Modernisierung

Hi,

der Vermieter moechte modernisieren, hat aber in seinem Modernisierungschreiben die
Instandhaltungskosten nicht von der Miete
abgesetzt. Kann ich die Modernisierung ablehenen, beginnt die 2-Monats-Frist von neuem ?

Frank

der Vermieter moechte modernisieren, hat
aber in seinem Modernisierungschreiben
die Instandhaltungskosten nicht von der Miete abgesetzt.

Mir ist nicht ganz klar, was das heißen soll? Was für eine Modernisierung liegt überhaupt vor? Innen oder außen?

Der Vermieter muß grds. 2 Monate vor Beginn der Maßnahme die Modernisierung und auch die Kosten mit der voraussichtlichen Erhöhung der Miete schriftlich darstellen, § 541b Abs. 2 BGB.

Dann muß er ein Mieterhöhungsverlangen unter Beachtung der Voraussetzungen nach § 3 MHG schicken.

Kann ich die Modernisierung

ablehenen, beginnt die 2-Monats-Frist von
neuem ?

Frank

Wenn der Vermieter die Voraussetzungen nach § 541 b Abs. 2 BGB nicht erfüllt, dann entsteht keine Duldungspflicht für die Modernisierung, es kann also die Modernisierung einstweilen verweigert werden.

Hi Felix, und Danke!

Mir ist nicht ganz klar, was das heißen
soll? Was für eine Modernisierung liegt
überhaupt vor? Innen oder außen?

Innen. Der Vermieter will im ganzen Mietshaus eine Sammelheizung einbauen, allerdings sind in meiner Wohnung Gasaussenwandheizer vorhanden, die die Erdgasumstellung von 1993 nicht mehr mitgemacht haben. Ich habe nach meinem Einzug mit dem verblebenden Raumheizer in
der Kueche geheizt, und eine Modernisierung erstmal abgelehnt, weil nach meinem Einzug durch die ganze Wohnung (und nur meine) Rohre verlegt werden sollten, um uebrall (auch auf dem 1mx0,7m Klo) Heizkoeper anzubringen. Diese Instandhaltung der vorhandenen Aussenwandheizer muss der Vermieter aus der Modernisierung rausrechnen.

Ich bin ja sinnvollen Dingen nicht abgeneigt, aber der Vermieter redet sich bei der Instandhaltung meiner Dusche seit 6 Wochen raus, trotz schriftlicher Mahnung. Mal kann er im Sommer keinen Flieseleger auftreiben, dann kann der Sanitaerheini nicht sagen, wann er endlich mal kommen will … und der Vermieter verspricht nur …was hilft Mietminderung, wenn man vernuenftig wohnen will?..

Daher werde ich jetzt wohl in einen Mieterverin eintreten und die Modernisierung
ablehnen, um ihn zur Instandsetzung zu zwingen.

Vielen Dank!
Frank

Hallo Frank,

Die Modernisierung ablehenen kann man nur, wenn keine Wohnwertverbesserung vorliegt oder das Ankündigungsschreiben fehlerhaft ist. Im ankündigungsschreiben muß der Vermieter Art, Umfang, Dauer und voraussichtliche Mieterhöhung angeben. „Verrechnet“ er sich bei der voraussichtlichen Mieterhöhung, ist das für die meisten Richter kein Grund, das Ankündigungsschreiben als fehlerhaft anzusehen. Die tatsächliche Mieterhöhung wird erst nach Abschluß der Maßnahmen streitig.

Erdgasumstellung riecht nach Westberlin. In meiner Antwort unten bei „Wieviel Mietminderung ist drin“ habe ich aufgezählt, welche Mietervereine ich empfehlen kann. Von den anderen solltest Du die Finger lassen.

viele grüße
ralph

voraussichtlichen Mieterhöhung, ist das
für die meisten Richter kein Grund, das
Ankündigungsschreiben als fehlerhaft
anzusehen. Die tatsächliche Mieterhöhung
wird erst nach Abschluß der Maßnahmen
streitig.

Hi Ralph,

wahrscheinlich hast Du recht. Aber: der vermieter schreibt, er will Heizkoerper unter die Fenster eines jeden Raumes anbringen. Dauer fuer alle Arbeiten (inkl. Hauptrohr und heizkoerper und „verdrahtung“ fuer alle Raeume: 1 Tag.
Leider stehen unter den fenstern die Aussenwandheizer, die weggeraeumt und die Aussenwand zugemauert/verputzt werden muss. Da reicht ein Tag wohl nicht. Vielleicht ist deshalb der Umfang nicht korrekt angegeben und damit die Modernisierung abzulehnen.

Werde in jedem Fall Deinen Rat bezgl. Mieterverein beherzigen…

Alles Gute
Frank