Möbelhaus Kaufvertrag Finanzierungsanfrage geplatz

Hallo,

angenommen man unterschreibt bei einem Möbelhaus einen Kaufvertrag über ein Möbelstück. Vereinbart ist Finanzierung und steht auch so bei Punkt „Zahlungsweise“.
Die Finanzierung platzt jedoch unerklärlicher Weise (kein Schufaeintrag, feste Arbeit etc), der Kunde fragt völlig verdattert nach dem Kaufvertrag (was er unterschrieben hat, damit er es vernichten kann) oder nach der Stornierung des Vertrags. Die unfreundliche Dame hinterm Tresen sagt, der Kunde bekomme nichts mit, weder eine Kopie des Kaufvertrags, noch einen Dreizeiler darunter dass der Kaufvertrag wegen geplatzter Finanzierung nicht zu stande kommt.
Der Kunde hat also nichts in der Hand. Der unterschriebene Kaufvertrag und Durchschlag sind in der Finanzierungsabteilung beim Möbelhaus.
Könnte nicht das Möbelhaus noch auf Warenabnahme bestehen? Oder bspw. nach einem viertel Jahr sagen, dass der Kaufvertrag irgendwo im Möbelhaus gefunden wurde, aber keine Finanzierung wie vereinbart abgeschlossen wurde und darauf hin das Geld vom Kunden verlangen? Also können die in Frage stellen, dass der Kunde tatsächlich auch in der Finanzierungsabteilung war und eine Anfrage gestartet hatte - und was wenn Finanzierungsabteilung dies verneint?

Danke!!

Hi,

angenommen man unterschreibt bei einem Möbelhaus einen
Kaufvertrag über ein Möbelstück. Vereinbart ist Finanzierung
und steht auch so bei Punkt „Zahlungsweise“.
Die Finanzierung platzt jedoch unerklärlicher Weise (kein
Schufaeintrag, feste Arbeit etc), der Kunde fragt völlig
verdattert nach dem Kaufvertrag (was er unterschrieben hat,
damit er es vernichten kann) oder nach der Stornierung des
Vertrags. Die unfreundliche Dame hinterm Tresen sagt, der
Kunde bekomme nichts mit, weder eine Kopie des Kaufvertrags,
noch einen Dreizeiler darunter dass der Kaufvertrag wegen
geplatzter Finanzierung nicht zu stande kommt.
Der Kunde hat also nichts in der Hand. Der unterschriebene
Kaufvertrag und Durchschlag sind in der Finanzierungsabteilung
beim Möbelhaus.
Könnte nicht das Möbelhaus noch auf Warenabnahme bestehen?
Oder bspw. nach einem viertel Jahr sagen, dass der Kaufvertrag
irgendwo im Möbelhaus gefunden wurde, aber keine Finanzierung
wie vereinbart abgeschlossen wurde und darauf hin das Geld vom
Kunden verlangen? Also können die in Frage stellen, dass der
Kunde tatsächlich auch in der Finanzierungsabteilung war und
eine Anfrage gestartet hatte - und was wenn
Finanzierungsabteilung dies verneint?

Danke!!

normalerweise sollte man darauf achten, schon eine Abschrift des Kaufvertrages bei Abschluß zu erhalten…mit dem Hinweis, sollte die Finanzierung nicht zustande kommen, dann ist der Kaufvertrag hinfällig.
Oder erst Finanzierung abklären, dann Kaufvertrag unterschreiben…

aber nun ist das „Kind“ schon mal in den Brunnen gefallen…
…wenn die Dame hinterm Tresen das ganze so unfreundlich abgelehnt hat, den Vorgang zur Klärung schriftlich mit Einschreiben an die Geschäftsleitung richten…

Viel Gruß von Tara

normalerweise sollte man darauf achten, schon eine Abschrift
des Kaufvertrages bei Abschluß zu erhalten…

wie immer.
ich kenne aber auch kein geschäftshaus, bei dem das nicht der fall wäre.

mit dem Hinweis,
sollte die Finanzierung nicht zustande kommen, dann ist der
Kaufvertrag hinfällig.

das ist völlig überflüssig, denn das ergibt sich aus dem gesetz.
es handelt sich um ein fimnanzierungsgeschäft nach §506 bgb (http://dejure.org/gesetze/BGB/506.html). und wenn der eine teil (die finanzierung) nicht zu stande kommt, fällt der andere teil automatisch auch flach.
siehe §509 bgb (http://dejure.org/gesetze/BGB/509.html):
" Vor dem Abschluss eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe hat der Unternehmer die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu bewerten."
es gibt hier also gar keinen vertrag.

hab ich als laie damit recht?