Wie verhält es sich mit einer möbelierten Institutswohnung, wo ich fr die nächsten 3 Jahre eingemietet bin. Darf die Verwaltung sich mit einem Zweitschlüssel in meiner Abwesen- und Unwissenheit ZUgang zu der Wohnung verschaffen??
Hallo,
ich wüßte nicht, warum sich- nur weil es sich um eine möblierte Wohnung handelt- das Recht ändern sollte, dass der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten darf. Er hat wie immer das Recht, sich vom Zustand der Wohnung und der Möbel zu informieren.
Ob er einen Zweitschlüssel haben darf, weiss ich nicht. Ich vermute jedoch, dass er diesen durchaus besitzten darf. Alleine schon deshalb, um im Notfall in die Wohnung gelangen zu können.
Ciao
A.
Wie verhält es sich mit einer möbelierten Institutswohnung, wo
ich fr die nächsten 3 Jahre eingemietet bin. Darf die
Verwaltung sich mit einem Zweitschlüssel in meiner Abwesen-
und Unwissenheit ZUgang zu der Wohnung verschaffen??
Erläuter bitte deine Mietsituation mehr. Bist du nur für 3 Tage dort Mieter oder wie ist das zu verstehen? Oder bekommst du von einem Freund nur die Schlüssel für 3 Tage und darfst dort wohnen?
Generell darf ein Vermieter sich nicht ohne Einverständnis Zugang zur Wohnung zu schaffen bzw ohne Vorankündigung.
Gruß Lena
Ich wohne dort für die nächsten 3-4 Jahre (solang läuft auch der Mietvertrag) und schon seit 4 Monaten.
Wir wohnen zu zweit in dem Appartement (mein Partner und ich).
Wie verhält es sich mit einer möbelierten Institutswohnung, wo
ich fr die nächsten 3 Jahre eingemietet bin. Darf die
Verwaltung sich mit einem Zweitschlüssel in meiner Abwesen-
und Unwissenheit ZUgang zu der Wohnung verschaffen??
Bin ja jetzt kein Experte,aber solange Du die Wohnung mietest darf sich keiner ohne Dein Einverständnis Zutritt verschaffen,das wäre dann ja Hausfriedensbruch.
Wie verhält es sich mit einer möbelierten Institutswohnung, wo
ich fr die nächsten 3 Jahre eingemietet bin. Darf die
Verwaltung sich mit einem Zweitschlüssel in meiner Abwesen-
und Unwissenheit ZUgang zu der Wohnung verschaffen??
Hallo,nein,das darf nur bei einem nachgewiesenen Notfall,zb.ein Wasserrohrbruch oder ähnliches passieren!Ansonsten muß der Vermieter sich schriftlich ankündigen!
So wie es aussieht, wird es darauf hinausluafen, dass sie argumentieren, dass es sich um ein Gästehaus handelt. Aber was bedeutet das rechtlich?
Ich habe einen Mietvertrag über die nächsten 3 Jahre dort und bekomme keinerlei Dienste in dem Appartement von ihnen (Putzen etc.).
Weiß da jemand genaueres über den Rechtsverhalt „Gästehaus-Zweitschlüssel“?
Also ich habe hier folgendes gefunden:
Zweitschlüssel: Kein Zutritt für Vermieter
Ulrich Ropertz, als Jurist beim Deutschen Mieterbund (DMB) tätig, räumt mit einem unter Vermietern weit verbreiteten Vorurteil auf. Entgegen der landläufigen Meinung haben Vermieter kein Recht auf unbefugten Zutritt zur Mietwohnung. Dabei spielt es auch keine Rolle, was der Mietvertrag über diesen Sachverhalt sagt.
Ein unbefugtes Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter kann bereits beim erstmaligen Vorkommen als Hausfriedensbruch geahndet werden, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Alternativ dazu kann sich der Mieter auch ein neues Schloss einbauen lassen und die Rechnung an den Vermieter weitergeben.
Eine Ausnahmeregelung besteht nur in dringenden und offensichtlichen Notlagen. Bei Abwesenheit des Mieters darf sich der Vermieter z.B. bei einem Wasserrohrbruch oder einem Brand mit einem Zweitschlüssel oder notfalls auch mit roher Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen.
Ich denke das sagt alles, oder?
Am besten sprichst du deinen Vermieter erst einmal an und stellst ihn zu Rede, denn ich denke das ist vorab erstmal der beste Weg. Nicht gleich auf Ärger hinaus. Und wenn alles Reden dann nicht hilft zieh dir einen Rechtsanwalt zur Hilfe.
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
Gruß
So wie es aussieht, wird es darauf hinausluafen, dass sie
argumentieren, dass es sich um ein Gästehaus handelt. Aber was
bedeutet das rechtlich?
Ich habe einen Mietvertrag über die nächsten 3 Jahre dort und
bekomme keinerlei Dienste in dem Appartement von ihnen (Putzen
etc.).
Sorry,damit kenne ich mich dann nicht aus
Weiß da jemand genaueres über den Rechtsverhalt
„Gästehaus-Zweitschlüssel“?
Wie verhält es sich mit einer möbelierten Institutswohnung, wo
ich fr die nächsten 3 Jahre eingemietet bin. Darf die
Verwaltung sich mit einem Zweitschlüssel in meiner Abwesen-
und Unwissenheit ZUgang zu der Wohnung verschaffen??
Nur im Notfall.