ichhabe eben einen Anruf von meiner Bak erhalten, die meine Konten dort von meinem Mädchennamen auf meinen angeheirateten Namen umändern möchten.
Ich wollte das Konto eigentlich belassen, da hier sehr viele Daueraufträge, Lastschriften und Mieteinnahmen gekoppelt sind, die alle ursprünglich noch auf meinen Mädchennamen laufen.
Ich möchte der Hausverwaltung, den Mietern etc und nicht zuletzt mir die ganze Arbeit ersparen die Aufträge abändern zu müssen, was ja oft auch mit Kosten verbunden ist.
Deshalb die Frage. MUSS mein Bankkonto auf meinen neuen Namen umgeändert werden. Ich habe in google keinen Hinweis auf eine entsprechende Pflicht gefunden.
ichhabe eben einen Anruf von meiner Bak erhalten, die meine
Konten dort von meinem Mädchennamen auf meinen angeheirateten
Namen umändern möchten.
Möchten? Ich denke eher, daß sie gesagt haben, daß sie den Namen ändern müssen.
Ich möchte der Hausverwaltung, den Mietern etc und nicht
zuletzt mir die ganze Arbeit ersparen die Aufträge abändern zu
müssen, was ja oft auch mit Kosten verbunden ist.
Das ist zwar nett von Dir gedacht, nutzt Dir aber nichts. Du hast Deinen Mädchennamen nicht mehr und somit muß auch Dein Bankkonto auf Deinen „richtigen“ Namen geändert werden
Hier gibt es eine Auflistung an Dingen, die nach einer Hochzeit so geändert werden müssen.
Leider dürfte sich dies nicht realisieren lassen, da die Bank aus dem Grundsatz „Kontenklarheit Kontenwahrheit“ der sich aus der Abgabenordung (wenn ichs noch richtig weiss ist es der 154) ergibt, ändern muss.
wobei das in ein paar Tagen eigentlich sowieso egal ist, weil dann die Namensanrufsprüfung entfällt. Zum 01.11. dürfen Überweisungen nur noch auf ein Konto getätigt werden, nicht mehr auf einen Namen.
Sprich: Nur noch Deine Kontonummer ist relevant, der Name nicht. Wenn der Name zum Konto nicht mehr stimmt, wird trotzdem überwiesen. Wenn die Kontonummer nicht Deine, aber trotzdem eine gültige ist, dann landet das Geld auf dem Konto von jemand anderem.
Die EU und die SEPA-Lastschrift machen es möglich!
ERGO: ich lasse die Bank den Namen ändern und die Lastschriften und Daueraufträge und Mietzahlungen die noch auf meinen Mädchennamen laufen kommen trotzdem aufs Konto bzw. gehen entsprechend ab??
Also muss ich mir die Arbeit doch nicht machen?
Liebe Grüße und ein dickes Dankeschön an alle Antwortenden!
wobei das in ein paar Tagen eigentlich sowieso egal ist, weil
dann die Namensanrufsprüfung entfällt. Zum 01.11. dürfen
Überweisungen nur noch auf ein Konto getätigt werden, nicht
mehr auf einen Namen.
Bei der Antwort gruselt es mich dann doch
Weil sie fachlich völlig am Problem vorbeigeht… einmal mehr stellst du hier wilde Behauptungen in der Raum wenn es um Zahlungverkehrsfragen geht.
Ich wollte das Konto eigentlich belassen, da hier sehr viele
Daueraufträge, Lastschriften und Mieteinnahmen gekoppelt sind,
die alle ursprünglich noch auf meinen Mädchennamen laufen.
um das mal auseinanderzuklamüsern: Das Kreditinstitut muß das Konto mit dem richtigen Namen führen (§ 154 Abgabenordnung) und Du mußt dem Kreditinstitut eine Namensänderung mitteilen (s. AGB, Mitwirkungspflichten des Kunden). Was Du dann mit Deinen Daueraufträgen u.ä. machst, ist Deine Angelegenheit.
Letztlich empfiehlt sich die gleiche und simple Vorgehensweise, die man auch bei einem Umzug durchführen sollte: Kontoauszüge der letzten 12 Monate, alle Überweiser bzw. Abbucher aufschreiben und über den Seriendruck von Word Briefe rausschicken.
Heisst das die Aussage von Efchen stimmt nicht und ich habe
mich zu früh gefreut?
Du kommst um die Arbeit nicht herum. Worauf Efchens Posting abzielt, hat nichts damit zu tun, daß Du nur mit Deinem „richtigen“ Namen ein Konto bei einer Bank haben kannst.
Da geht es um Mindestangaben, die eine Überweisung aufweisen muß, um in Zukunft durchgeführt zu werden. Das hat aber mit Deinem Anliegen absolut nichts zu tun.