Möchte mein konto kündigen, ist ein p-Konto

… habe eine nachzahlung vom Arbeitsamt bekommen. Nun bin ich mit 570 Euro über den 985 € . Habe aber pfändungen auf dem konto. Muss bei Kündigung des Kontos mir die 570€ ausgezahlt werden. Der betrag ist nicht Pfäntbar.

… habe eine nachzahlung vom Arbeitsamt bekommen. Nun bin ich
mit 570 Euro über den 985 € . Habe aber pfändungen auf dem
konto. Muss bei Kündigung des Kontos mir die 570€ ausgezahlt
werden. Der betrag ist nicht Pfäntbar.

Hallo,
in dieser Frage mit Pfändungen wende Dich bitte an jmd. anders, da bin ich nicht firm drin, sorry.
Herby

… habe eine nachzahlung vom Arbeitsamt bekommen. Nun bin ich
mit 570 Euro über den 985 € . Habe aber pfändungen auf dem
konto. Muss bei Kündigung des Kontos mir die 570€ ausgezahlt
werden. Der betrag ist nicht Pfäntbar.

Sind Sie unterhaltspflichtig oder beziehen Sie auch Leistungen für Ihre Frau und Kinder? Dann kann der Freibetrag von 985,15 € mit einer Bescheinigung erhöht werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel unter www.pkonto.biz.
Durch die Kündigung des Kontos entfällt nicht die Pfändungswirkung. Die Nachzahlung würde dann auch an den Gläubiger abgeführt.
Ich empfehle dringend eine Freigabe beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz) zu beantragen.