Möbellagerung des NM vor Auszug

Hat ein VM das Recht Möbel des NM 6 Wochen vor Auszug des Mieters im Waschraum zu lagern?
Mieter X wurde die Wohnung zum Jahresende wegen Eigenbedarf gekündigt. Auszug erfolgt jedoch schon zum 15.12. und ist dem VM bekannt. Mieter X hat Wäsche zum Trocknen im Waschkeller hängen, wurde aufgefordert diese ab zuhängen, damit NM seine Möbel dort lagern kann.
Mieter X hat sich gesträubt, darauf hin wurden die Möbel in den Raum verbracht, in dem die Gasuhren und die Wasseruhren für jede Wohnung sich befinden. Dieser Raum ist seit Jahren für alle Mieter zugänglich, nun aber wegen der neuen Möbel versperrt.  Müssen diese Gaszähler und auch Wasseruhren nicht dauerhaft zugänglich sein?

Diese Uhren müssen nicht dauerhaft zugänglich sein, warum auch? Wenn der Mieter ein Kontrollfreak ist, muss er sich zusammenreißen. Am Auszugstag kann er ja wieder kontrollieren.

Hallo!

Im Grunde JA. Denn wo sich die Gasuhren befinden ist auch der Haupt-Absperrhahn der Gaszufuhr. Da muss man z.B. im Brandfall oder bei Gasgeruch sehr schnell herankommen und absperren können.

Bei Wasser ist es vergleichbar, nur besteht da keine unmittelbare Gefahr für die Bewohner, wenn man bei Rohrbruch nicht gleich absperren könnte. Der Schaden wird nur größer und den vertritt dann der, der den Zugang versperrte !

MfG
duck313

Und was ist mit den Möbel des NM, muss der jetzige Mieter 6 Wochen vor Auszug diese Möbel im Waschraum dulden? Der Waschraum gehört doch mit zur Miete

Und das kann der Mieter x nicht mehr, erkommt nicht mehr an den Gas-Absperrhahn ran. Bis der VM kommt, kann vieles passieren, wohnt ja 10 km weit weg. Die Wasseruhren befinden sich nicht wie üblich in der jeweiligen Wohnung sondern im Altbau im Keller.

Hallo!

Man hat doch sicherlich in Whg. eine Gastherme ? Da ist natürlich auch einen Absperrhahn dran !
Man muss also nicht von Whg. aus in Keller flitzen um abzusperren.

Aber grundsätzlich ist das Zustellen des Hausanschlusskellers nicht OK. Denn es mag Fälle geben, wo man eben von unten absperren muss oder Gesamtzufuhr abdrehen muss.

MfG
duck313

Hallo! Habe das mit VM und NM nicht so ganz verstanden… SOlange der Mietvertrag läuft, darf der Vermieter die Möbel nicht aus der Wohnung entfernen. Ansonsten würde ich mir eher Sorgen wegen dieser Lagerform zusätzlich machen. Das geht nicht, dass sie Sachen für jedermann zugänglich sind.

Moin, der Raum in dem sich Wasser -und Gasuhren befinden ist ein Versorgungsraum der vom Mieter nicht gemietet wurde. Mit diesem Raum kann der Vermieter machen was er will.
Sollte bedarf zum Ablesen der Zähler bestehen so hat der Vermieter für freien Zugang zu sorgen.

Gruß connection

wenn der vermieter nichts dagegen sagt,wird das schwierig werden.wenn allerdings die zähler abgelesen werden,dann muss der mieter dafür sorgen dass zu diesen ungehindert zugang besteht.