Modernisierungsmiete nach Kündigung ?

Hallo,
wie verhält es sich, wenn eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus gekündigt wird und ab dem Monat, nachdem die Kündigung eingegangen ist, eine Modernisierungsmiete für eine Heizung zu zahlen wäre.

Müsste diese Modernisierungsmiete gezahlt werden oder entfällt diese dann durch diese Kündigung ?

mfg
Zockervogel

http://library.fes.de/fulltext/fo-wirtschaft/0038200…

schau hier mal rein vielleicht findest was =) musste auch nur nachschauen da ich die deutschen mietrechte nich kennen =)

lg

Was wäre wenn … Sie im Juli zum Jahresende den Job kündigen und im Oktober gibt es eine tarifliche Lohnerhöhung. Muß der Arbeitgeber Ihnen für die verbleibenden 3 Monate die Erhöhung auszahlen?
Na? … :smile:

Sie befinden sich trotz Kündigung in einem normalen (Miet-)Vertragsverhältnis, also trifft Sie m.E. auch die Modernisierungsmieterhöhung.

MfG
virages

Hallo,
danke für die Antwort.

Interessanter Vergleich. Bei der Modernisierungsmiete ist es aber eine Miete wo das gekaufte Teil über 5 Jahre umgelegt wurde. Danach entfällt diese Miete. Dies ist bei einer Lohnerhöhung doch etwas anders :smile:

Anderer Gedanke war, wenn ich z.B. von meinem Chef den Bilanzbuchhalterkurs bezahlt bekäme und dann/innerhalb einer Zeit kündigen würde, müsste ich das wohl alles zurückzahlen.

Da ich hier unwissend bin, sind das halt alles meine Gedanken

Es tut mir leid, das weiss ich nicht.

Wenn die neue Heizung schon bereits vom Mieter genutzt wurde, dann würde ich sagen: Ja, die erhöhte Modernisierungsmiete muss gezahlt werden.
Gruß
Mike-Lohfelden

was soll denn bitte eine Modernisierungsmiete sein? wer (Mieter oder Vermieter) hat und warum (Begründung) gekündigt?

Der Vermieter hat meiner Mutter (88) wegen angeblichen Eigenbedarf gekündigt.

Im September 2011 wurde ohne Ankündigung eine neue Heizung eingebaut und eine Modernisierungsmiete hierfür verlangt. Da ohne Ankündigung, wird diese erst nach 6 Monaten fällig, also eigentlich jetzt zum 01.04.12.

was soll denn bitte eine Modernisierungsmiete sein? wer
(Mieter oder Vermieter) hat und warum (Begründung) gekündigt?

Hallo,Zockervogel,

bevor ich hier richtig antworte, gibt mir bitte weitere Anworten
Wer hat gekündigt, der Vermieter oder ihr? Wann wurde gekündigt und wann zieht ihr aus.

Mit welchem Datum ist die Modernisierungserhöhung schriftlich mitgeteilt worden.
Was ist an der Heizung modernisiert worden. Wann wurde das mitgeteilt, welche in-Etwas-Kosten wurden genannt.
Ist die Arbeit abgeschlossen. Wurde eine Mieterhöhung angekündigt und wenn ja, in welcher Höhe.

Erst wenn du mir die Antworten geschrieben hast, kann ich dir sagen, was du tun könntest.

Bei (rechtmäßiger) Kündigung durch den Vermieter braucht die höhere Miete nicht bezahlt werden. Ich empfehle dringend einen Koll. aufzusuchen oder zum örtlich zuständigen Mieterbund zu gehen und vor Ort zu Klären was sofort möglich ist.

Hallo,
tut mir leid, aber das weiß ich leider nicht und kann somit nicht weiterhelfen.
Viele Grüße, Christiane

Hallo Zockervogel,

ich hatte Fragen gestellt,weil ich dann leichter hätte antworten
können. Es ist nicht meine Art, Fragen unbeantwortet zu lassen.
Obwohl ich nichts von dir hörte, versuche ich mal, deine Frage
trotzdem zu beantworten.

Eine Modernisierungserhöhung verlangt eine Mitteilungspflicht. Will
der Vermieter modernisieren, muss er spätestens drei Monate vor
Beginn, erklären, was er modernisieren will,den Umfang, den Beginn,
voraussichtliche Dauer und zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Wenn
dies nicht geschehen ist, muss der Mieter diese Modernisierung nicht
dulden. Außerdem ist es unzumutbar, in der Zeit, in der noch geheizt
werden muss, an der Heizung zu arbeiten.

Ist die Arbeit beendet, berechnet der Vermieter die Miete neu. Es ist
nötig, die Summe aufzugliedern, Summe pro qm = …
Kosten für Modernisierung …
davon 11 % …
geteilt durch 2 Wohnungen, …
geteilt durch 12 Monate …
monatliche Vorauszahlung Nebenkosten …
Vorauszahlung Heizung …

Diese Ankündigung kann sich der Mieter 2 Monate lang überlegen, ob er
die Erhöhung der Miete zahlen will. Also angenommen, ich sende die
Mieterhöhung bis zum31.März ab, so wäre die erste erhöhte Miete 1. 6.
zu zahlen.

