guten morgen ihr llieben experten.
folgender sachverhalt:
eine wohnung soll modernisiert werden. die entsprechende wohnungsbaugesellschaft fuehrte bereits vor einigen tagen gespraeche und hat alles weitere dazu erklaert.
die wohnung wird im urspruenglichen grundriss massiv geaendert. eine mieterhoehung steht um EUR 300,00 ebenso an. die wohnung wurde im jahre 1987 als „behindertenwohnung“ bezogen, um in der zukunft die nutzung eines rollstuhles zu gewaehrleisten. (fortschreitende muskelerkrankung) der neue grundriss macht die nutzung eines rollstuhles unmoeglich, bzw. schmaelert die moeglichkeiten aeusserst. man muesste ihn jeweils vor jeder zimmertuer abstellen und sich mit muehe durch das jeweilige zimmer bewegen.
eine neue wohnung ist bereits in aussicht.
nun meine frage:
- welche kosten kann man der momentanen wohnungsbaugesellschaft auferlegen?
ist es moeglich, sich den umzug und die maklerprovision, die aufgrund der vermittlung dieser neuen wohnung entstand (ueber das internet gefunden) von der wohnungsbaugesellschaft bezahlen zu lassen?
desweiteren ist mein gedanke, die nebenkosten, die 2008 entstanden und 2009 gezahlt werden muessen, stornieren zu lassen, als art „entschaedigung“.
koennt ihr mir hier mit fachwissen und spontanen antworten weiterhelfen?
danke!