Hallo,
ich habe eine Frage:
Wenn ein Möbelhaus eine Polstergarnitur verkauft und 6 Wochen nach Lieferung das Verkaufshaus schließt (was das einzige Verkaufshaus dieser Möbelkette war),
wer übernimmt dann die Garantie / Gewährleistung für diese Polstergruppe ?
Kann man sich in so einem Fall an den Hersteller mit seinen
Garantie- /Gewährleistungsansprüchen wenden ?
Vielen Dank für die Hilfe
…hier im Forum wurde der Unterschied zw.Garantie und Gewährleistung schon x-mal erörtert - suchen und lesen!
Für die Gewährleistung ist der Verkaüfer zuständig. Wenn es den nicht mehr gibt, leider Pech.
Für Ansprüche aus Garantie ist derjenig zuständig, der die Garantie versprochen hat. Das ist idR der Hersteller. Wenn das so ist und der Hersteller bekannt ist, bestehen die Rechte aus der Garantie weiter, unabhängig davon, ob es den Verkäufer noch gibt.