Modernisierung durch Zumauern ?

Der Vermieter hat Modernisierung durch Einbau neuer Fenster und Türen angekündigt.
Bisher im Schlafzimmer: Balkontür, 1 größeres Fenster und 1 kleineres Fenster.
Jetzt stellt sich heraus, daß er die Balkontür und das kleineere Fenster zumauert, und statt der Balkontür ein kleineres Fenster einbaut.
Das 2. Fenster wird auch verkleinert.
Die Glasfläche verringert sich dadurch um ca. 52% !!
Außerdem stellt meiner Meinung nach das Ganze eine bauliche Veränderung dar.
Ist er zu Allem berechtigt??

Vielen Dank im Voraus.

Der Vermieter hat Modernisierung durch Einbau neuer Fenster
und Türen angekündigt.

Bisher im Schlafzimmer: Balkontür, 1 größeres Fenster und 1
kleineres Fenster.

Jetzt stellt sich heraus, daß er die Balkontür und das
kleineere Fenster zumauert, und statt der Balkontür ein
kleineres Fenster einbaut.

M. E. ist dies eine einseitige Änderung des Mietvertrages, denn hätten Sie die Wohnung ohne Fenster (Balkontür)im Schlafzimmer tatsächlich angemietet ??

Das 2. Fenster wird auch verkleinert.

Die Glasfläche verringert sich dadurch um ca. 52% !!

Außerdem stellt meiner Meinung nach das Ganze eine bauliche
Veränderung dar.

Beim Bauamt nachfragen, ob er ohne Genehmigung dies verändern darf, oftmals nicht, wenn dadurch die Außenfront geändert wird; kommt natürlich darauf an, ob das Haus alleine steht oder ein Reihenhaus ist.

Ist er zu Allem berechtigt??

Natürlich darf er Fenster verkleinern, wenn dies zur Energieeinsparung führt, aber wenn dadurch sich der „Wohnwert“ reduziert, sicherlich nicht, es sei denn, er würde eine Mietminderung Ihnen großzügig anbieten.

Vielen Dank im Voraus.