Hallo,
Hallo,
wenn ein Dachgeschoss, nach Umwandlung aller Wohnungen in Eigentumswohnungen total neu und energetisch vom neuen Eigentümer ausgebaut wird, also neue Leitungen, Fernster, Heizkörper,Fußboden/Parkett ,neues Bad usw. und zugleich Wände rausgerissen werden, eine Treppe nach oben zum ehemaligen Hängeboden geschaffen wird und im ehemaligen Hängeboden zusätzlicher Wohnraum von 40qm für die Dachgeschosswohnung hinzukommt, also in einem 1920 gebauten Haus eine „Neubauwohnung“ entsteht, können dann die Kosten für die geforderten Wärmedämmmaßnahmen laut Bauordnungsamt von dem Eigentümer der darunterliegenden Wohnung, der gleichfalls im ehemaligen Hängeboden nunmehr eine 17qm große Wohnung zur Eigennutztung hat, den Mietern augebrummt werden???
Muss der Mieter also für diese Wärmedämmmaßnahmen einen Modernisierungszuschlag zahlen, obwohl nur die neuen Eigentümer des Hauses und nicht er etwas davon hat, da über ihm die Dachgeschosswohnung liegt und darüber der zu wohnzwecken ausgebaute Hängeboden?
Nach der Wärmedämmschutzverordnung wäre der Hängeboden mit einfach Mitteln kostengünstig zu dämmen gewesen und das hätten alle Bewohner tragen müssen. Hier wurde aber neuer Wohnraum geschaffen und die Heizkostenersparniss kommt allein den Eigentümer des ehemaligen Hängebodens zu Gute- nicht aber den Mietern der Etage darunterliegenden Wohnung.
In der Rechnung sind sogar die Velux-Fenster enthalten, die in den Eigentümerräumen eingebracht wurden, sowie die Kosten für die Fußbodendämmung/Brandschutz, obwohl das für Ausbauten zu Wohnzwecken zwingend vorgeschrieben ist.
Die Frage ist: Muss ein Mieter für die Wärmedämmung Dach/Fußboden die die Eigentümer in Auftrag gegeben haben, anteilig zahlen?
Vielen Dank für die Antworten