Möbel Hardeck Reklamation innerhalb der Gewähleistung

Hardecke will zur Begutachtung des Schadens einen kostenpflichtigen Sachverständigen beauftragen.
Nach Aussagen von Hardecke lassen sich keine Rückschlüsse auf den Verursacher nach den Fotos bewerten.
Bereits ein Polstereimeister hat im Vorfeld den Schaden als einwandfreien Herstellerfehler bestätigt. Reparaturkosten 600,–€

Frage:

  1. Kann ich vom Kaufvertrag/ Wandlung auch nach 14 Monaten zurücktreten? Gewährleistung 24 Monate)
  2. HARDECK will eigenen Gutachten beauftragen. Bei Nutzungsfehler trage ich die Kosten.
  3. Bei 600,–€ Reparaturkosten steht dieses in keinem Verhältnis zu den möglichen entstehenden Anwalt-Gutachten-und Gericht-Kosten.

HAT EINER INE IDEE?

Zur Gewährleistung:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hast du dem Händler nachzuweisen, dass der benannte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand.

Dein Handwerksmeister ist ein Parteigutachter.
Derjenige, den das Möbelhaus beauftragen wird, wird auch ein Parteigutachten erstatten.

Sollte sich die Angelegenheit vor Gericht weiter abspielen, kann und wird es sein, dass das Gericht einen Öffentlich Bestellten und Vereidigten Gutachter mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt, wenn die Ergebnisse beider Parteigutachten einander widersprechen.

Sodann wird das Gericht entscheiden. Wie, kann man im Vorfeld wirklich nicht sagen.

Die nachher unterlegene Partei wird die Kosten tragen. Und zwar die des Gerichts, des ÖBUV, der beiden Parteigutachter und, soweit angezeigt, erforderlich und möglich, die Nachbesserung.

Guten Tag.

Ein Nachweis, daß der bekannte Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs ist unmöglich, da die Schäden erst im Laufe der 2-jährigen Gewährleistung aufgetreten sind. Also nicht von anfangan.
2.
Habe ich Ihre Mitteilung richtig verstanden:
„Derjenige, den das Möbelhaus beauftragen wird, wird auch ein Parteigutachten erstatten.“
Im Schreiben von HARDECK wurde deutlich darauf hingewiesen, falls der Gutachter nicht zu meinem Gunsten entscheidet, ich auch die Kosten dafür übernehmen muß.

Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.

hi,

Du solltest dir unbedingt über die Begriffe klar werden.
Wenn der Mangel nicht beim Kauf vorhanden war, dann kannst du den VK jetzt auch nicht dafür haftbar machen.
Der Mangel muss aber nicht das sein, was du jetzt siehst.
Beispiel:
Wurden wichtige Nähte vergessen und das Polster verrutscht dadurch erst jetzt, dann ist der Mangel die vergessene Naht und es wäre ein leichtes nachzuweisen, dass diese schon beim Kauf nicht vorhanden war.

dann wird er doch auch benennen können, was exakt der Fehler war und du kannst gegenüber dem Hersteller erheblich besser Argumentieren und sie genau darauf hinweisen, was vergessen oder was wie falsch montiert wurde.

grüße
lipi

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Handelt es sich beim Hersteller um einen „greifbaren“ Markenhersteller? Bietet der auch eine Garantie?

Hast Du das schriftlich?

Gerne genutzte Angstmacherei. Es kann natürlich zu dem vom @Tokei_ihto aufgezeigten Szenario kommen. Das ist aber selten der Fall, zumal auch der Verkäufer sich noch viel eher fragen muss, ob es 500 EUR wert ist, rechtlich statt kundenfreundlich vorzugehen.

Hast Du dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt, dass die Beurteilung von einem Fachmann und nicht dir kommt?

Ich würde zurückschreiben, dass ein Fachmann die Ware besichtigt hat und so zu der Beurteilung gekommen ist. Somit können sie gerne ein Fachmann auf deren Kosten schicken. Eine Übernahme eines Gutachtens deinerseits ablehnen, da Du dessen Kosten aufgrund des Verhältnisses zum Warenwert als übertrieben ansiehst. Für die Behebung des Mangels einen Termin setzen und für den Fall, dass dieser nicht eingehalten wird, weitere rechtliche Schritte zu deren Lasten ankündigen.

Das Ganze basiert nun nicht darauf, was alles rechtlich passieren konnte, sondern darauf, dass sich auch beim Verkäufer sehr wahrscheinlich keine rechtlich versierte Person den Fall angeschaut hat. Es geht hier nur darum aufzuzeigen, dass Du nicht einfach ablassen wirst um den Verkäufer dazu zu bringen, sich dem Ganzen mehr als 5 Minuten zu widmet. Du arbeitest schlicht mit den gleichen „Werkzeugen“ wie der Verkäufer.

Sollte das nichts bringen, würde ich z. B. mal bei der Verbraucherzentrale anfragen. Auch dabei geht es mehr darum, dass der Verkäufer deinen Fall ernster nimmt, wenn die mal anfragen. Das kostet aber etwas Geld.

Nunja, wenn die eine Seite rechtsschutz- oder prozesskostenhilfegepolstert ist und die andere Seite hartleibig ist und sich im Recht sieht (man muss auch einkalkulieren, dass die andere Seite wirklich mal im Recht ist), kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Dann muss ein Nachweis her, dass die Ursache für den jetzigen Zustand durch einen Mangel, der zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges bereits vorhanden war, gesetzt ist.

