Möbel bei Zweitwohnung wo angeben

Hallo zusammen.
Angenommen jemand hat dieses Jahr aus beruflichen Gründen eine 2.Wohnung bezogen und sich dafür Möbel und Renovierungsmaterialien im Wert von ca. 1.000 - 1.200 € gekauft. Unter welchem Punkt der Steuererklärung müßte diese Person diese Kosten aufführen? Bei Kosten für doppelte Haushaltsführung unter ‚sonstige Kosten‘ oder bei ‚weitere Werbungskosten‘? Oder sonst wo anders. Dankeschön für eine nette Antwort.
Freundliche Grüße aus dem Kölner Raum…

Oder sonst wo anders.

Siehe Zeile 76 Anlage N - alles was die doppelte Haushaltsführung betrifft, kommt in die Zeilen 66 bis 82.

Gruß E.