Nun meine Frage ich bin in mehren Fällen angezeigt wegen Warenkreditbetrug.Habe auch eine Hausdurchsuchung hinter mir wo sie meine Lepi mitgenommen haben …Dies ist fast 2 Jahre her…Wollte jetzt letzen von meinem Anwalt meine ganzen Gläubiger wissen ,da ich gerne in die Insolvenz möchte nur er meinte das würde nicht gehen …Kann mit einer von euch eht erklären WARUM???
Meinen Anwalt fragen geht nicht…
Hallo Soweit ich weiß geht das mit der Insolvenz nur wenn kein Strafverfahren anhängig ist. Also erst das Strafverfahren abwarten und dann nochmals mit dem Anwalt sprechen. Gruß
Hallo,
ich verstehe zwar nicht warum Du Deinen Anwalt nicht fragen kannst, aber ich muss ja nicht alles verstehen.
Man kann jederzeit (wenn es sinnvoll ist) eine Insolvenz beantragen bzw. duchführen lassen.
Darin sind dann alle Schulden (AUSSER: Schulden welche durch Straftaten usw. herrühren!!!..auch das Ticket durchs falsche Parken ist nicht Restschuldbefreit!!!) erfasst und Restschuldbefreit.
ABER!!:
Gemäss § 290 Abs. 1 Nr. 1 ist eine Restschuldbefreiung von Amts wegen - und damit für sämtliche Verbindlichkeiten des Schuldners - zu versagen, wenn sich dieser wegen einer Straftat nach
§ 283 StGB, Bankrott
§ 283 a StGB, besonders schwerer Fall des Bankrott
§ 283 b StGB, Verletzung der Buchführungspflicht oder
§ 283 c StGB, Gläubigerbegünstigung verurteilt worden ist.
Erforderlich ist dabei nicht die Erfüllung der objektuiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzzungen, sondern („verurteilt worden ist“) das Vorliegen eines entsprechenden Strafurteils.
Hallo crazykessy23
Dazu kann ich dir nicht viel sagen. Nur die Schuldnerberatung fällt mir ein - das kostet normalerweise nix. Und dann ist noch die Frage: ist Dein Anwalt fit im Inso-Recht? Wenn nicht, dann einen Inso-Anwalt suchen, z B. Anwalt24- Insolvenzrecht
Gruß wacker
sie sollten ihren Anwalt fragen, warum er sagt, dass es nicht geht.
Selbstverständlich geht es, auch dann wenn es der größte Unsinn ist, den Sie in Ihrem Leben tätigen würden.
Warum wollen Sie sich freiwillig entmündigen, wenn klar ist, dass Sie eine Restschuldbefreiung aufgrund der Delikte überhaupt nicht erlangen können.
Sie sollten sich an einen Profi (aber an einen wirklichen Profi) wenden und mit ihm gemeinsam Ihre wirtschaftliche Situation meistern. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die besten Profis in der Regel auf die teuersten sind.
Die Anwälte sind in der Regel die schlechtere Adresse, denn Sie haben eigentlich kein rechtliches, sondern ein wirtschaftliches Problem.
Hallo Kessy,
Dein Anwalt hat Recht. Du kannst leider kein Inso-Verfahren beantragen. Du bist durch deine Warenkreditkäufe, die Du nicht bezahlt hast, vorbestraft.
Du hast scheinbar „eingekauft“, ohne dir darüber Gedanken zu machen, wie Du alles bezahlst. Das war sehr unüberlegt von dir.
Du solltest selbst versuchen, dein finanzielles Problem in den Griff zu bekommen. Ein Wirtschaftsprofi oder auch ein Rechtsanwalt, der Schuldner in einer Insolvenz vertritt, mußt Du selbst bezahlen. Insolvenzrecht ist in einer Rechtsschutzversicherung nie mit inbegriffen, also ausgenommen.
Viel Glück und Erfolg
wünscht die Frau des Busfahrers
Grundsätzlich verjähren rechtskräftige Urteile ( Warenkreditschulden) erst nach 30 Jahren, insofern ist hier eine Insolvenz tatsächlich nicht möglich. Ansonsten ist das örtliche Amtsgericht zu befragen und kann Auskunft geben, Anwalt ist nicht nötig.
Hallo
hast du denn Kredite am laufen oder nur Diebstähle begannen? Bei Diebstahl kannst du normalerweise keine Insolvenz beantragen. Da kenne ichmich weiter nicht aus.
Na, das kann man so wohl nicht beantworten, da man Details bräuchte. Ich gehe aber zunächst einmal davon aus, dass kein Anwalt gesagt hat „Das geht nicht“ ohne irgendetwas zu erklären. Was hat er denn gesagt?
Grundsätzlich ist es so, dass man von Forderungen, die aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung resultieren, auf Antrag der Gläubiger nicht befreit wird.
Das ist aber alles nicht so einfach. Erst muss der Gläubiger das beantragen und dann ggf. auch noch gerichtlich durchsetzen, falls man das Ganze bestreitet.
Also bitte mal im Detail: was steckt hinter den Anzeigen, was ist im Detail passiert?
Hallo crazykessy23,
vermutlich sind noch nicht alle Gläubiger bekannt oder es sind noch Verfahren am Laufen.
Es gibt Fristen an die sich ihr Anwalt halten muss. Erst dann kann man eine Insolvenz in Betracht ziehen.
Sie werden vielleicht noch ein paar Monate oder sogar Jahre warten müssen. Aber das sollten sie mit dem Anwalt besprechen oder sie lassen sich mal bei der Schuldner Beratung der Diakonie beraten lassen (ist kostenlos, haben aber lange Wartezeiten)
Alles Gute
Gruß Lore