Möbelschaden in feuchtem Keller

Hallo,

folgender Fall beschäftigt meine Gedanken:

Vermieter sagt Mieter vor Mietvertragsabschluß, daß Keller eine sehr hohe Feuchtigkeit aufweist - vor allem wenn es regnet(schriftlich wird das nicht festgehalten). Mieter sagt nix dazu und zieht ein. Mieter wurde immer mal wieder vom Vermieter darauf angesprochen, daß Keller eben feucht sein kann und hochwertige Sachen da nicht reingestellt werden sollten.

Nach 1 1/4 Jahren kommt Mieter zu Vermieter und sagt daß sich bei einem Möbelstück das Furnier aufgezogen hat (Möbelstück hat mal
750 Euro gekostet).

Hausrat des Mieters zahlt ned, Haushaftpflicht des Vermieter sieht auch keinen Grund zur Regelung, da Vermieter dem Mieter keinen Schaden zugefügt hat. Mieter hat auch gewußt, daß Keller feucht ist und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen (denn so ein teures Möbelstück stellt man nicht in den feuchten Keller).

Wie kann dieser Sachverhalt besprochen werden, ohne daß sich das Vermieter-Mieter-Verhältnis verschlechtert? Vermieter sieht selbst keinen Grund zur Haftung.

Gruß von Sid

Hallo,

Nach 1 1/4 Jahren

zählt kein Möbelstück im Keller (wenn es so lange da unten war), zum Hausrat!

VG, René

Hallo,
das Moebelstueck sollte man abschreiben.

Zum Betrag des Schadens, gebrauchte Moebel verlieren schnell ihren Wert. Eine Woche nach Neukauf ist ein gebrauchtes Moebel vielleicht noch 20 Prozent wert zum Weiterverkaufen (ausser echte Antiquitaeten).

Weitervergammeln lassen und gebraucht wieder erwerben wenns nach oben soll.

Bekanntermassen quellen Spanplatten bei Feuchte auf.
Wenn Holz im Keller, dann nur Echtholz massiv. Zum Beispiel fuer Regale.

Gruss Helmut

Danke für die Antworten.

Gruß von Sid