Modernisierung - inwiefern kann Mieter schuldhaft Bauarbeiten verzögern?

Hallo zusammen,
nehmen wir folgendes Szenario, Umstellung auf Fernwärme in einem Mehrfamilien-Mietshaus, an:

Ein Vermieter kündige eine Modernisierungsmaßnahme an, wobei Einigkeit bestehe, dass die Mieter diese würden dulden müssen. Er wünsche von den Mietern aber außerdem die unterschriebene Erklärung, „Wir sind einverstanden und verzichten auf die dreimonatige Ankündigungsfrist und sind auch bereit die Arbeiten früher zuzulassen“.

Nehmen wir weiter an, dass die meisten Mieter befürchten, dass die auf jeden Fall zu erwartende Mieterhöhung durch diese recht pauschale Erklärung unerfreulich frühzeitig auf sie zukommt. Daher äußere die Mehrzahl der Mieter lediglich (formlos, teils nur mündlich), wann sie im Urlaub seien (Ziel: Anwesenheit in der Wohnung bei den Bauarbeiten), und sende eben nicht die angefragte Erklärung in der o.g. Form ab. Dies sei erstaunlicherweise vom Vermieter auch so hingenommen worden.

Das letzte Blatt in der Modernisierungsankündigung sei schließlich eine Erklärung (Originalformular), dass der Mieter mit einer Direktabrechnung durch den Fernwärmelieferanten einverstanden ist. Hier seien aber sämtliche Angaben, die noch auszufüllen sind, leer. Lediglich die Hausanschrift sei ausgefüllt. D.h. insbesondere fehlte:

  • Name des Mieters und Lage der Wohnung (das könnte der Mieter tatsächlich selbst ausfüllen)
  • anzusetzende m² Zahl für die Wohnung (das ist für den Mieter als Laien schon etwas schwieriger korrekt auszufüllen)
  • Abrechnungsverhältnis nach Verbrauch und Quadratmeterfläche (also z.B. 40/60 - das kann der Mieter beim besten Willen nicht alleine ausfüllen, wenn ihm der Vermieter nicht sagt, wie er dies festgelegt hat)
  • das Preisblatt des Lieferanten (kann der Mieter durch Recherche oder Ansprechen des Lieferanten evtl. selbst in Erfahrung bringen)

Bei diesem Formular sei es so, dass es fast alle Mieter, trotz der fehlenden Angaben, dem Vermieter unterschrieben eingereicht haben. Ein Mieter jedoch habe sich beim Lieferanten erkundigt und die eindeutige Auskunft bekommen, der Vermieter müsse dem Mieter das Formular ausgefüllt zur Unterschrift geben. Der Mieter wisse ja sonst nicht, was er da überhaupt unterschreibe. Es gehe im übrigen nur darum, wer die Abrechnung vornehme, und nicht um die Maßnahme als solche.

Der Mieter teile dies dem Vermieter mit, und dass er bereit wäre, die Werte selbst einzutragen, wenn er sie mitgeteilt bekomme; aber auch, dass er der Maßnahme nicht zustimmt, weil er durch eine Zustimmung Nachteile für sich befürchtet.
Über diesen Mieter rege sich der Vermieter schließlich in höchstem Maße auf und spreche am Telefon sogar Drohungen aus („Wenn Sie nicht endlich zustimmen, dann haben Sie übermorgen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs!“). Irgendwann nenne er dem Mieter zumindest das o.g. Abrechnungsverhältnis.

Außerdem kündige der Vermieter aber auch Regressforderungen an.

Der Mieter hingegen verstehe immer weniger, wo überhaupt das Problem des Vermieters ist. Weil ihn die Situation stresst, recherchiere er:

"Duldungspflicht des Mieters besteht […], wenn der Vermieter die Modernisierungsarbeiten form- und fristgerecht ankündigt [und so] kann der Mieter nicht widersprechen und die
Modernisierung nicht verweigern. Er braucht auch nicht zuzustimmen. Vielmehr kann der Vermieter mit den Modernisierungsmaßnahmen beginnen. Der Mieter muss diese dulden."
Quelle: http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-zustimmung-mieter/

So habe es der Mieter auch immer verstanden. Indem er sagt, er stimme der Maßnahme nicht zu, sagt er ja nicht, dass er sie nicht dulde(n wolle). Er überprüfe nochmals, wie er sich geäußert habe und stelle fest, dass er niemals gesagt habe, dass er die Maßnahme nicht dulden wird.

