Modernisierung von gemieteten Gewerberäumen

Hallo an alle,

ich möchte im September einen Laden anmieten. Vermieter ist eine Wohnbaugesellschaft. Die Räumlichkeiten sind in einem schlechten Zustand. Die Stromkabel liegen noch auf Putz, Boden, Wände und Decken müssen verputzt und gestrichen werden.
Der Vermieter ist der Meinung, dass ich als Mieter des Gewerbeobjekts für ALLE Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten verantwortlich bin.
Ich bin bereit Decken, Wände und Böden zu renovieren.
Aber gibt es nicht irgendwo eine Vorschrift, dass der Vermieter von Gewerberäumen Gebäude relevante Dinge wie Heizung, Stromkabel, Wasserversorgung verantwortlich ist?
Wenn ich eine Wohnung miete muss ich mir ja auch nicht erst die Kabel verlegen oder eine Heizung einbauen.
Oder gibt es sooo gravierende Unterschiede zwischen Wohnungsmieter und Gewerbemieter?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.
Gruß

wenn der Vermieter das nicht machen möchte, mietet man einfach nicht. wo ist das problem?

Hallo auch!

Aber gibt es nicht irgendwo eine Vorschrift, dass der Vermieter von Gewerberäumen Gebäude relevante Dinge wie Heizung, Stromkabel, Wasserversorgung verantwortlich ist?

So pauschal kann man hierauf nur sagen: Nein, gibt es so wie es von Dir gemeint ist nicht - weder bei Gewerberäumen noch bei Wohnraum.

Der Vermieter bietet ein Objekt/Mietsache in einem gegebenen Zustand wie zum Zeitpunkt der Besichtigung zu einem entsprechenden Mietpreis an.
Der Mieter findet das Angebot ok und nimmt es an - oder lässt es sein.
Vor Vertragsunterzeichnung steht es dem Mieter frei über Verbesserungen/Modernisierungen mit dem Anbieter zu verhandeln; allerdings wird sich mit ziemlicher Sicherheit dann auch das Mietpreisangebot entsprechend nach oben verändern.

Während eines laufenden Mietverhältnisses nennen sich solche Zustandsverbesserungen „Modernisierung“. Für Wohnraum ist für sogar die entsprechende Mietpreisveränderung gesetzlich geregelt BGB § 559 - der gravierende Unterschied ist, dass die entsprechende Mieterhöhung für Gewerberaum frei verhandelbar ist (i.d.R. wird dafür im Mietvertrag ein höherer %-Satz festgelegt).

Etwas völlig anderes ist aber die Pflicht des Vermieters, den angemieteten = vertragsgemäßen Zustand zu erhalten > Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Wenn ich eine Wohnung miete muss ich mir ja auch nicht erst die Kabel verlegen oder eine Heizung einbauen.

Auch da ist es so, dass wenn eine Wohnung ohne Kabel und Heizung angemietet wurde, genau dies der vertragsgemäße Zustand ist, den der Vermieter gebrauchsfähig zu erhalten hat.

Also mal den großen Unterschied zwischen „Erhaltung“ und „Verbesserung“ klarmachen (z.B. >hier) und dann überlegen, ob das Angebot akzeptabel ist.

Grüsse Rudi

Tatsächlich müssen Stromkabel nicht unter Putz, aber fest verlegt sein. Und Gewerberäume dürfen auch ohne Waschgelegenheit oder Heizung vermietet werden - dort wohnt ja niemand.

G imager761

Gewerberäume dürfen auch ohne Stromleitungen vermietet werden.

vnA

Oder gibt es sooo gravierende Unterschiede zwischen
Wohnungsmieter und Gewerbemieter?

Ja. Die gibt es. Bei gewerblichen Mietverhältnissen kann der Vermieter dem Mieter einzelvertraglich sehr viel mehr auferlegen, als einem privaten Wohnungsmieter.

Hallo und vielen Dank für Eure Antworten.
Nicht mieten wäre dumm, denn trotz desolatem Zustand ist es eine 1a Lage.
Werde ich eben noch ein paar Angebote von Handwerkern einholen und an die Sache rangehen.
Nochmal Danke

Gruß

Sicher, nur in dem Fall sind sie ja vorhanden, nur nicht so verlegt, wie der Mietinteressent es gerne hätte.