Ich fragte auch danach, wer wann wem gekündigt hat, um zu prüfen, ob
eine Miterhöhung überhaupt wirksam ist. Z. B. Zeitvertrag,
Hierauf einzugehen, würde zu lang.

Beste Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo Zockervogel,

ich hatte Fragen gestellt,weil ich dann leichter hätte antworten
können. Es ist nicht meine Art, Fragen unbeantwortet zu lassen.
Obwohl ich nichts von dir hörte, versuche ich mal, deine Frage
trotzdem zu beantworten.

Eine Modernisierungserhöhung verlangt eine Mitteilungspflicht. Will
der Vermieter modernisieren, muss er spätestens drei Monate vor
Beginn, erklären, was er modernisieren will,den Umfang, den Beginn,
voraussichtliche Dauer und zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Wenn
dies nicht geschehen ist, muss der Mieter diese Modernisierung nicht
dulden. Außerdem ist es unzumutbar, in der Zeit, in der noch geheizt
werden muss, an der Heizung zu arbeiten. Wenn wegen der Arbeiten die Wohnung nicht beheizbar war, berechtigt dies zur Mietkürzung.

Ist die Arbeit beendet, berechnet der Vermieter die Miete neu. Es ist
nötig, die Summe aufzugliedern, Summe pro qm = …
Kosten für Modernisierung …
davon 11 % …
geteilt durch 2 Wohnungen, …
geteilt durch 12 Monate …
monatliche Vorauszahlung Nebenkosten …
Vorauszahlung Heizung …
Gesamtsumme der neuen Miete …

Diese Ankündigung kann sich der Mieter 2 Monate lang überlegen, ob er
die Erhöhung der Miete zahlen will. Also angenommen, ich sende die
Mieterhöhung bis zum31.März ab, so wäre die erste erhöhte Miete 1. 6.
zu zahlen.

Ich fragte auch danach, wer wann wem gekündigt hat, um zu prüfen, ob
eine Miterhöhung überhaupt wirksam ist. Z. B. Zeitvertrag,
Hierauf einzugehen, würde zu lang.

Beste Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo,
erstmal vielen Dank schon für die Antwort(en)

meine Mutter (88) wohnt seit 1.11.2006 (seinerzeit noch mit meinem Vater, der vor 4 Jahren verstorben ist) in der Wohnung. Es ist ein Zweifamilienhaus, indem der Vermieter den 1. Stock und den „Dachboden“ mit seiner Frau bewohnt. (er ca 75 Jahre, sie ca. 55 Jahre) Diese Wohnung wurde vor ca. einem halben Jahr komplett saniert. (dauerte ca. 1 Monat)

Am 28.03.2012 habe der Vermieter meiner Mutter mit einer Frist von 6 Monaten, zum 30.09.2012 gekündigt.
Er schrieb, dass er das ohne Grund machen kann (soviel ich weiß darf er das auch), hat aber als Grund Eigenbedarf angegeben, da er angeblich kaum noch laufen kann und in die Wohnung, die eine Bruchbude ist !!! einziehen will. (was wir allerdings bezweifeln !!!)

Meine Mutter ist schwerbehindert 100%, hat Pflegestufe 2 (macht aber noch alles alleine) und bezieht den höchsten Satz an Blindengeld (ist gleichgestellt mit einem Blinden)

Es wird hier sehr schwer werden, bis zu diesem Zeitpunkt eine neue, geeignete Wohnung zu finden.

Die Modernisierung der Heizung wurde mit Schreiben vom 28.09.2011 mitgeteilt. Hierin wurde geschrieben, dass der Heizkessel am 15.09.2011 ersetzt wurde. (es gibt für jede Partei einen eigenen Heizkessel)

Kosten werden wie folgt beziffert:

Gerät mit Zubehör: 1712,00 €
Elektroanschluss : 99,07 €
Anschluss, Arbeiten
und Entsorgung : 398,00 € (vermutlich schwarz)

2209,07 €

Gesamtkosten umgelegt auf 60 Monate ergibt 36,82 €.
Es sollten dann 36,80 € ab 1.11.2011 gezahlt werden.

Der Heizkessel wäre angeblich noch in Funktion und nach den Vorschriften gewesen. In der Wohnung meiner Mutter war dies aber nie zu merken (immer kalt)

Ich schrieb dem Vermieter am 23.10.2011,

Die Heizung war definitiv defekt. Der Termostat in der Wohnung war zusätzlich nicht mehr zu reparieren.

Ich schrieb, dass ich den Reparaturanteil auf 50% schätze und wegen der späten Ankündigung erst nach 6 Monaten zulässig wäre, also ab 1.4.2012. Wir wollten dann 50%, also 18,40 € bezahlen.

