möchte Garage 1.50m von Gehwegsgre. bauen

Möchte eine Doppelgarage 1.50m von der Gehwegsgrenze bauen. Der Bebauungsplan besagt aber das 5m Grenzabstand zum Gehweg hin sein soll.In der gleichen Straße(30m entfernt) ist eine Garage die auch vor kurzen Gebaut wurde die ist auch nur 1.80m von der Gehwegsgrenze entfernt.
Meine Frage :smiley:arf das Bauamt einen das Genehmmigen und den anderen nicht ! ?
Es gibt doch eine sogenante Antrag auf Befreiung ! ?
Selbstverständlich ist die Garage mit einen E-Torantrieb (Sektionaltor) geplant.

das bauamt darf das.
du kannst gegen ein urteil klagen.

das bauamt darf das.
du kannst gegen ein urteil klagen.

Danke für die Prompte Antwort !!
Werde mein Glück beim Bauamt versuchen !!

Gruß

Peter Zimmermann