Möchte mich als Buchhalterin selbständig machen

Hallihallo und einen schönen guten Abend!!!
Ich habe bisher noch keinen Artikel über diese Frage gefunden und hoffe, ich bin nicht die 10., die diese Frage stellt :wink:
Also, folgendes: Habe Steuerfachangestellte gelernt, nach der 3-jährigen Ausbildung habe ich über 5 Jahre beim Steuerberater gearbeitet, bin dann in den Mutterschutz, habe inzwischen 2 Kinder und würde gerne ( da der Jüngste noch sehr klein ist ) nebenbei wieder in den Beruf einsteigen!! Da Buchhaltung mein allerliebstes Aufgabengebiet ist, hatte ich heute die Idee ( als ich bei einem Freund war, der mit seiner eigenen Buchhaltung leichte Probleme hatte ), mich vielleicht doch selbständig zu machen und für so ein paar kleine Firmen ( da würden wohl schon ein paar zusammen kommen, große Werbung würde ich nicht machen! ) die Durchführung der Buchführungsarbeiten und das ganze Drumherum ( Ordnung und System reinbringen, usw… ) anzubieten! Es gibt ja da tolle Software dazu, mit der man sowas gut bewältigen kann!
Meine Frage ist einfach, einmal, hat das einer von Euch auch schon mal gemacht zufälligerweise???
Und die andere Frage: woran orientiere ich mich, wenn ich dann Rechnungen schreibe??? Muss ich mich an irgendwelche Sätze oder Gebühren halten oder liegt das in meiner Hand??? ( nach Zeitaufwand z.B. )

Okay, das war erstmal genug an Fragen, ich bin sehr gespannt, ob ich Antworten bekomme, die mir weiterhelfen!!

Vielen Dank schon mal an alle und eine gute NACht!!

Viele Grüße,
Kerstin

Mach das!
…und gerne Unterstützung von mir per e-mail.
Denn auch ich habe dieses Hobby zu meinem Beruf gemacht.
Gruß
J.

selbständige Buchhalterin
Hi !

ich prüfe bei sowas ja immer die rechtlichen Gegebenheit zuerst durch. Vom Grundsatz her wäre eine solche selbständige Tätigkeit verboten. Aber durch § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz sind bestimmte Tätigkeiten doch wieder erlaubt (die Voraussetzung mit mind. 3 Jahren Berufspraxis ist ja gegeben).
Und darin liegt in der Regel der Knackpunkt. Viele Buchhaltungshelfer überschreiten ihre Kompetenzen. Da werden dann neben der laufenden Lohn- oder Finanzbuchhaltung (und nur diese ist zulässig) auch am Jahresanfang die Lohnkonten eingerichtet (LoBu) oder die Salden aus der Abschlussbilanz übernommen (FiBu). Teilweise wird sogar angeboten, dass Abschlussvorarbeiten erbracht oder sogar der Abschluss inkl. der Steuererklärungen angefertigt wird. Dies sind dann meist die Unternehmen, die von den Steuerberaterkammern abgemahnt und zum Teil mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. Natürlich kann man sagen: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Aber meist kommt eine solche Kompetenzüberschreitung doch ans Tageslicht.
ERGO: wenn du mit deinen Tätigkeiten in dem engen gesetzlichen Rahmen bleibst, steht der Tätigkeit kaum noch etwas im Weg.

Ob man sich bei der zuständigen OFD anmelden muß, weiß ich jetzt nicht so genau. Ich glaube aber, dass das notwendig war.

Zur Vergütung gilt nur § 9 StBerG. Die StBGebV ist nicht anwendbar. Sie ist nach § 1 Abs. 1 nur von Steuerberater anzuwenden. Es steht dir daher frei, dich an die Empfehlungen des Gesetzgebers zu halten oder dir vollkommen eigene Regeln auszudenken. Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass sich von den verschiedensten Abrechungsmodellen (nach Zeit, nach Anzahl der Buchungssätze,…) die Pauschalen am häufigsten finden. Diese sind dann sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer in der Planung am sichersten.

Wenn dir die Arbeit Spass macht, du auch davon ausgehen kannst, sie vergütet zu bekommen und sich auch schon ein paar Interessenten gemeldet haben, scheint der Verwirklichung außer Bürokratie ja nichts merh im Wege zu stehen.

BARUL76

…und gerne Unterstützung von mir per e-mail.
Denn auch ich habe dieses Hobby zu meinem Beruf gemacht.
Gruß
J.

Hallo,

darf ich mich ein wenig bei Euch einreihen?
Ich bin diejenige,die die Steuern f. meinem Mann u nun auch zukünftig für mich zu machen hat… nur leider bin ich zZ hoffnungslos überfordert.

Darf ich euch denn mit meinen Fragen behelligen?
Ich hatte selbst „Nur“ ne Ausbildung in Buchführung bzw. REchnungswesen, habe in der Prüfung auch 99 von 100 Punkten gehabt, nur scheint es mir nix zu nutzen.

Würde mich über eine Antwort von euch beiden freuen.

