eigentümer, der auch Mieter der Wohnung ist, die modernisiert werden soll. Der reguläre Nießbrauch zu Gunsten der Eltern erstreckt sich hier lediglich auf die Mieteinnahmen;

Hallo.

Der Nießbrauchsberechtigte ist nur „wirtschaftlicher“ Eigentümer und hat gesetzlich diesbezüglich keinerlei Einspruchsrechte, es sei denn, es existiert neben dem Nießbrauchsrecht ein Vertrag, der für derartige Maßnahmen am Objekt irgendwelche weiteren Rechte vorsieht.

Vielen Dank für die Info.

Lt. Grundbuchauszug besteht ein Nießbrauch gem. gesetzlicher Bestimmungen (d.h. wie Du geschrieben hast, lediglich ein wirtschaftlicher Nießbrauch incl. Zusatz, Instandhaltungsaufwednugen zu zahlen)

Wo kann man denn die genauen gesetzlichen Bestimmungen nachlesen? Im BGB habe ich nur allgemeine Hinweise zu Nießbrauch (§ 1030 BGB; § 428 BGB) bekommen, aber nicht, was der Eigentümer darf bzw. nicht darf, wer über Reparaturen entscheided (zahlen muß hier der Nießbrauchberechtigte), wer über Mieter entscheidet bzw. Mietverträge abschliesst, etc.

Das muß doch irgendwo gesetzlich vorgegeben sein.

Vielen Dank