Das enorme Drängen des Vermieters bestärke den Mieter eher, nicht noch ausdrücklich zuzustimmen, da er nicht mehr wisse, womit er dann zu rechnen habe. Fest überzeugt sei der Mieter aber, dass er den Vermieter nicht aufhält (und dies ohnehin auch gar nicht kann).
Nach Auffassung des Mieters könne der Vermieter doch vielmehr jederzeit beginnen.

Eher wundere sich der Mieter also darüber, dass dies nicht passiere. Keine Arbeiten seien zu bemerken, insbesondere versuche der Vermieter in keiner Weise, einen Termin für die Arbeiten in der Wohnung des Mieters zu vereinbaren. Es gehe immer nur um die Rücksendung des Formulars zur Abrechnung mit dem Energielieferanten, die aber völlig unabhängig von der Maßnahme selbst und insbes. den Bauarbeiten zu sehen sei. Im „schlimmsten Fall“ müsste der Vermieter eben selbst mit den Mietern abrechnen (vgl. Betriebskosten u.ä.).

Nun (endlich) die Fragen:
Wie sähe das konkret aus, dass ein Mieter eine Modernisierungsmaßnahme nicht duldet (also in Abgrenzung dazu, dass er lediglich nicht zustimmt)? Wäre das z.B. Verweigerung von Terminen / Zugang zur Wohnung? Oder was hat man sich hier vorzustellen?
Aus welchem Verhalten des Mieters wäre eine (ansonsten unausgesprochene) Nicht-Duldung der Maßnahme zweifellos abzuleiten?
Inwiefern kann der Mieter hier eine Schuld tragen und regresspflichtig werden?
Ist die Weigerung des Mieters, ein unvollständiges Formular unterschrieben zurückzusenden, in diesem Sinne schuldhaft?
Ist die Anfrage des Mieters nach gesundheitsschädlichen Fußbodenbestandteilen (und Bitte um fachgerechte Arbeitsausführung bzw. Nennung des beauftragten Unternehmens) in diesem Sinne schuldhaft?
Könnte man annehmen, dass der skizzierte Vermieter den Unterschied zwischen Zustimmung und Duldung nicht kennt?
Oder muss man annehmen, dass er auf jeden Fall eine Zustimmung will, ggf. „mittelbar“ durch Erhalt des Abrechnungsformulars?
Aber warum das alles?

Danke für Eure Kommentare!
Hauke

Hallo,

da meine Glaskugel gerade zum Polieren beim Glaser ist…empfehle ich einen Besuch beim örtlichen Mieterverein.

Ohne genaue Kenntnisse der Örtlichkeiten und der Schriftstücke ist eine Beantwortung nämlich nicht möglich.

Hallo!

mal einige Fragen:

Hat der Vermieter denn in seinem Schreiben überhaupt alles wichtige zum Thema Modernisierung gesagt ?
Insbesondere, Zeit, Dauer, Beeinträchtigung und wichtig, die zu erwartende Mieterhöhung in Euro und Cent benannt ?

Wie wird bisher geheizt ? Gibt es Gasthermen, jeder Mieter ist selbst Gaskunde beim Versorger ?
Oder gibt es schon Zentralheizung, aber Gas oder Öl ?

Und wie wird abgerechnet ,wenn es Zentralheizung gibt ? Heizkostenverteiler und welcher Umlagemaßstab ? 50/50 ?

Die 3 Monatsfrist ist doch ganz wichtig ! Wenn der Mieter dabei erfährt, die Erhöhung der Miete wird so hoch, das er sie sich nicht leisten kann, dann soll er ja kündigen dürfen (eigentlich müssen !) und muss die Erhöhung gar nicht bezahlen.

Natürlich darf man „freiwillig“ auf die Frist verzichten. Man muss es natürlich nicht und das hat keine negative Folgen.

Und wenn der Vermieter bisher die Wärme zentral aus dem Heizungskeller liefert (Gas,Öl) und darüber nach Verbrauch und Wohnfläche abrechnet, dann darf er das nicht ändern !
Nur mit Zustimmung.

Er müsste z.B. selbst Fernwärme-Kunde werden und die Kosten legt er wie bisher nach Verbrauch um Auch zum bisherigen Maßstab laut Vertrag, also z.B. 50% nach Verbrauch laut Heizkostenverteiler und 50 % nach Wohnfläche.

Nur freiwillig wäre ein Vertrag jedes Mieters direkt mit dem Wärmelieferanten möglich. Durchsetzen gegen den Willen kann der VM das nicht.
Bei Gasthermen, wo man bisher schon selbst Gaskunde ist, wäre das möglich.
Da ändert sich ja nichts am Mietvertrag.

