Möbliertes ZImmer/Wohnraum oder Mitwohnung?

Ich hoffe ich finde hier einen Experten, der mir helfen kann, ich habe ein kleines Problem.

Ich wohne derzeit in einer Wohnung, wie eine kleine WG.
Gemietet habe ich laut Vertrag 1 Zimmer. Das Zimmer befindet sich im 1. Obergeschoß, zusammen mit einem weiteren (an Student vermietetes) Zimmer, Bad und Küche(können von mir und dem anderem Student benutzt werden).

Nun möchte ich kündigen und bin dabei auf ein kleines Problem gestoßen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Mietwohnungen 3 Monate. Für „Möblierten Wohnraum“ allerdings nur 1 Monat. Laut dem was ich bis jetzt im BGB fand, ist ein möblierter Wohnraum ein Raum, welcher „Teil vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und von diesem möbliert wurde“ (§549, Abs. 2, S. 2).
Mein Zimmer wurde komplett vom Vermieter ausgestattet(Bett, Tisch, Stuhl), und befindet sich im ersten Stock. Im Erdgeschoß wohnt die Mutter meines Vermieters fest.

Zählt das ganze nun als „möblierter Wohnraum“, also kann ich auf eine 1-monatige Kündigungsfrist bestehen?

Falls dies nicht gilt hätte ich noch eine weiter Frage:

Einen Vertrag über die Miete habe ich leider nicht, da ich zuerst in einer anderen Wohnung des Vermieters wohnen sollte, für diese Wohnung auch einen „Wohnugns-Einheitsmietvertrag“ besitze, der Vermieter allerdings kurz vor Einzug bei mir anrief, dass er dieses Haus „übermietet“ hat, und mir daher das Zimmer in dem jetzigen Haus anbot. Er meinte, dass ich keinen neuen Mietvertrag bräuchte und der alte gültig sei(dort ist keine Adresse eienr Wohnung eingetragen).
Ist dies überhaupt rechtens? Oder müsste er mir einen neuen Mietvertrag anbieten?

Desweiteren habe ich vor Abschluss des Vertrages (mündlich) mit dem Vermieter eine 1-monatige Kündigungsfrist ausgemacht. In besagtem Mietvertrag hat er dies auch eingetragen. Oder besser gesagt eintragen wollen, er hat dies nämlich an der falschen Stelle getan und zwar unter dem Punkt „Mietzeit“ (Vertrag: Mietzeit, 1a) Beginn).
Ist diese mündliche Abmachung trotzdem irgendwie gültig?

Ich danke sehr für eure Hilfe,
Chris

Ich kann dir leider keine Antwort darauf geben ,ich empfehle dir einen rat bei einem Mieterschutzbund nach zufragen ,meistens ist ein auskunft ohne kosten
M.f.G
basalan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Chris,

genaues kann ich nicht sagen, aber ich bin der Meinung,
dass bei moebelierten Zimmern 1 Monat Kuendigungsfrist
besteht.
Bei solchen Zimmern kann man auch Einheitsvertraege
nutzen. Aber ohne Adresse?!?
Wie gesagt sicher bin ich mir nicht.
Mieterschutzbund oder Verbraucherzentral mal fragen.

Gruss
MaXXoN

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Chris,
Eine Rechtlichr Antwort auf diese Frage habe ich auch nicht, aber kannst du dich von dem Vermieter nicht einvernehmelich trennen. Villeicht findest du jemenden der dein Zimmer zeitlos übernimmt.
LG Astrid

Ich hoffe ich finde hier einen Experten, der mir

helfen kann,

ich habe ein kleines Problem.

Ich wohne derzeit in einer Wohnung, wie eine kleine

WG.

Gemietet habe ich laut Vertrag 1 Zimmer. Das Zimmer

befindet

sich im 1. Obergeschoß, zusammen mit einem weiteren

(an

Student vermietetes) Zimmer, Bad und Küche(können von

mir und

dem anderem Student benutzt werden).

Nun möchte ich kündigen und bin dabei auf ein kleines

Problem

gestoßen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für

Mietwohnungen 3

Monate. Für „Möblierten Wohnraum“ allerdings nur 1

Monat. Laut

dem was ich bis jetzt im BGB fand, ist ein möblierter

Wohnraum

ein Raum, welcher "Teil vom Vermieter selbst bewohnten

Wohnung

ist, und von diesem möbliert wurde" (§549, Abs. 2, S.

2).

Mein Zimmer wurde komplett vom Vermieter

ausgestattet(Bett,

Tisch, Stuhl), und befindet sich im ersten Stock. Im
Erdgeschoß wohnt die Mutter meines Vermieters fest.

Zählt das ganze nun als „möblierter Wohnraum“, also

kann ich

auf eine 1-monatige Kündigungsfrist bestehen?

Falls dies nicht gilt hätte ich noch eine weiter

Frage:

Einen Vertrag über die Miete habe ich leider nicht, da

ich

zuerst in einer anderen Wohnung des Vermieters wohnen

sollte,

für diese Wohnung auch einen "Wohnugns-

Einheitsmietvertrag"

besitze, der Vermieter allerdings kurz vor Einzug bei

mir

anrief, dass er dieses Haus „übermietet“ hat, und mir

daher

das Zimmer in dem jetzigen Haus anbot. Er meinte, dass

ich

keinen neuen Mietvertrag bräuchte und der alte gültig

sei(dort

ist keine Adresse eienr Wohnung eingetragen).
Ist dies überhaupt rechtens? Oder müsste er mir einen

neuen

Mietvertrag anbieten?

Desweiteren habe ich vor Abschluss des Vertrages

(mündlich)

mit dem Vermieter eine 1-monatige Kündigungsfrist

ausgemacht.

In besagtem Mietvertrag hat er dies auch eingetragen.

Oder

besser gesagt eintragen wollen, er hat dies nämlich an

der

falschen Stelle getan und zwar unter dem Punkt

„Mietzeit“

(Vertrag: Mietzeit, 1a) Beginn).
Ist diese mündliche Abmachung trotzdem irgendwie

gültig?

Ich danke sehr für eure Hilfe,
Chris

hallo,
bin kein experte, habe das thema nicht gewählt.
sorry
mfg
gitti