möblierte Wohnung

Guten Tag,

ich habe zur Miete in einer Teilmöblierten Wohnung gelebt.
Dabei habe ich den Balkontisch des Vermieters leicht beschädigt. Der Vermieter möchte den vollen Preis des Balkontisches. Muss ich das bezahlen?
Desweiteren wurde die Wohnung übergeben, 5 Monate später kommt nun mein Vermieter und verlangt Geld für Mängel. Ist das rechtens??? Muss ich auch das zahlen?

Danke

Hallo Merina,
Bei jeder Wohnungsübergabe sollte ein schriftliches Übergabeprotokol erstellt werden, die den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe dokumentiert. Beschädigungen können so für beide Parteien ohne Zweifel nachgewiesen werde. Falls diese nicht vorliegt und da Mietsrechtssachen für den Laien kompiziert sind, würde ich unbedingt eine rechtliche Beratung bei Mieterschutzbund oder Mietervereinen empfehlen. Bis zu einer rechtsverbindlichen Auskunft würde ich alle Zahlungen ablehnen.

Hallo Merina,

da bin ich leider der falsche Ansprechpartner. Ich kenn mich gut mit Möbeln aus, nicht mit Mietrecht. Den vollen
Preis für den Balkontisch würde ich nicht zahlen, der war mit vermietet und gewisse Abnutzungen sind normal,
zudem hat er allenfalls noch einen Zeitwert… bei Möbeln
nach einem jahr nur noch 50% des Neuwertes. Und Mängel nach 5 Monaten??? Die Wohnung war doch übergeben…
hat der Vermieter da nicht aufgepasst… ist ja dann wohl sein Problem… aber das ist nur meine Meinung,
keine Rechtsauskunft !!!
MfG Gedo

Hallo,

also ich in zwar kein Rechtsanwalt, aber ich tippe mal, daß du für Schäden, die erst 5 Monate später reklamiert werden gerade stehen mußt. Es gibt doch sicher ein Übergabeprotokoll.

LG Wenke

Hallo,

also ich in zwar kein Rechtsanwalt, aber ich tippe mal, daß du für Schäden, die erst 5 Monate später reklamiert werden nicht gerade stehen mußt. Es gibt doch sicher ein Übergabeprotokoll.

LG Wenke

Hallo,

deine Anfrage geht in den rechtlichen Bereich. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, habe aber auf Grund meiner Berufserfahrung schon einiges mitbekommen. Meiner Meinung nach muss bei dem Tisch nur der Zeitwert ersetzt werden. Und bei Übergabe der Wohnung wurde ja sicher ein Übergabeprotokoll ausgefüllt. Auf diesem protokoll müssen eventuelle Schäden sofort vermerkt werden. Wurde das nicht getan, kann der Vermieter nicht Monate später mit angeblichen Mängeln kommen, da nach dieser Zeit niemand mehr nachvollziehen kann, wer diese Mängel verursacht hat. Am besten gehst du da zu einem Rechtsanwalt und lässt dich von ihm beraten oder vertreten. Gruss

Hallo,

leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen. Rechtlich kenne ich mich nicht aus. Ich kann Sie gerne in Einrichtungs-
dingen beraten, aber das ist hier leider nicht der Fall.

Viele Grüße
Bärbel Schroeder

Leider kann ich Ihnen keine Antworten geben, über rechtliche Probleme.

Ich glaube Du bist hier falsch - wende Dich doch an die Experten im Bereich RECHT - die können Dir hier sicherlich weiterhelfen.
Gruß
Teparo