V kündigt rechtzeitig Modernisierungsmaßnahmen gegenüber M an. M ist einverstanden, kann aber zu dem Termin nicht. M bittet deshalb um neuen Termin zwei Monat später. Ist die Duldungspflicht hierin womöglich verletzt ?
Hallo!
Möglicherweise ja.
Denn selbst bei Abwesenheit könnte man ja den Zutritt zur Wohnung gewährleisten, damit die Arbeiten durchgeführt werden können. Oder man kann Verwandte/Nachbarn bitten das zu tun.
Der Vermieter wird nicht alle Termine aller Mieter koordinieren können. Dazu dient ja das rechtzeitige Mitteilen was wann geplant ist.
MfG
duck313