Vermieter A möchte in den Wohnungen seines Hauses die Fenster modernisieren, die fristgerechte Ankündigung ist noch nicht erfolgt.
Nun meldet sich Mieter B und bemängelt einen Schaden. Kann A nun im Zuge der Instandsetzung die Fenster modernisieren, obwohl die Frist nicht eingehalten wird respektive überhaupt nicht angekündigt wurde, die Instandsetzungskosten natürlich von den Modernisierungskosten abgezogen?
Oder muss A die Fenster jetzt gleichwertig ersetzen (Instandsetzung über Reparatur nicht möglich), um dann eine Modernisierung anzukündigen und nochmal die Fenster zu tauschen ?