Modernisierungspflicht bei alten Holzfenstern

Hallo,
langsam heisst es „Winter ade“ und es hagelt demnächst die Nebenkostenabrechnungen …
… habe ich eine Frage zum Thema „alte Fenster“.

Angenommen Anton vermietet an Berta eine Wohnung. Diese hat alte Holzfenster - zwar schon mit Doppelscheiben, aber ohne richtige Dichtungen.
Berta wohnt ein paar Jahre in Antons Wohnung und möchte halt irgendwann auch gerne richtig dichte + isolierte Fenster (eben Nebenkosten = Heizung sparen)
Berta sagt zu Anton:

  • deine Fenster sind undicht! es zieht + es ist kalt + ich muß mehr Heizkosten zahlen!
    Anton sagt zu Berta:
  • du hast seit Anfang an gewußt, daß Holzfenster nicht soooo dicht sind + die Miete ist wegen der alten Fenster niedriger zum Abdichten gibts Dichtband.

Meine Frage: Kann Berta eine Modernisierung fordern, bzw. wann liegt ein tatsächlicher Mietmangel vor?

Gruß,
Michael

, so daß es Holzfenster haben keine halt keine

Hallo !

Undichte Fenster,die Zugluft verursachen sind ein Mangel,der behoben werden muss.
Insgesamt schlechte Wärmedämmeigenschaften der alten, aber funktionstüchtigen Fenster kann man nicht bemängeln. Es besteht keine Modernisierungspflicht,es sei denn,der Gesetzgeber schreibt das einmal vor.
Die erhöhten Heizkosten muss man leider hinnehmen,das war bekannt oder sollte bei Einzug erfragt werden(Energieausweis des Hauses).

Es müssen aber die „normelen“ Zimmertemperaturen jederzeit durch die Heizung(mag es noch so teuer sein) erreicht werden können,wenn man da z.B. keine 20-22°C erreicht,weil Fenster zu schlecht,das wäre ein Mangel.

MfG
duck313