Modernisierung, Entschädigung und wie hoch?

Hallo,
nach dem Bund zog der Sohn der Mieter aus der Mietwohnung aus. Das ist fünf Jahre her. Anfang 2009 erlitt der Sohn einen Schlaganfall und ist nun schwerstbehindert. Die Mieter fragten ihren Vermieter, ob sie ihren Sohn wieder in die Mietwohnung aufnehmen könnten. Der Vermieter meinte, dass dies nicht seiner Genehmigung unterliege, schließlich sei es der Sohn der Mieter. Bevor der Sohn der Mieter aus der Reha entlassen werden kann, muss aber die Mietwohnung der Eltern umgebaut werden. Verwandte und Freunde wollten dies selbst machen. Die Umbauzeichnungen sandten die Mieter an ihren Vermieter mit der Bitte um Genehmigung.
Nun kam Post vom Vermieter: die Umbauten könnten nur vorgenommen werden, wenn diese durch Fachfirmen erfolgt. Sogar Zeichnungen einer Architektin mit Auflistung von Material und Kosten waren dabei. Fast 60000 EUR soll das kosten.
Wären diese Kosten nun als Modernisierung (60000 x 11% : 12 Monate) = 550 EUR monatlich mehr Miete = unbezahlbar oder mit welchen Entschädigungen müssen die Mieter rechnen?

Danke für Eure Tipps.

Wenn die Mieter die Wohnung behindertengerecht umbauen möchten bzw. müssen, dann sind die Kosten von den Mietern selbst zu tragen. Der Vermieter muss sich weder an den Kosten beteiligen, noch muss der Vermieter die Wohnung „modernisieren“.

Der Vermieter kann von den Mietern im übrigen eine entsprechend hohe Kaution verlangen, damit gewährleistet wird, dass bei einem Auszug der Mieter der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.

Hi,

Wären diese Kosten nun als Modernisierung (60000 x 11% : 12
Monate) = 550 EUR monatlich mehr Miete = unbezahlbar oder mit
welchen Entschädigungen müssen die Mieter rechnen?

hier geht es nicht um eine Modernisierung bei der die Kosten über diese Formel umgelegt werden müssen.
Im Prinzip ist hier nahezu alles verhandelbar. Hat sich denn der VM schon dazu geäußert wie er sich die Bezahlung der Umbauten vorstellt? Ist er überhaupt bereit in Vorlage zu treten oder erwartet er eine Bezahlung durch die Mieter?
Wie ist denn die Frage gemeint, mit welcher Entschädigung die Mieter rechnen müssen?

Gruß Stefan

Hi,
ein anderer Ansatz…
wäre es möglich in eine behindertengerechte Wohnung umzuziehen?
Habt ihr euch schon mal bei Caritas/Diakonie/AWO usw (viele Wohlfahrtsverbände beraten) oder dem VDK beraten lassen welche Möglichkeiten es für eure Familie gibt?
Mietwohnung umbauen stelle ich mir wahnsinnig kompliziert vor.

viele Grüße
Susanne

Hallo,
was sagt denn die Krankenkasse/Pflegekasse (wenn sie nicht selbst zuständig sind, sagen sie einem hoffentlich, wer das ist, sonst vielleicht im Versicherungsbrett nochmal nachfragen), ob und welche Kosten sie übernehmen würde?
Wie schon erwähnt, kann der Vermieter bei einem Auszug sogar verlangen, daß alles zurückgebaut wird.
Ein Umzug wird wohl wirklich die bessere Wahl sein. Bei der Besichtigung den Rollstuhl (?) mitnehmen - neulich habe ich bei Bekannten in einer (fast neuen) barrierefreien (aber nicht ausdrücklich behindertengerechten) Wohnung gesehen, daß man zwar mit dem Rollstuhl ins WC kommt, aber dummerweise die Türe nicht mehr schließen könnte, weil der Rollstuhl um ein paar cm im Weg stehen würde, egal, wie man es anstellt.

Cu Rene