Hallo Experten es folgt ein detailliertes Szenario mit anschließenden Fragen.
Eine große Wohnungsbaugesellschaft modernisiert und renoviert in einer Siedlung ca. 2.500 Wohnungen.
Ein Mieterehepaar beide 80 und 81 Jahre, herzkrank (Bypass operiert) werden wegen des Umfangs der Arbeiten für fast 2 Jahre in eine „Ersatzwohnung“ umgezogen. Dieser erste Umzug erweißt sich als sehr strapaziös für diese alten Leute, weil sie bereits 46 Jahre in diesem Mietshaus wohnen. Auf Grund der Erfahrungen beim ersten Umzug, entschließen sich die Kinder des alten Paares - beim Rückumzug wird das besser - wir helfen mit und werden den Vermieter noch mehr auf die Füße treten, wenn Mängel vorhanden sind.
Nun ist es soweit, wieder wird ein Umzug eingeleitet und diesmal - so die Gesellschaft - ein besseres Umzugsunternehmen angeheuert. Wir machen alles - vom einpacken bis zum Aufstellen!
Leider wider ein Irrtum! Die eingelagerten „Restmöbel“ sind unvollständig (verschwunden), Gardinenleisten fehlen usw.
Nach der Modernisierung passen einige Möbel nicht mehr dorthin, wo sie früher standen, weil jetzt Heizungsrohre im Weg sind usw.
Die Kinder beschließen einiges in Eigenleistung zu erbringen. So die Betreuung der schwachen und nervlich sehr belasteten Eltern. Das kostet Zeit - sprich - Urlaub.
Sie Kaufen das fehlende Material (im Bauhaus kostengünstig) und helfen bei der Montage, der Reinigung und der Verpflegung. Sie erledigen die Adressänderungen, per Telefon, FAX oder Briefen, die nach so einem Umzug notwendig sind…
Laut dem Mieterbund sind solche kosten durch den Vermieter zu erstatten!
Jetzt aber die Fragen???
Wie hoch darf ich die Eigenleistung ansetzen - wie viel € pro Stunde?
Kennt jemand Urteile, die man diesbezüglich nachlesen kann und wo?
Ich erwarte keine rechtlich, eindeutige Gesamtlösung! Nur ein paar Tipps und Hinweise damit ich meine Vorderrungen etwas untermauern kann.
Schon jetzt Danke fürs lesen und antworten.
MFG
Jürgen