Ich hoffe ich finde hier einen Experten, der mir helfen kann, ich habe ein kleines Problem.
Ich wohne derzeit in einer Wohnung, wie eine kleine WG.
Gemietet habe ich laut Vertrag 1 Zimmer. Das Zimmer befindet sich im 1. Obergeschoß, zusammen mit einem weiteren (an Student vermietetes) Zimmer, Bad und Küche(können von mir und dem anderem Student benutzt werden).
Nun möchte ich kündigen und bin dabei auf ein kleines Problem gestoßen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Mietwohnungen 3 Monate. Für „Möblierten Wohnraum“ allerdings nur 1 Monat. Laut dem was ich bis jetzt im BGB fand, ist ein möblierter Wohnraum ein Raum, welcher „Teil vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und von diesem möbliert wurde“ (§549, Abs. 2, S. 2).
Mein Zimmer wurde komplett vom Vermieter ausgestattet(Bett, Tisch, Stuhl), und befindet sich im ersten Stock. Im Erdgeschoß wohnt die Mutter meines Vermieters fest.
Zählt das ganze nun als „möblierter Wohnraum“, also kann ich auf eine 1-monatige Kündigungsfrist bestehen?
Falls dies nicht gilt hätte ich noch eine weiter Frage:
Einen Vertrag über die Miete habe ich leider nicht, da ich zuerst in einer anderen Wohnung des Vermieters wohnen sollte, für diese Wohnung auch einen „Wohnugns-Einheitsmietvertrag“ besitze, der Vermieter allerdings kurz vor Einzug bei mir anrief, dass er dieses Haus „übermietet“ hat, und mir daher das Zimmer in dem jetzigen Haus anbot. Er meinte, dass ich keinen neuen Mietvertrag bräuchte und der alte gültig sei(dort ist keine Adresse eienr Wohnung eingetragen).
Ist dies überhaupt rechtens? Oder müsste er mir einen neuen Mietvertrag anbieten?
Desweiteren habe ich vor Abschluss des Vertrages (mündlich) mit dem Vermieter eine 1-monatige Kündigungsfrist ausgemacht. In besagtem Mietvertrag hat er dies auch eingetragen. Oder besser gesagt eintragen wollen, er hat dies nämlich an der falschen Stelle getan und zwar unter dem Punkt „Mietzeit“ (Vertrag: Mietzeit, 1a) Beginn).
Ist diese mündliche Abmachung trotzdem irgendwie gültig?
Ich danke sehr für eure Hilfe,
Chris