möchte Bankkonto mit meinem Mädchennamen behalten!

Weil sie fachlich völlig am Problem vorbeigeht.

Stimmt. Das ist mir bewusst.

einmal mehr
stellst du hier wilde Behauptungen in der Raum wenn es um
Zahlungverkehrsfragen geht.

Nur weil ich mich nicht im Paragrafendschungel auskenne, heißt das nicht, dass das wilde Behauptungen sind. Wenn ich den Mist so von meinen Bankkunden gesagt bekomme und das dann umsetzen darf, dann wird da wohl was dran sein. Das allein reicht mir, dazu muss ich keine Paragrafen kennen.

hi

Nein, falsch ist meine Antwort nicht, sie ist nur keine
Antwort auf die Frage.

Du solltest Dich mal mit den Zahlungsdienstegesetz beschäftigen, das ab 1.11.2009 in Kraft tritt, dann wüßtest Du, daß Deine Anwort nicht nur keine Antwort auf die Frage ist, sondern darüber hinaus auch falsch ist und vorallem müßtest Du Dich nicht mehr darauf verlassen, was Dir irgendjemand erzählt.

Gruß
Edith

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Keine Ahnung, ich habe keine Ahnung von Paragrafen.
Ich weiß lediglich, was mir meine Bankkunden erzählen.

Nicht die beste aller denkbaren Quellen.

Gruß
C.

Du verkaufst hier Halbwissen als Wahrheiten… immer wieder wenn es um Zahlungsverkehrsfragen geht. Das ist nix neues…

Aber ich muss mich bei dir bedanken… endlich verstehe ich wieso man Entwicklungsaufträge im ZV problemlos an Tata nach indien vergeben kann. Das Wissen hier scheint jedenfalls auch nicht viel grösser.

Nur weil ich mich nicht im Paragrafendschungel auskenne, heißt
das nicht, dass das wilde Behauptungen sind. Wenn ich den Mist
so von meinen Bankkunden gesagt bekomme und das dann umsetzen
darf, dann wird da wohl was dran sein. Das allein reicht mir,
dazu muss ich keine Paragrafen kennen.

Kann ich bei dir ein Konto eröffnen?
Du scheinst ja Banker zu sein, wenn du von „deinen Bankkunden“ sprichst, richtig? Ich suche schon seit Jahren nach einem Banker, der genau das macht, was ich ihm sage!
Ich hab bei einer Sparkasse gelernt und einige Jahre gearbeitet… Mir wollten Kunden auch immer erzählen, was ich zu tun hab. Wenn die mir Quatsch erzählt habe, dann hab ich sinngemäß gsagt: „Schön, jetzt weiß cih was sie gerne möchten… Jetzt lachen wir kurz zusammen, und dann sage ich Ihnen, was wir machen werden…“

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Also ich denke mal das das eingentlich eine ganz logische Sache ist.

z.B dein Name war Müller und jetzt ist er Schmitt dann hast du einen anderen Namen und der muss natürlich auch geändert werden.

Wenn nicht dann eröffne ich absofort ein Konto aus Daisy Duke!!!

Allein wegen Schufa GWG und den ganzen anderen Meldangelegenheiten oder wegen der Legitimation muss er geändert werden immer so wie man wirklich heiß muss auch das Konto geändert werden.

Und diese „sorry“ dummen Antworten von wegen Gesetzänderung bezüglich Namensprüfung ist totaler Schwachsinn.

Ich finds cool wenn ich alles glauben würde was meine Kunden mir erzählen na dann wär alles kostenfrei bei der Bank und es gäbe 100 % Zinsen auf alle Anlagen. Man sollte wenn man hier etwas schreibt mal drüber nachdenken was man schreibt und nicht einfach nur schreiben damit man was gesagt hat. Hier wollen doch Leute antworten haben die auch wirklich stimmen. Ich hoffe ich gerate niemals an solche Berater.

FAZIT
kleine Zusammenfassung für die google-Sucher zu diesem Thema:

  • man ist verpflichtet die Namensänderung durch Hochzeit bei der Bank anzuzeigen

  • ob die Bank dann die Konten umändert liegt in deren Verantwortung.

  • die Arbeit, die Kontenzu- und abgänge zu erfasen um jeweils die Lastschriften oder Daueraufträge, Mieter etc abzuändern, anzuschreiben kann man sich sparen, denn die Bank ordnet das im Moment intern zu (angebl. ab Summen von 10000€ wenn der Name nicht stimmt) und ab 1.11. soll der Name ganz egal sein!

Das bedeutet für jede Person die mit der Hochzeit den Namen ändert, dass sie nichts weiter tun muss als die Bank über die Namensänderung zu informieren. Punkt.

Hi

im Moment intern zu (angebl. ab Summen von 10000€ wenn der
Name nicht stimmt) und ab 1.11. soll der Name ganz egal sein!

Kurze Richtigstellung: Auch nach dem 1.11. ist der Name nicht egal.

Gruß
Edith

Worauf Efchens Posting:abzielt, hat nichts damit zu tun, daß Du nur mit Deinem
„richtigen“ Namen ein Konto bei einer Bank haben kannst.
Da geht es um Mindestangaben, die eine Überweisung aufweisen
muß, um in Zukunft durchgeführt zu werden. Das hat aber mit

und das neue gesetz sagt nur aus, dass die bank nicht mehr kto name + empfängername prüfen muss, sie darf es aber noch. wir bei meiner bank werden das auch weiterhin tun.