Modernisierung mit Instandsetzung verknüpfen

Vermieter A möchte in den Wohnungen seines Hauses die Fenster modernisieren, die fristgerechte Ankündigung ist noch nicht erfolgt.

Nun meldet sich Mieter B und bemängelt einen Schaden. Kann A nun im Zuge der Instandsetzung die Fenster modernisieren, obwohl die Frist nicht eingehalten wird respektive überhaupt nicht angekündigt wurde, die Instandsetzungskosten natürlich von den Modernisierungskosten abgezogen?

Oder muss A die Fenster jetzt gleichwertig ersetzen (Instandsetzung über Reparatur nicht möglich), um dann eine Modernisierung anzukündigen und nochmal die Fenster zu tauschen ?

Hi,

Instandsetzung und Modernisierung können gleichzeitig durchgeführt werden. Bei fehlender Ankündigung kann die Mieterhöhung aber erst mit einer Verzögerung von 6 Monaten durchgeführt werden. Auch haben die Mieter die Möglichkeit gegen die Modernisierung mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen.

Tipp Modernisierungsvereinbarung mit den Mietern treffen.

P.S. handelt es sich bei den Fenstertausch
überhaupt um eine Modernisierung?

Offtmals ist dies nicht der Fall, wenn z.b. schon Isolierglasfenster verbaut sind.

Du weisst aber schon, dass seit dem 1. Mai das neue Mietrecht gilt und der Mieter die Modernisierung dulden muss?

Du weisst aber schon, dass seit dem 1. Mai das neue Mietrecht
gilt und der Mieter die Modernisierung dulden muss?

wenn es denn energiesparende Maßnahmen betrifft.

Gruß, Karin

Beim Einbau neuer Fenster kannst du drauf wetten.

Beim Einbau neuer Fenster kannst du drauf wetten.

Ja. Eine Verbesserung des K-Werts (gleich welcher Höhe) reicht da bereits, allerdings sah das nach altem Recht nicht anders aus.

Gruß

osmodius

Zwischen „Isolierverglasaung“ mit 3,0 W/(m²K) und der heute nur noch erhältlichen „Wärmeschutzverglasung“

UPS - gehe mal den Kalender umstellen