Hallo allesamt,
nehmen wir folgende Situation an:
Mieter M mietet bei Vermieter V eine voll möblierte Wohnung. Nun gefallen M nach einer Woche die Möbel von V nicht, und er möchte seine eigenen Möbel in die Wohnung stellen. Hierzu bietet M ihm an die Möbel zwischenzulagern in einem angemieteten Schuppen und sie nach Mietvertragsende wieder aufzustellen.
Ist M berechtigt die möblierte Wohnung neu zu möblieren?
Wie kann V sich vor etwaigen Schäden durch die Lagerung + Aufbau/Abbau schützen?
Gilt bei möblierten Wohnungen ein anderes Kündigungsrecht als bei „normalen“ Wohnungen? Ist z. B. eine Kündigung einfacher, da der Mieter ja keine Wohnung einzurichten hatte, und ein Umzug auch schnell bewerkstelligt werden kann (keine außergewöhnliche Härte)?
Ich hoffe auf rasche Antwort …