Modernisierung oder Instandhaltung ?

Hallo,

wir wohnen in einem Klinkerhaus, Baujahr 1935. Der Vermieter will nun die Wetterseite der Fassade hydrophobieren ( durchlässig versiegeln). Dadurch steige der Wohnwert des Gebäudes und wir sollen 11% dieser Modernisierungskosten jährlich finanziell mittragen.
Wer kann uns sagen, ob diese Maßnahme tatsächlich Modernisierung ist oder zu den Instandhaltungsmaßnahmen gehört, die der Vermieter alleine zu tragen hätte?

Danke für Eure Infos,

heihei

Hallo,

wir wohnen in einem Klinkerhaus, Baujahr 1935. Der Vermieter
will nun die Wetterseite der Fassade hydrophobieren (
durchlässig versiegeln). Dadurch steige der Wohnwert des
Gebäudes und wir sollen 11% dieser Modernisierungskosten
jährlich finanziell mittragen.
Wer kann uns sagen, ob diese Maßnahme tatsächlich
Modernisierung ist oder zu den Instandhaltungsmaßnahmen
gehört, die der Vermieter alleine zu tragen hätte?

Hi,

der Wohnwert der Wohnungen in diesem Haus ändert sich überhaupt nicht.
Aus diesem Grund ist keine Mieterhöhung möglich. Allenfalls ändert sich der Wert der Immobilie.

Baut der Vermieter aber gleichzeitig Wärmeschutzmassnahmen ein, so kann er diese Kosten umlegen, muss jedoch beweisen, wie hoch die ungefähren Kosteneinsparungen für die Heizungskosten nach der Sanierung sind. Bei der Massnahme muss er dann aber die ohnehin notwendigen Kosten als Abzug anerkennen.

Vor Ort nach Möglichkeit bei einem Mieterverein beraten lassen, es sollte dabei jemand das Haus und die Arbeiten besichtigen, um sich ein Urteil zu bilden, ob die Massnahme in der dargelegten Form notwendig ist.

Gruss Günter