Möbel-Abschreib. 2.Wohnsitz über Nutzung hinaus?

Hallo Ihr Wissenden,
Eine 2.Wohnung ist nach beruflicher Versetzung neu eingerichtet worden.
Die Abschreibung der Kosten für neue Möbel ist auf 13 Jahre gestreckt worden.
Jetzt steht ein erneuter beruflicher Wechsel des Zweitwohnsitzes an, wieder zurück zum 1. Wohnsitz
Frage 1)
bleibt die Abschreibungsmöglichkeit der Möbel etc. aus der Zweit-Wohnung erhalten, auch wenn die 2.Wohnung komplett aufgegeben wird? Kann man also die Abschreibungen der Möbel etc. für die 2. Wohnung über deren Nutzung hinaus weiterführen?
Frage 2)
Ist es evt. günstiger oder überhaupt möglich die 1.Wohnung (Eigentum) mit der aktuellen 2.Wohnung zu tauschen, wenn die 2. Wohnung aus div. Gründen beibehalten bleiben soll. Also bisheriger 1.Wohnsitz wird 2. Wohnsitz und umgekehrt. Der 1.Wohnsitz ist noch nicht bezahlt und es fallen Hypothekenzinsen an, in etwa der Höhe der Miete für die bisherige 2.Wohnung
Der nichteheliche Lebenspartner arbeitet mittlerweile dort.
Beide Wohnungen liegen 300km auseinander
Danke für die Hilfe

wenn der Grund für die doppelte Haushaltsführung weggefallen ist und der Arbeitsort wieder am 1. Wohnort ist, entfällt natürlich die Absetzbarkeit der Zweitwohung, wenn sie aus Vergnügen beibehalten wird. Ob man nun den melderechtlichen Wohnsitz tauscht oder nicht - ist egal!

Lai

Möbel-Abschreib. 2.Wohnsitz über Nutzung hinaus
Hallo Lia,
hab es mir fast schon gedacht. Das FA ist kein Freund und Helfer.

Trotzdem Danke für die Antwort.
Gruß Michael