Muss man für Kunststofffenster, die lange vor dem Einzug in die Wohnung eingebaut wurden, nach nunmehr 4 Jahren und 5 Monaten Mietzeit eine Modernisierungsumlage bezahlen? Besteht eine Frist für den Vermieter, bis wann er nach einer beendeten Modernisierung die Modernisierungsumlage gegenüber seinem Mieter geltend machen kann (Heizungsartwechsel, von Öl auf Gas, neuer Kessel, neuer Brenner in 2/2011 - jetzt erst Mieterhöhung durch Modernisierungsumlage)? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Hallo !
Der Begriff „Umlage“ ist m.E. missverständlich gewählt,denn Mieter zahlen keine Umlage. Das passt zu Eigentümern in einer Wohnanlage.
Mieter zahlen eine Mieterhöhung wegen Modernisierung,11 % der anrechenbaren Kosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
Aber natürlich nur für NACH dem Einzug der Mieter vorgenommene Maßnahmen ! Alles was am Einzugstag bereits vorhanden war ist in der vereinbarten Miete enthalten.
Und nur am Rande,eine reine Umstellung der Zentralheizung von Öl auf Gas ist sicherlich keine Modernisierung,die man umlegen kann.
MfG
duck313