wie im Betreff schon erwähnt geht es um den Rücktritt von einem Kaufvertrag.
Es handelt sich hierbei um eine rein fiktive Geschichte.
Jemand ging am 18.02 in ein Möbelgeschäft und ließ sich dort ein Bett (vorrätig auf Lager) zurücklegen, damit er sich die Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen konnte.
Diese Reservierung geschah nun durch einen Kaufvertrag mit Stornooption zum 21.02.
Er machte sich dann seine Gedanken und lieferte am 20.02. den Vertrag mit dem Vermerk „Storno“ und seiner Unterschrift an der Kasse ab, mit der Bitte zur Beachtung und Weiterleitung.
Nun ein paar Tage danach erhält er Post von eben jenem Möbelhaus, mit der bitte das Bett abzuholen und den Betrag an der Kasse zu entrichten.
Anscheinend hat die Stornierung nicht richtig geklappt und das Dokument ist vielleicht untergegangen oder sonstwo abgeblieben…
Meint ihr es reicht dem Möbelhaus diesen Sacherhalt so darzulegen, damit der Vertrag nun storniert wird?
Jemand ging am 18.02 in ein Möbelgeschäft und ließ sich dort
ein Bett (vorrätig auf Lager) zurücklegen, damit er sich die
Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen konnte.
Diese Reservierung geschah nun durch einen Kaufvertrag mit
Stornooption zum 21.02.
wurde diese Stornooption explizit vereinbart oder ging man davon aus, daß man eine hat?
Diese Reservierung geschah nun durch einen Kaufvertrag mit
Stornooption zum 21.02.
wurde diese Stornooption explizit vereinbart oder ging man
davon aus, daß man eine hat?
Ist dazu vertraglich etwas geregelt?
Nochmal lesen?
Imho wurde korrekt storniert, interne Kommunikationsprobleme können nicht zu Lasten des Käufers gehen. Einfach mal anrufen und die Sache klären.
Gruß
loderunner (ianal)
Diese Reservierung geschah nun durch einen Kaufvertrag mit
Stornooption zum 21.02.
wurde diese Stornooption explizit vereinbart oder ging man
davon aus, daß man eine hat?
Ist dazu vertraglich etwas geregelt?
Nochmal lesen?
Warum eigentlich immer so provokant? Ich habe das UP gelesen und auch das hier:
wie im Betreff schon erwähnt geht es um den Rücktritt von einem Kaufvertrag.
Ein Rücktritt ist nicht das Gleiche wie eine Stornooption. Meiner Meinung nach widerspricht sich ein Rücktritt mit einer Stornooption. Da viele von einem generellen Rücktrittsrecht ausgehen, habe ich zur Sicherheit nachgefragt.