Da würde sich „nur“ die Frage stellen, ob die Umstellung von Gasthermen auf Fernwärme eine Modernisierung wäre, die geduldet werden müsste.
Mag sein, das wäre so.
Denn es gibt ja leider bei Modernisierungs-Duldung auch wirtschaftlich unsinnige Maßnahmen, also die keine direkte Einsparung der Nebenkosten bringt.

MfG
duck313

Vielen Dank,

das sind ein paar gute Punkte!
Ja, es gibt durchaus Schwächen in der Ankündigung. Schwammig ist der genaue Zeitpunkt, was natürlich auch dran liegt, dass der Wunsch besteht, alsbald möglich zu beginnen. Die Benennung der Stellen in der Wohnung ist falsch („da ist ein falscher Textbaustein reingerutscht“) und wurde inzwischen mündlich korrigiert, aber nicht bei allen Mietern. Bei der Mieterhöhung sieht es soweit richtig aus, aber die Mehrzahl der Mieter hat einen Indexmietvertrag, und darauf wird überhaupt nicht eingegangen. Im Einzelfall wurde bestätigt, dass diese Mieter ja gar keine Mieterhöhung bekommen.
Alles ziemlich unprofessionell, aber ob man ihm die Ankündigung deswegen komplett um die Ohren hauen kann?

Der Punkt mit der bisherigen Wärmeenergie ist wirklich interessant. Das ist Gas, und die Mieter haben Einzelverträge direkt mit dem Lieferanten.
Nun soll es zu 30/70 abgerechnet werden, was für Altbau m.E. ungewöhnlich hoher Anteil Eigenverbrauch ist (aber für sparsame Heizer natürlich vorteilhaft). Und ja, das stimmt natürlich, ohne die Erklärung für den Lieferanten müsste der Vermieter mit den Mietern abrechnen, was dann wohl eine Vertragsänderung wäre. Der vlt. viele nicht zustimmen würden?

Spannend. Inzwischen dürfte der Vermieter aber alle Erklärungen haben, und die Dreimonatsfrist ist erst in zwei Wochen rum. Einer Verkürzung hat ja kaum jemand zugestimmt.

Dass es gar keine Modernisierung ist, wird aus den von Dir genannten Gründen aber auch bereits diskutiert.

Ich bleibe gerade an der Geschichte mit der Änderung hängen, die sich ergäbe (bzw. ergeben hätte, muss man ja nun fast sagen, wo nun alle der Abrechnung mit dem Lieferanten zugestimmt haben): es hätte also jeder ablehnen können, die Fernwärme direkt mit dem Lieferanten abzurechnen? Und dann noch die Änderung des Vertrags mit dem Vermieter ablehnen? Und dann wäre die Umstellung zumindest für diese Mieter passé gewesen (ohne negative Folgen)?

Wow. V.a. wenn es gar keine Modernisierung ist, die Mieter also gar keine Fuldungspflicht haben…

Uff, ich ärgere mich gerade, nun der Direktanrechnung zugestimmt zu haben…

VG
Hauke

Sorry für die Typos: Duldungspflicht, Direktabrechnung.

und noch ein kleiner Nachtrag: bei einer „rechtmäßigen Blockadehaltung“ - hätte das Haus dann nicht einfach Fernwärme mit Direktabrechnung für alle, die das wollen, und Gas wie gehabt für alle „Verweigerer“? Die extreme Haltung des Vermieters lässt ja vermuten, dass ein Verweigerer alleine bereits das ganze Projekt hätte zum Scheitern bringen können? Aber wäre es in so einer Situation nicht schlau, zuerst das OK der Mieter einzuholen? Eine gewisse Investition ist passiert, noch bevor überhaupt so recht bekannt war, was der Vermieter vorhat: der eigentliche Fernwärme-Hausanschluss im Keller. Seitdem ist allerdings ersteinmal nichts weiter passiert…

… und wenn ein Mieter der Direktabrechnung nicht zustimmen würde und der Vermieter dann mit ihm einen neuen Mietvertrag vereinbaren müsste (wg. Umfang der BK, o.ä.): hätte der Mieter nicht sogar eine recht gute Verhandlungsposition? Z.B. Anpassung der Miete nach unten soweit, dass die Mehrkosten der Fernwärme wieder aufgefangen werden?

30/70 bedeutet, 30 % nach Wohnfläche und 70% nach gemessenem Verbrauch.

Anders herum ist es nicht zulässig, da 50/50 die „schlechteste“ Variante wäre, die aber in nahezu 80 % der Wohnungen angewandt wird.

30/70 nutzt man in Energiesparhäusern wo wenig Bereitschafts- und Transportverluste anfallen.
Und es ist natürlich für den Nutzer die gerechteste Variante.

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