Hallo,
erstmal vielen Dank schon für die Antwort(en)
meine Mutter (88) wohnt seit 1.11.2006 (seinerzeit noch mit meinem Vater, der vor 4 Jahren verstorben ist) in der Wohnung. Es ist ein Zweifamilienhaus, indem der Vermieter den 1. Stock und den „Dachboden“ mit seiner Frau bewohnt. (er ca 75 Jahre, sie ca. 55 Jahre) Diese Wohnung wurde vor ca. einem halben Jahr komplett saniert. (dauerte ca. 1 Monat)
Am 28.03.2012 habe der Vermieter meiner Mutter mit einer Frist von 6 Monaten, zum 30.09.2012 gekündigt.
Er schrieb, dass er das ohne Grund machen kann (soviel ich weiß darf er das auch), hat aber als Grund Eigenbedarf angegeben, da er angeblich kaum noch laufen kann und in die Wohnung, die eine Bruchbude ist !!! einziehen will. (was wir allerdings bezweifeln !!!)
Meine Mutter ist schwerbehindert 100%, hat Pflegestufe 2 (macht aber noch alles alleine) und bezieht den höchsten Satz an Blindengeld (ist gleichgestellt mit einem Blinden)
Es wird hier sehr schwer werden, bis zu diesem Zeitpunkt eine neue, geeignete Wohnung zu finden.
Die Modernisierung der Heizung wurde mit Schreiben vom 28.09.2011 mitgeteilt. Hierin wurde geschrieben, dass der Heizkessel am 15.09.2011 ersetzt wurde. (es gibt für jede Partei einen eigenen Heizkessel)
Kosten werden wie folgt beziffert:
Gerät mit Zubehör: 1712,00 €
Elektroanschluss : 99,07 €
Anschluss, Arbeiten
und Entsorgung : 398,00 € (vermutlich schwarz)
2209,07 €
Gesamtkosten umgelegt auf 60 Monate ergibt 36,82 €.
Es sollten dann 36,80 € ab 1.11.2011 gezahlt werden.
Der Heizkessel wäre angeblich noch in Funktion und nach den Vorschriften gewesen. In der Wohnung meiner Mutter war dies aber nie zu merken (immer kalt)
Ich schrieb dem Vermieter am 23.10.2011,
Die Heizung war definitiv defekt. Der Termostat in der Wohnung war zusätzlich nicht mehr zu reparieren.
Ich schrieb, dass ich den Reparaturanteil auf 50% schätze und wegen der späten Ankündigung erst nach 6 Monaten zulässig wäre, also ab 1.4.2012. Wir wollten dann 50%, also 18,40 € bezahlen.
Ich habe ihn heute geschrieben, dass wir diesen Zuschlag zuerst mit dem noch ausstehenden Umlagenabrechnung vom 05.10.2011 verrechnen werden.
sorry, wenn ich hier etwas verwirrt geschrieben habe.
Vermutlich habe ich mich schon hier falsch verhalten.
Meine Schwester und ich werden meine Mutter am 11.04.2012 beim Mieterbund in Frankfurt vertreten und hier zusätzlich um Hilfe bitten.
Es wäre toll, nach den neuen „Erkenntnissen“ 
nochmals von Ihnen zu hören !
mfg
Zockervogel