Hallo auch!
Aber gibt es nicht irgendwo eine Vorschrift, dass der Vermieter von Gewerberäumen Gebäude relevante Dinge wie Heizung, Stromkabel, Wasserversorgung verantwortlich ist?
So pauschal kann man hierauf nur sagen: Nein, gibt es so wie es von Dir gemeint ist nicht - weder bei Gewerberäumen noch bei Wohnraum.
Der Vermieter bietet ein Objekt/Mietsache in einem gegebenen Zustand wie zum Zeitpunkt der Besichtigung zu einem entsprechenden Mietpreis an.
Der Mieter findet das Angebot ok und nimmt es an - oder lässt es sein.
Vor Vertragsunterzeichnung steht es dem Mieter frei über Verbesserungen/Modernisierungen mit dem Anbieter zu verhandeln; allerdings wird sich mit ziemlicher Sicherheit dann auch das Mietpreisangebot entsprechend nach oben verändern.
Während eines laufenden Mietverhältnisses nennen sich solche Zustandsverbesserungen „Modernisierung“. Für Wohnraum ist für sogar die entsprechende Mietpreisveränderung gesetzlich geregelt BGB § 559 - der gravierende Unterschied ist, dass die entsprechende Mieterhöhung für Gewerberaum frei verhandelbar ist (i.d.R. wird dafür im Mietvertrag ein höherer %-Satz festgelegt).
Etwas völlig anderes ist aber die Pflicht des Vermieters, den angemieteten = vertragsgemäßen Zustand zu erhalten > Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Wenn ich eine Wohnung miete muss ich mir ja auch nicht erst die Kabel verlegen oder eine Heizung einbauen.
Auch da ist es so, dass wenn eine Wohnung ohne Kabel und Heizung angemietet wurde, genau dies der vertragsgemäße Zustand ist, den der Vermieter gebrauchsfähig zu erhalten hat.
Also mal den großen Unterschied zwischen „Erhaltung“ und „Verbesserung“ klarmachen (z.B. >hier) und dann überlegen, ob das Angebot akzeptabel ist.
Grüsse Rudi