Eine Wohnungseigentümergesellschaft beschließt das Mietshaus mit einer Wärmedämmung zu versehen.
Können die Kosten vom Vermieter eines Ladenlokals auf den Mieter umgelegt werden?
Eine Wohnungseigentümergesellschaft beschließt das Mietshaus mit einer Wärmedämmung zu versehen.
Können die Kosten vom Vermieter eines Ladenlokals auf den Mieter umgelegt werden?
Hallo.
Ja, die Modernisierung kann auf den Gewerbemieter umgelegt werden und muss nicht einmal als solche bezeichnet werden. Im gewerblichen Mietrecht kann der Vermieter auch ohne Begründung die Miete erhöhen. Allerdings muss der Vertrag geprüft werden, ob der Mietzins nicht für eine gewisse Zeit vertraglich festgelegt worden ist, so dass eine Mieterhöhung gleich aus welchem Grund nicht möglich wäre.