folgende Hypothese:
Mieter A zieht vor einigen Jahren in Wohnung von VM B. In der Wohnung stünden noch Möbel, die wohl von Vermieter evtl. auch vom Vormieter sind.
Nun ziehe A aus. Wohnung leer bis auf eben diese Möbel. Vermieter sagte bei Einzug, das wären seine. Nun sagt VM B (Dame über 85 Jahre) unter eifrigem Aufregen, sie hätte diese Möbel noch nie gesehen, die wären von Mieter A oder eben vom Vormieter und damit ja nun Eigentum von A. Mieter A müsse diese entsorgen. Was tun? Wenns ums mieten geht sind es ihre Sachen, beim Entsorgen plötzlich nicht mehr?
Schriftlich wurde im Mietvertrag wohl nichts fixiert.
Noch letzte Woche (beim Entsorgen der Möbel die dem Mieter tatsächlich gehören), sagte B zum Zeugen C (und Umzugshelfer) ihre Möbel (Mehrzahl!) müssten in der Wohnung verbleiben.
Was sollte A tun?
Und B behauptet A hätte keine Kaution bezahlt. A ist sicher 600€ Kaution bezahlt zu haben. B bestreitet dies unter Androhung des Herbeirufens der Polizei…
A ist verzweifelt und weiß nicht, ob noch Kontoauszug von ca. 2003 existieren um Nachweis über Kaution zu erbringen.
Die anderen Möbel holt sicher ein Sozialkaufhaus gerne ab.
Hoffentlich nicht zu teuer… Der Zustand taugt glaub nicht
zum weiterverkaufen…
Wenn die Möbel noch brauchbar sind und nur ein bisschen in Ordnung gebracht werden müssen, werden diese auch umsonst abgeholt. Die werden dann repariert/restauriert und wieder verkauft.
Die kommen sicher gerne vorbei und begutachten die Sachen. Was nicht mehr brauchbar/rettbar ist, werden die aber auch nicht mitnehmen, dafür gibts dann die Sperrmüllabfuhr.
ich würde den VM um eine schriftliche Auflistung bitten,
welche Möbel in der Wohnung bleiben sollen.
Das ist ja der Punkt: mal dies, mal das. Das liegt immer an
der momentanen Gemütslage von B.
wenn es die richtige gemütslage ist, dann passt doch alles, oder? dann haste eine bestätigung, dass du nichts entsorgen musst - schriftlich. zur kaution: 600eur und es wurde keine quittung ausgestellt? hmm…
was sagt denn der vertrag? vermutlich wird da die kaution erwähnt. also kann man so argumentieren, dass ja eine kaution gezahlt wurde, da die wohnung ja unter entsprechenden bedingungen vermietet wurde…