Ich vermiete an eine Studentin ein möbliertes Zimmer (Schrank, Bett, Schreibtisch, Couch, Singleküche) in unserem Mehrfamilienhaus.
Nun möchte ich das damals von mir selbst gebaute Bett aus dem Zimmer wieder selbst nutzen und der Studentin ein anderes, nicht so breites Bett bereit stellen.
Ist das möglich? Hat sie Anspruch auf ein Bett der gleichen Größe…o.ä.?
Hallo, die Studentin hat Anspruch auf ein Bett nicht gleicher, aber vergleichbarer Größe,d.h. das neue Bett darf sich in den Abmessungen nicht wesentlich von dem alten unterscheiden. Grund: Sie hätte das Zimmer evtl. nicht gemietet, wenn von Anfang an ein kleineres Bett dagewesen wäre.
Grundsätzlich dürfen wesentl. Veränderungen an der Mietsache nicht ohne Zustimmung des Mieters vorgenommen werden. Einfaches Beispiel: Wenn Sie sich ein Auto mieten, darf der Vermieter Ihnen im Nachhinein auch keinen schwächeren Motor einbauen. Die Mietsache muß im Wesentl. unverändert bleiben.
Hier denke ich, daß die „neue Liegefläche“ höchstens 10% von der alten abweichen darf, bei gleicher Qualität des Mobiliars.-
Gruß, Achim