Modernisierung und ihre Folgen

Hallo Experten es folgt ein detailliertes Szenario mit anschließenden Fragen.

Eine große Wohnungsbaugesellschaft modernisiert und renoviert in einer Siedlung ca. 2.500 Wohnungen.
Ein Mieterehepaar beide 80 und 81 Jahre, herzkrank (Bypass operiert) werden wegen des Umfangs der Arbeiten für fast 2 Jahre in eine „Ersatzwohnung“ umgezogen. Dieser erste Umzug erweißt sich als sehr strapaziös für diese alten Leute, weil sie bereits 46 Jahre in diesem Mietshaus wohnen. Auf Grund der Erfahrungen beim ersten Umzug, entschließen sich die Kinder des alten Paares - beim Rückumzug wird das besser - wir helfen mit und werden den Vermieter noch mehr auf die Füße treten, wenn Mängel vorhanden sind.

Nun ist es soweit, wieder wird ein Umzug eingeleitet und diesmal - so die Gesellschaft - ein besseres Umzugsunternehmen angeheuert. Wir machen alles - vom einpacken bis zum Aufstellen!

Leider wider ein Irrtum! Die eingelagerten „Restmöbel“ sind unvollständig (verschwunden), Gardinenleisten fehlen usw.
Nach der Modernisierung passen einige Möbel nicht mehr dorthin, wo sie früher standen, weil jetzt Heizungsrohre im Weg sind usw.

Die Kinder beschließen einiges in Eigenleistung zu erbringen. So die Betreuung der schwachen und nervlich sehr belasteten Eltern. Das kostet Zeit - sprich - Urlaub.
Sie Kaufen das fehlende Material (im Bauhaus kostengünstig) und helfen bei der Montage, der Reinigung und der Verpflegung. Sie erledigen die Adressänderungen, per Telefon, FAX oder Briefen, die nach so einem Umzug notwendig sind…

Laut dem Mieterbund sind solche kosten durch den Vermieter zu erstatten!

Jetzt aber die Fragen???
Wie hoch darf ich die Eigenleistung ansetzen - wie viel € pro Stunde?
Kennt jemand Urteile, die man diesbezüglich nachlesen kann und wo?

Ich erwarte keine rechtlich, eindeutige Gesamtlösung! Nur ein paar Tipps und Hinweise damit ich meine Vorderrungen etwas untermauern kann.

Schon jetzt Danke fürs lesen und antworten.

MFG
Jürgen

Hallo Jürgen,

Eine große Wohnungsbaugesellschaft modernisiert und renoviert
in einer Siedlung ca. 2.500 Wohnungen.
Ein Mieterehepaar beide 80 und 81 Jahre, herzkrank (Bypass
operiert) werden wegen des Umfangs der Arbeiten für fast 2
Jahre in eine „Ersatzwohnung“ umgezogen. Dieser erste Umzug
erweißt sich als sehr strapaziös für diese alten Leute, weil
sie bereits 46 Jahre in diesem Mietshaus wohnen. Auf Grund der
Erfahrungen beim ersten Umzug, entschließen sich die Kinder
des alten Paares - beim Rückumzug wird das besser - wir helfen
mit und werden den Vermieter noch mehr auf die Füße treten,
wenn Mängel vorhanden sind.

Nun ist es soweit, wieder wird ein Umzug eingeleitet und
diesmal - so die Gesellschaft - ein besseres Umzugsunternehmen
angeheuert. Wir machen alles - vom einpacken bis zum
Aufstellen!

Leider wider ein Irrtum! Die eingelagerten „Restmöbel“ sind
unvollständig (verschwunden), Gardinenleisten fehlen usw.
Nach der Modernisierung passen einige Möbel nicht mehr
dorthin, wo sie früher standen, weil jetzt Heizungsrohre im
Weg sind usw.

Die Kinder beschließen einiges in Eigenleistung zu erbringen.
So die Betreuung der schwachen und nervlich sehr belasteten
Eltern. Das kostet Zeit - sprich - Urlaub.
Sie Kaufen das fehlende Material (im Bauhaus kostengünstig)
und helfen bei der Montage, der Reinigung und der Verpflegung.
Sie erledigen die Adressänderungen, per Telefon, FAX oder
Briefen, die nach so einem Umzug notwendig sind…

Laut dem Mieterbund sind solche kosten durch den Vermieter zu
erstatten!

Was soll hier erstattet werden ? Was fehlt, muss erstattet werden. Bei allen anderen Massnahmen stellt sich zuerst die Frage, ob das Wohnungsbauunternehmen vor den Leistungen auf Mängelbeseitigung aufgefordert wurde oder ob von dem Untenrehmen eine Zusage zur Kostenübernahme vorliegt. Ist dies nicht der Fall, gibt es nur Geld, wenn Kulanz im Spiel ist. Rechtlich besteht keine Verpflichtung, wenn nicht vor den Massnahmen Zustimmung eingeholt wurde. Dasselbe gilt auch für andere Arbeiten. Nur was vereinbart ist, hat das Unternehmen zu zahlen. Dies kann aus dem Schreiben zur Modernisierung hervor gehen oder wird getrennt nach Eingang eiens solches Schreibens vereinbart.

Die Frage ist also auch, was seinerzeit bei dem Schreiben zu der Modernisierung erklärt wurde.

Jetzt aber die Fragen???
Wie hoch darf ich die Eigenleistung ansetzen - wie viel € pro
Stunde?

In der Rechtssprechung geht man von früher 20 DM, heute 10 EUR pro Stunde aus. Es gibt Einzelurteile, die nur 7,50 € anerkennen und solche, die sogar die Kosten eines notwendigen Urlaubs dann anerkennen, wenn die Massnahme sonst nicht hätte erledigt werden können.

Kennt jemand Urteile, die man diesbezüglich nachlesen kann und
wo?

Hier handelt es sich um Einzelfälle, die nicht veröffentlicht werden - oder selten - .

Ich erwarte keine rechtlich, eindeutige Gesamtlösung! Nur ein
paar Tipps und Hinweise damit ich meine Vorderrungen etwas
untermauern kann.

Es wäre hier vielleicht einmal günstig, die Ankündigung der Modernisierung zu kennen - wobei ich mich wundere, wenn Du beim Mieterbund gewesen bist, dass man Dir dort nicht sagt, welche Kosten die Gerichte in dieser Region anerkennen. Dies weiss der Mieterbund am Ort eigentlich. Solltest Du selbst Mitglied sein oder das ältere Ehepaar, dann soll der Mieterbund gefälligst Dir den Text vorgeben oder den Brief direkt schreiben. Zur Beratung gehört auch, dass einem Mitglied auch umfassend der Text für ein Schreiben erläutert wird.

Wenn Du noch Fragen hast, maile direkt an mich.

Gruss Günter