möchte Bankkonto mit meinem Mädchennamen behalten!

Hallo zusammen,

ichhabe eben einen Anruf von meiner Bak erhalten, die meine Konten dort von meinem Mädchennamen auf meinen angeheirateten Namen umändern möchten.
Ich wollte das Konto eigentlich belassen, da hier sehr viele Daueraufträge, Lastschriften und Mieteinnahmen gekoppelt sind, die alle ursprünglich noch auf meinen Mädchennamen laufen.
Ich möchte der Hausverwaltung, den Mietern etc und nicht zuletzt mir die ganze Arbeit ersparen die Aufträge abändern zu müssen, was ja oft auch mit Kosten verbunden ist.

Deshalb die Frage. MUSS mein Bankkonto auf meinen neuen Namen umgeändert werden. Ich habe in google keinen Hinweis auf eine entsprechende Pflicht gefunden.

Danke im voraus für Eure Antwort!

Ja, muss geändert werden.

Gruß

Jörg

MUSS geändert werdern.

Die Arbeit musst du dir leider machen…

Hi

ichhabe eben einen Anruf von meiner Bak erhalten, die meine
Konten dort von meinem Mädchennamen auf meinen angeheirateten
Namen umändern möchten.

Möchten? Ich denke eher, daß sie gesagt haben, daß sie den Namen ändern müssen.

Ich möchte der Hausverwaltung, den Mietern etc und nicht
zuletzt mir die ganze Arbeit ersparen die Aufträge abändern zu
müssen, was ja oft auch mit Kosten verbunden ist.

Das ist zwar nett von Dir gedacht, nutzt Dir aber nichts. Du hast Deinen Mädchennamen nicht mehr und somit muß auch Dein Bankkonto auf Deinen „richtigen“ Namen geändert werden

Hier gibt es eine Auflistung an Dingen, die nach einer Hochzeit so geändert werden müssen.

http://forum.gofeminin.de/forum/mariage/__f1696_mari…

Gruß
Edith

Leider dürfte sich dies nicht realisieren lassen, da die Bank aus dem Grundsatz „Kontenklarheit Kontenwahrheit“ der sich aus der Abgabenordung (wenn ichs noch richtig weiss ist es der 154) ergibt, ändern muss.

Gruss HighQ

Hallo,

dieser Wunsch kollidiert leider mit dem geltenden Recht, kurz: das darf die Bank nicht.

Am deutlichsten ist das in der Abgabenordnung formuliert, daa habe ich Dir mal zwei Links rausgesucht.

Grüße

Uwe

http://www.steuerlinks.de/gesetz/ao/par154.html

http://www.anti-geldwaesche.de/PDF-Dateien/Anwendung…

Moin,

wobei das in ein paar Tagen eigentlich sowieso egal ist, weil dann die Namensanrufsprüfung entfällt. Zum 01.11. dürfen Überweisungen nur noch auf ein Konto getätigt werden, nicht mehr auf einen Namen.
Sprich: Nur noch Deine Kontonummer ist relevant, der Name nicht. Wenn der Name zum Konto nicht mehr stimmt, wird trotzdem überwiesen. Wenn die Kontonummer nicht Deine, aber trotzdem eine gültige ist, dann landet das Geld auf dem Konto von jemand anderem.

Die EU und die SEPA-Lastschrift machen es möglich!

Gruß,
-Efchen

Hallo, der Mann hätte bei der Eheschließung den Mädchennamen der Frau
annehmen müssen. Gruß

Hallo, der Mann hätte bei der Eheschließung den Mädchennamen
der Frau
annehmen müssen. Gruß

na dann hätte ja wohl ER die ganze Arbeit gehabt, die Daueraufträge etc. ändern zu lasen. :smile:)

ERGO: ich lasse die Bank den Namen ändern und die Lastschriften und Daueraufträge und Mietzahlungen die noch auf meinen Mädchennamen laufen kommen trotzdem aufs Konto bzw. gehen entsprechend ab??
Also muss ich mir die Arbeit doch nicht machen?

Liebe Grüße und ein dickes Dankeschön an alle Antwortenden!

Wieso… hätte doch auch jeder einfach seinen behalten können…

Hallo,

wobei das in ein paar Tagen eigentlich sowieso egal ist, weil
dann die Namensanrufsprüfung entfällt. Zum 01.11. dürfen
Überweisungen nur noch auf ein Konto getätigt werden, nicht
mehr auf einen Namen.

wird § 154 AO auch abgeschafft?

Gruß
Christian

Bei der Antwort gruselt es mich dann doch
Weil sie fachlich völlig am Problem vorbeigeht… einmal mehr stellst du hier wilde Behauptungen in der Raum wenn es um Zahlungverkehrsfragen geht.

1 Like

Hallo,

Ich wollte das Konto eigentlich belassen, da hier sehr viele
Daueraufträge, Lastschriften und Mieteinnahmen gekoppelt sind,
die alle ursprünglich noch auf meinen Mädchennamen laufen.

um das mal auseinanderzuklamüsern: Das Kreditinstitut muß das Konto mit dem richtigen Namen führen (§ 154 Abgabenordnung) und Du mußt dem Kreditinstitut eine Namensänderung mitteilen (s. AGB, Mitwirkungspflichten des Kunden). Was Du dann mit Deinen Daueraufträgen u.ä. machst, ist Deine Angelegenheit.

Letztlich empfiehlt sich die gleiche und simple Vorgehensweise, die man auch bei einem Umzug durchführen sollte: Kontoauszüge der letzten 12 Monate, alle Überweiser bzw. Abbucher aufschreiben und über den Seriendruck von Word Briefe rausschicken.

Gruß
Christian

Wieso… hätte doch auch jeder einfach seinen behalten
können…

eben, aber jackson 64… empfahl ja, dass der Mann den Namen seiner Frau annehmen soll, damit keine zusätzliche Arbeit anfällt. :smile:

Weil sie fachlich völlig am Problem vorbeigeht… einmal mehr
stellst du hier wilde Behauptungen in der Raum wenn es um
Zahlungverkehrsfragen geht.

Heisst das die Aussage von Efchen stimmt nicht und ich habe mich zu früh gefreut?

Hi

Also muss ich mir die Arbeit doch nicht machen?

Doch die mußt Du Dir machen. Die Antwort von Effchen ist nämlich für Dein Anliegen schlichtweg falsch.

Gruß
Edith

Hi

Heisst das die Aussage von Efchen stimmt nicht und ich habe
mich zu früh gefreut?

Du kommst um die Arbeit nicht herum. Worauf Efchens Posting abzielt, hat nichts damit zu tun, daß Du nur mit Deinem „richtigen“ Namen ein Konto bei einer Bank haben kannst.
Da geht es um Mindestangaben, die eine Überweisung aufweisen muß, um in Zukunft durchgeführt zu werden. Das hat aber mit Deinem Anliegen absolut nichts zu tun.

Gruß
Edith

Doch die mußt Du Dir machen. Die Antwort von Effchen ist
nämlich für Dein Anliegen schlichtweg falsch.

Nein, falsch ist meine Antwort nicht, sie ist nur keine Antwort auf die Frage.

Keine Ahnung, ich habe keine Ahnung von Paragrafen.
Ich weiß lediglich, was mir meine Bankkunden erzählen.