Ganz gewaltige Unterschiede bestehen zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, die der Händler geben muss, und einer wie auch immer gestalteten Garantie, die der Hersteller oder wer anders bietet. Dazu gab es hier mal eine schöne FAQ.

Vielen Dank für die Antwort. Schriftliche Feststellung des Schadens habe ich nicht, kann aber erstellt werden.

Neue Mitteilung von HARDECK heute:
Die kostenpflichtige Begutachtung soll der Zulieferer (Hersteller) vornehmen. Namen und Anschrift von der Herstellerfirmen und Namen des Gutachters, trotz meiner schriftlichen Aufforderung, werden mir nicht mitgeteilt.

Ich finde das Vorgehen von HARDECK als „Angstmacherei“, da nach meiner Meinung HARDECK mein Vertragspartner ist.

Falls Sie noch eine Idee haben, würde ich mich über eine Nachricht sehr freuen.

Wieviel hat denn das Kanapee neu gekostet?

Besteht eine Rechtsschutzversicherung?

Gekauft zum Neupreis von 3.200,–€ (keine Sonderangebot, keine Ausverkaufsware)

Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht!

Ich habe eigentlich schon geschrieben, wie ich vorgehen würde.

Eine Schadensfeststellung sagt erstmal nichts zum Verursacher aus. Da sollte dann schon drin stehen, dass der Fachmann von einem Fall für die Sachmängelhaftung ausgeht oder er sollte sich irgendwie anders über seine Vermutung der Ursache auslassen.

Hallo,

der von mir beauftragte Polstereimeister kann bestätigt, daß es einwandfrei ein Herstellerfehler ist. Aber… was bringt mir das?
Zumal HARDECK einen Polstererdienstleister vom Hersteller kostenpflichtig beauftragen will. Der Aufwand Kosten vs. Reparatur von 600,–€ steht in keinem Verhältnis.

Ich gebe auf. Vielen Dank trotzdem!

Darauf hoffe sie natürlich. Wenn dir „dein“ Polstereimeister bestätigt hat, dass es

weiß ich nicht, wo das Problem ist, den Hersteller das prüfen zu lassen.

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Ganz einfach:
Der Hersteller-Gutachter wird möglicherweise feststellen, daß kein Fehler vorliegt. Mein Gutachten wird angegriffen. Ich bin dann der Dumme. Logischer Weise und aus Erfahrung weiß ich, daß der HARDECK-Gutachter einseitig und parteiisch entscheidet.
Folge ist, daß ein Gerichtstermin anberaumt wird und ein vom Gericht bestellter vereidigter Sachverständiger beauftragt. (Rechtsprechung: alle vom Gericht nicht in Auftrag gegebnen Gutachten, werden vom Gericht nicht anerkannt)
Mein Risiko, daß ich den Prozess verliere ist mir zu hoch und ich alle Kosten, wie Gutachten, Anwalt und Gericht trage. Ganz zu schweigen, daß ich meine Polsterreparatur von 600,–€ selber noch bezahlen muß.

Das ist die Masche von HARDECK, um mich mürbe zu machen. Aber vielen Dank, daß Sie sich mal mit meinem Problem beschäftigt haben.

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Als Zeugenaussage schon!
Die Aussagen (sachverständiger) Zeugen sind durchaus gewichtig.

Das Sachverständigengutachten wird teurer als die Reparatur deines Sofas.

Als Klage erhebende Partei musst du diese Kosten erst einmal vorauslegen.

Der Ausgang ist ungewiss.

Mach es so, wie @Ifm001 empfiehlt! Das kostet erstmal nichts.

Und schließe für die Zukunft mal eine private Rechtschutzversicherung ab.

Hierzu noch ein Hinweis:

Auf allen Produkten, die in der EU vertrieben werden muss der Hersteller samt Adresse darauf „verewigt“ werden. Es reicht auch nicht ein Aufkleber, der beim ersten Luftzug abfällt. Schaue auch mal in die Anleitung sowie auf die Rechnung.

Ein Aufdruck auf der Verpackung mit den üblichen „wahren sie die Verpackung auf“ dürfte bei größeren Möbeln IMHO nicht rechtskonform sein. Bei einem Sofa o. ä. würde ich von einer auf der Unterseite angebrachten Info ausgehen.

Wichtig ist dabei dass im Gesetz „Hersteller“ etwas anderes ist als „Produzent“. Damit ist das Unternehmen gemeint, welches das Produkt in der EU eingeführt hat. Das kann natürlich der Produzent sein, aber es kann auch z. B. ein Importeur sein oder z. B. bei Eigenmarken der Händler selbst.

Aus dem gleichen Gesetzbuch heraus ist der Händler auch verpflichtet, diese Information zu nennen. Dazu muss der Verbraucher AFAIK nicht mal einen Grund zu nennen.

https://www.it-recht-kanzlei.de/angabe-herstelleranschrift-produkte.html

HAT EINER INE IDEE?

Wenn du sowieso schon wusstest, dass du kein Gerichtsverfahren riskieren würdest, weil du auch ohnehin schon wusstest, dass Hardeck ein eigenes Gutachten beauftragt und dir die Kosten in Rechnung aufhalsen will, und auch die Reparaturkosten, wie du sagst, in keinem Verhältnis zu den möglichen Anwalts-/Gutachtenkosten stehen …

und du ja jetzt auch tatsächlich nichts weiter unternimmst …

darf ich dann mal fragen, nach was genau für einer Idee du hier eigentlich gesucht hattest? Magie doch wohl nicht etwa?^^

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