@ Aprilfisch:
1.)Entschuldigung - die Frage ist doch recht einfach gestellt: kann man die Heizung in Rechnung stellen, wenn ich dort nicht gewohnt habe und als Eigentümer erst ab Todesfall im Grundbuch stand?
Ich schildere doch nicht den ganzen Sachverhalt, dass man z.B. auch Geld für andere, früher gemachte Renovierungsarbeiten haben möchte, wenn diese Antwort mir genügt, um Rückschlüsse daraus zu ziehen. Warum sollte ich denn die Frage so in die Länge ziehen, dass einem die Lust am Lesen vergeht,wenn die Antwort auf die obige Frage mir genügt?
Ich respektiere die Bereitschaft derjenigen, die sich hier die Mühe machen, überhaupt eine Antwort zu geben, weil ich weiß, dass die Zeit anderer Leute auch begrenzt ist. Eben deshalb versuche ich mit wenigen Worten zur Sache kommen.
2.)Was Duck13 meint, ist, dass aufgrund 20 jährigen mietfreien Wohnens meines Bruders mir ein Pflichtteilergänzungsanspruch zustehen könnte.
Da gibr es auch verschiedene Ansichten: Mein Anwalt ist derselben Ansicht, aber in den Internet-Rechtsforen wird diese Ansicht von anderen Anwälten wiederum ganz klar verneint.
Dennoch danke ich Duck13, dass er, auch wenn ich die Frage hier aus den oben geschilderten Gründen nicht explizit gestellt habe, hier den Versuch unternommen hat, dennoch eine mögliche Vorgehensweise aufzuzeigen.