Angenommen Mieter eines Hauses haben Ende November 2012 eine Ankündigung zur Modernisierung- und Mieterhöhung erhalten. Beginn der geplanten Maßnahmen wäre der Februar 2013. Müsste die Mitteilung 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn erfolgen?
Wäre sowas wie Montage einer Gegensprechanlage, obwohl elektrische Türöffner vorhanden wären eine Modernisierung?
Würden Briefkästenanlagen installiert werden, wäre das eine Instandsetzung oder Modernisierung, wenn dadurch die Schlitze an Wohnungstüren geschlossen werden würden?
Angenommen es wären Fenster vorhanden, die mehr warme Luft aus dem Raum nach aussen transportieren als drinnen zu lassen und diese gegen Zweischeiben-Isolierglasfenster getauscht werden würden, wäre das als Modernisierung zu werten oder einfach eine Anpassung (Instandsetzung) und somit nicht in die Wertung fallen dürfte und eine Mieterhöhung mit sich bringt?
Würde eine Wohnanlage als aufgewertet gelten, wenn sie einfach nach Jahren einen neuen Anstrich bekäme und Fingerdicke Risse in den Wänden geschlossen werden würden?
Ich hoffe, dass ich diesmal alle Regeln eingehalten habe.