Ich habe ihn heute geschrieben, dass wir diesen Zuschlag zuerst mit dem noch ausstehenden Umlagenabrechnung vom 05.10.2011 verrechnen werden.

sorry, wenn ich hier etwas verwirrt geschrieben habe.

Vermutlich habe ich mich schon hier falsch verhalten.

Meine Schwester und ich werden meine Mutter am 11.04.2012 beim Mieterbund in Frankfurt vertreten und hier zusätzlich um Hilfe bitten.

Es wäre toll, nach den neuen „Erkenntnissen“ :smile:
nochmals von Ihnen zu hören !

mfg

Zockervogel

Hallo Zockervogel,

nach meiner Ansicht ist eine Modernisierungserhöhung überhaupt nicht entstanden. und zwar aus folgenden Gründen.

  1. Eine Modernisierung setzt voraus, dass es zur Verbesserung der Mietsache führt und eine Einsparung von Energie erreicht wird. Dieser Nachweis ist vom Vermieter nicht geführt. Da die Heizleistung nicht ausreichte und reklamiert wurde, ist hier zu vermuten, dass es sich um eine Instandsetzung der defekten Heizung handelte, die voll vom Vermieter zu tragen ist. Das Schreiben vom 23.10.2011 wird widerrufen, weil es sich um eine Falschinformation handelte.

  2. Die Arbeit ist zu spät angekündigt. Hat der Vermieter modernisiert, ohne den Mieter vorher wie vorgesehen, zu informieren, ist eine Mieterhöhung ausgeschlossen. Dazu lass dich bitte vom Mieterverein beraten, ob dein Schreiben vom 23.11.2011 als Anerkennung zu bewerten ist. Hast du von deiner Mutter eine Vollmacht, mit der du beauftragt bist, deine Mutter zu vertreten?

  3. Also erst einmal berufen, dass es eine Instandsetzung war,
    ersatzweise, die Abrechnung ist falsch
    Reparaturkosten 2208,07
    davon 11 % = 243,00 €
    pro Monat 20,25 €

  4. Der Vermieter soll die Engergieersparnis nachweisen.

  5. Da eine Mieterhöhung in der von ihm vorgelegten Form rechnerisch falsch ist, muss die Miterhöhung neu formuliert werden. Laufzeit Brief zugestellt im April, erste Zahlung wäre dann zum 01,07.2011 fällig.

Erkundigt euch doch mal für deine Mutter nach einer Wohnung in einer Seniorenwohnanlage die sind allerdings schwer zu bekommen. In der Wohnanlage betreutes Wohnen hat sie ihr eigenes Reich, und trotzdem Pflege, wenn es mal nötig sein sollte.

Wenn ein Heim angedacht ist, bitte möglichst ein kleines. Die Anzahl des Pflegepersonals ist in der kleinen Einheit sogar von Vorteil, sie haben mehr Zeit für ihre Gaste und die Investitionskosten sind geringer.

Viel Erfolg uns
LG
I
ingrid = zwillingsjunfrau

vielen Dank für die Antwort, die hilft mir bei den „Vorbereitungen“ auf weiteres :smile:

Auf alle Fälle suchen wir jetzt was in der Richtung „Betreutes Wohnen“

Ich bin mal gespannt wie das nun ausgeht.

mfg
Zockervogel

Wenn ein Vermieter die Miete nach Modernisierung erhöht, ist die neue Miete ab dem dritten Monat nach Zugang der Mieterhöhung zu zahlen (BGB § 559b). Kündigt der Mieter aber bis zum Ende des zweiten Monats (also noch bevor die Erhöhung wirksam eintritt) bis zum Ablauf des übernächsten Monats tritt die Erhöhung nicht ein (BGB § 561).

Beispiel: Vermieter erhöht am 10.01.2012 die Miete auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen. Die neue Miete müssste der Mieter dann ab April 2012 zahlen. Kündigt der Mieter die Wohnung nach § 561 BGB aber bis zum 31.03.2012 zum 31.05.2012 tritt die Erhöhung nicht in Kraft. Die alte Miete wird bis zum Ablauf des Mietverhältnisses geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Lieber Ratsuchender,
wenn die Modernisierungsmiete rechtmäßig festgelegt wurde, ist sie ab dem für sie geplanten Zeitpunkt bis zum Ende des Mietvertrages zu zahlen.
Beispiel: Mieter kündigt Anfang April (Eingang beim Vermieter bis zum 3. Werktag) zum 30. Juni. Modernisierungsmiete sollte ab Mai gezahlt werden. Die Kündigungserklärung oder deren Eingangszeitpunkt ändert an dieser Verpflichtung nichts.
Viel Glück!

Hallo,

ich habe noch nie von so einer Miete gehört! Für was soll diese sein und wie lange haben Sie in der Wohnung gewohnt? KÜndigung ist KÜndigung und was danach kommt ist doch egal oder? Leider kann ich diese Frage nicht richtig beantworten! mfg

Ja, im Prinzip ist die neue Miete zu zahlen, wenn es sich um eine wirkliche Modernisierung gehandelt hat.

MfG