Modernisierung vs. Instandsetzung

Hallo allerseits,

Angenommen ein Vermieter möchte in einem Haus dessen 30 Jahre alte Fenster gegen schicke neue wärmegedämmte austauschen. Kann er dann die kompletten Kosten hierfür im Rahmen einer Modernisierung nach § 559 BGB anteilig auf die Mieter umlegen oder sind Teile der baulichen Maßnahme als Instandsetzung zu verbuchen?

Was meint ihr dazu?

Viele Grüße
Friederike

Hallo,

meines Erachtens nach kann der Vermieter die vollen Kosten umsetzen, da es sich hier um eine energieeinsparende Maßnahme handelt.

Instandsetzung wäre es, wenn eine Scheibe etc. ausgestauscht werden würde, weil sie gerissen ist…

Gruß
S.Thomsen

Hallo,

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Modernisierung.htm
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermiete…
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=51669

ich meine es war Mal so, dass der VM nur 11% der Modernisierungskosten auf die jährl. Miete aufschlagen durfte. Kann aber sein, dass sich da was geändert hat, oder ich was falsch im Hinterkopf habe.

Sind Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Gesamtkosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen. Sind in einer Whg. 3 Isolierglasfenster ausgetauscht worden, in einer anderen aber nur 3, so muss er dies bei der Berechnung berücksichtigen.

Quelle Mieterlexikon:

Gruß Marion

Hallo Marion,

ich meine es war Mal so, dass der VM nur 11% der
Modernisierungskosten auf die jährl. Miete aufschlagen durfte.
Kann aber sein, dass sich da was geändert hat, oder ich was
falsch im Hinterkopf habe.

Danke für deine Antwort, das war aber nicht meine Frage:frowning: Ich wollte wissen, ob der Austausch der Fenster komplett als Modernisierungsmaßnahme abgerechnet werden kann oder ob es sich hier teilweise um eine Instandsetzung handelt, da die Fenster aufgrund des Alters vermutlich sowieso ausgetauscht werden müssen.

Grüße,
Friederike

Hallo,

tut mir leid, dass es dir zu viel Arbeit ist, meine links durchzulesen.

Das steht hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

  1. Wichtig: Fallen Instandsetzung und Modernisierung zusammen (z.B. bei Ersatz verrotteter einfachverglaster Fenster durch Isolierglasfenster) müssen die Kosten für die fällige Instandsetzung von den Gesamtkosten abgezogen werden.In diesem Fall muss jede einzelne Maßnahme, die auf die Miete umgelegt werden soll, als Wertverbesserung oder energiesparende Maßnahme nachgewiesen werden. Der Vermieter muss dazu genau auflisten, welche Kosten für welche Maßnahme auf die Instandhaltung /-setzung und welche auf die Modernisierung entfallen.

Marion