Möbel Besitzansprüche Nachmieterin

Hallo alle zusammen,

folgender (hypothetischer) Sachverhalt:
Jemand hat über 8 Jahre in einer WG gewohnt, aus der er rel. kurzfristig in eine möblierte 1-Zimmer-Wohnung gezogen ist. Daher wurden die Möbel aus dem alten WG-Zimmer auf ebay gestellt, um sie dort zu verkaufen.
Die neue Nachmieterin ist zwei wochen später eingezogen, hat aber keinen Abstand für die restlichen, noch nicht verkauften Möbel (Schreibtisch, Bürodrehstuhl und eine kleine Kommode) zahlen wollen. Ihre Begründung: sie hätte kein Geld und außerdem genügend eigene Möbel. Der VM kann die Möbel aber auch dort stehen lassen.

Nun hat sich nach 1.5 Monaten ein Käufer für eine kleine IKEA-Kommode gefunden. Darauf hin hat der VM die Nachmieterin bzgl. Termin angefragt, wann diese abgeholt werden könnte.

Darauf hin hat die Nachmieterin erklärt, sie wäre doch kein Möbellager und die restlichen Möbel in dem Zimmer wären alle von ihr in Benutzung und der VM hätte keinerlei Ansprüche mehr auf diese.

Stimmt das?

hallo.

zahlen wollen. Ihre Begründung: sie hätte kein Geld und
außerdem genügend eigene Möbel. Der VM kann die Möbel aber
auch dort stehen lassen.

Darauf hin hat die Nachmieterin erklärt, sie wäre doch kein
Möbellager und die restlichen Möbel in dem Zimmer wären alle
von ihr in Benutzung und der VM hätte keinerlei Ansprüche mehr
auf diese.

Stimmt das?

nein. ich meine, hier wurde mündlich ein verwahrungsvertrag unentgeltlich und auf unbestimmte zeit geschlossen (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwahrungsvertrag).
entsprechend hat der hinterleger ein rückforderungsrecht.

gruß

michael

Hi.

Eigentum wechseln nur bei Gegenseitigen einvernehmen.
Siehe: § 929 BGB Eigentumsübergang

Es sei denn es erfolgt nach 10 Jahren im Besitz der Eigentumsübergang, § 937 BGB.

Die M könnte also nach 10 Jahen im Besitz die Gegenstände behalten, wenn dem bis dahin keiner widerspricht und sie nicht durch eine Straftat erworben sind.

vlg MC

Ich fasse zusammen:
Mieter zieht aus kann und will aber nicht alle Möbel mitnehmen sondern lässt sie einfach stehen.
Nächster Mieter will sie nicht gegen Bezahlung übernehmen (Gründe sind egal) und meint: Du kannst sie aber hierlassen, ich bezahle nur nicht dafür.

Wenn der Vormieter dies nicht gewollt hat, warum hat er dann nicht einen Lagerraum für die ungenutzten Möbel angemietet und bis zum evtl. Verkauf dort untergestellt?

Der neue Mieter hätte auch auf eine Räumung bestehen können, schließlich zahlt er ja auch die Miete.

Haben alter Mieter und neue Mieter abgesprochen, dass sie Möbel bis zum Verkauf dort stehen bleiben dürfen?

Hat alter Mieter dafür eine kleine Entschädigung gezahlt, schließlich belegen diese Möbel Platz den der neue Mieter gemietet hat und bezahlt oder haben sie sich so geeinigt, dass der neue Mieter die Möbel so lange nutzen darf bis sie verkauft werden können?

Krümelchen