Möbelkauf. Lange Lieferverzögerung und Reklamation

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem, mit dem ich schon fast nicht mehr weiter weiß…

Ich habe im vergangenen Jahr (20.06.) einen Kaufvertrag über drei Möbelstücke mit einem Möbelhaus abgschlossen. Am 02.11. habe ich dann nach mehreren Verzögerungen die Ware im Möbelhaus in Empfang genommen.

Zu Hause packten wir dann die Ware aus. Es stellte sich dann heraus, dass ein Hocker, einen nicht bestellten falschen Bezug hatte. Falsche Füsse noch dazu. Der Sessel war beschädigt, man hat ihn wohl versucht zu reparieren mit ein paar Klammern, diese kann man durch den Stoff auf einer Seite fühlen. Ebenso waren auch die Füsse falsch. Wir haben das dann am selben Tag reklamiert. Man versprach uns eine rasche Lösung.

Nach mehreren telefonischen Gesprächen, wurden wir immer weiter vertröstet. Am 05.02. erhielten wir dann ein Schreiben in dem hieß, die Lieferung würde in der 8. KW 2002 erfolgen. Nun haben wir die 13. KW.

Ich habe eben in dem Möbelhaus angerufen, um mich nach der Lage zu erkundigen. Es hieß, dass die Lieferung wohl in der nächsten Woche ankommt. Näheres könnte man mir Morgen sagen. Man wolle sich melden.

In 2 Monaten ist es 1 Jahr her, wo wir das alles bestellt haben. Das kann doch nicht sein. Wie lange kann das Möbelhaus dieses Spielchen noch machen? Wie kann ich am geschicktesten reagieren? Habt Ihr vielleicht Tipps??

Danke
Gruß
Jens

Noch was zum Hintergrund:
Meine Eltern haben in dem Möbelhaus ihre gesamte Wohnzimmer Einrichtung gekauft.

Hallo Jens

Die Geschichte hört sich ähnlich an, wie die, die ich vor ca. 2 Jahren erlebte.

Ich habe eine pragmatische Lösung getroffen, die nahe an der Illegalität war, aber sie hat gewirkt.

Ich habe dem Möbelhaus per Fax eine kurze Abhandlung der Geschehnisse in 16er Schrift zu gefaxt, dies verbunden mit der Ankündigung (nicht drohen), dieses Flugblatt zwei Tage später bei ihnen vor dem Laden zu verteilen.

Die erste tel. Reaktion war: Das ist illegal!
Darauf habe ich denen gesagt, wenn sie dieser Auffassung wären, dürften sie mich gerne durch die Polizei entfernen lassen, da hätte die Lokalpresse wenigstens was zu schreiben.

Dann haben sie die Beine in die Hand genommen und binnen einer Woche waren alle Probs gelöst.

Versuchs doch auch mal.

Gruss
CrNiMo

Moien!

Vergiß mal die kriminellen Vorschläge eines gewissen Herren(?!) - bei sowas biste schneller bei der Staatsanwaltschaft als du meinst…

Bei deinem Problem gehe ich davon aus, daß es nichtmal am Möbelhaus liegt, sondern an dem Zulieferer - dies kann dir allerdings rel. egal sein.

An Deiner Stelle würde ich der Firma einen Brief schicken, indem du knapp den Sachverhalt schilderst und ihnen eine Frist von 2 Wochen zur Lieferung setzt. Danch wirst du dnan einen Anwalt konsultieren bzw. dsa Recht zur Wandlung in Anspruch nehmen und den gesamten Schaden von der Firma zurückfordern.
Erstens hast du damit dann was schriftliches - zweitens hast du der Firma eine letzte Chance gegeben ihre Verpflichtungen zu erfüllen und drittens machst du halt Druck - kann eh nie schaden ;o))

Danach mußt du dann halt abwarten, wie die Firma reagiert.

Bernd

Hallo,

danke erstmal für Deine Antwort!
Genau das ist ja meine Frage - habe ich überhaupt Anspruch auf irgendetwas…? Nachher schreiben die mir zurück und sagen: „Wir können uns da soviel Zeit lassen wie wir wollen“, etc.

Was meinst du mit „das Recht zur Wandlung in Anspruch
nehmen“???

Wie wird denn mein Schaden bemessen??

Verstehe mich nicht falsch, aber wenn ich mit einem Anwalt „drohe“ und nachher bringt das überhaupt nichts, ich habe also gar keinen Anpsruch auf irgendwas, dann stehe ich ziemlich blöd da!

Danke für Antwort!

Gruß
Jens

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Moien!

Mal so nen Tipp…wenn man die Löschtaste drückt gibs net solche Romane ;o)

Es gibt da zwar Zeiträume die akzeptabel sind aber natürlich keine 10 Monate. von daher sind die einzigen die blöd aussehen die Typen von der Firma …naja…schick mal nen Foto von Dir ;o))

Das Recht zur Wandlung heißt, daß du nach einer gewissen Zeit oder mehrmaligen erfolglosen Reparaturversuchen (variiert je nach Ware) das Recht hast Ware zurückzugeben oder den Minderwert erstattet zu bekommen.

Was /Wieviel du nun zurückbekommen kannst weiß ich net…

Bernd