Was deinen Nebenberuf angeht… mach es… wenn du preislich für die kleinen Unternehmen attraktiv bist (u das ist nicht schwer) wirst du offene Türen einrennen (spreche aus Erfahrung)

Liebe Grüße

Andrea

Zusatz
Noch ne kleine Frage,

woher kommt ihr… ihr bräucht nämlich kurzfristig u schnell Hilfe, fachkundig…in meinem Büro :smile:

LG

Andrea

Hallo Ihr drei,

obwohl ich in diesem Brett keinen Zeigefinger zu schwingen habe, nochmal zur Unterstreichung des von barul76 Gesagten:

Ein FiBu-Helfer darf nicht „die Steuern machen“. - Gesetzesänderung in dem Sinn, dass er wenigstens die Knopfdruck-UStVA machen darf, ist noch nicht konkretisiert, sondern geistert am Horizont herum.

Ein FiBu-Helfer darf keine Konten einrichten, keine Abgrenzungen (z.B. monatliche kalkulatorische AfA, Rückstellung 13. Gehalt etc.) buchen, keine Hinweise geben, wenns bei Rechnungen von Dritten mit dem Vorsteuerabzug Probleme gibt, wenn bei internationalen Vorgängen wie so oft USt falsch ausgewiesen ist etc.

Er darf nur und ausschließlich die laufenden Geschäftsvorfälle nach vorgegebenem Kontenrahmen kontieren und erfassen. Streng genommen müsste er bereits beim StB anfragen, wenn ein Konto „laufender Aufwand Kfz“ in ein Konto „Treibstoff“ und ein Konto „sonstiger laufender Aufwand Kfz“ aufgeteilt werden soll.

Wenn das reicht…?

Schöne Grüße

MM

siehe Vita OT

Meine Anschrift steht in meiner Vita.

Gruß
J.

Hi Kerstin,

klingt für mich, als wolltest Du Dich Mal eben locker flockig selbstständig machen und so „nebenbei“ ne Existenz gründen (wie dieses Brett bekanntlich heisst)?!

Sofern Du tatsächlich nur Mal so nebenbei was machen willst/kannst, mag das so gehen - wenn Du aber eine Existenz (also DEINE LebensEXISTENZ) darauf aufbauen millst/musst, wirst Du Dich mit dem Thema sehr viel intensiver beschäftigen müssen. Als erste Anlaufstelle empfehle ich dafür die IHK, außerdem gibt es in dem Bereich auch Franchise (z. B. McData, datag)

Hallo Martin!!
Sehr nett, wie sich hier alle bemühen, auch die gesetzlichen Grundlagen zu erörtern - auch ich habe mich schon in der Hinsicht informiert und habe nicht vor, meine Kompetenzen zu überschreiten!!
Jedoch kann es illegal sein, Fragen zu beantworten?? Ich meine die Frage ganz ehrlich!! Und solange ich kein Entgelt verlange, denke ich, kann ich meine Hilfe zu Fragen immer anbieten, nicht wahr???

Gruß,
Kerstin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Barul!!
Herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort - ich hatte mich zwar auch schon auf der HP von der IHK informiert über meine Kompetenz-Möglichkeiten, doch so gut,wie Du es formuliert hast, habe ich es schwarz auf weiß - ich weiß das zu schätzen!!
Ja, ich habe vor, mich in diesem engen Rahmen zu halten, denn ich will den Spaß an meinem BEruf nicht verlieren und keinen ( auch nicht mich selber ) in Schwierigkeiten bringen!! Wenn ich weiß, was ich „darf“ und was nicht, ist mir schon geholfen, ich bin schon sehr gespannt, wie es weitergeht…

Vielen Dank nochmal und noch einen schönen Tag!! Vielleicht kommt ja noch der eine oder andere Erfahrungsbericht, das wäre schön!!

Gruß,
Kerstin

Jedoch kann es illegal sein, Fragen zu beantworten?? Ich meine
die Frage ganz ehrlich!! Und solange ich kein Entgelt
verlange, denke ich, kann ich meine Hilfe zu Fragen immer
anbieten, nicht wahr???

hallo,

das ist genau der punkt - steuerliche beratung, auch unentgeltlich, ist für dich tabu - aber: wo kein kläger… blöd wirds dann nur wenn dein kunde bei seinem steuerberater sagt: "aber meine buchhalterin, die frau… hat gesagt man könne und dürfe usw…

gruß vom inder

Hallo Kerstin,

Inder hat den Punkt schon benannt.

Wieder vom formalen zum wirtschaftlichen Aspekt zurück kann das Auswirkungen auf die Ertragsaussichten bedeuten: Wenn Du tatsächlich clean arbeiten willst und vieles, was Deine Mandanten früher als Leistung im „FiBu-Paket“ enthalten von Dir für umme bekommen haben, jetzt eine Rechnung nach Zeitgebühr vom StB auslöst, wirst Du die Umsätze, die für Dich als angestellte Buchhalterin einigermaßen komfortabel waren, um auf „Umsatz = Gehalt mal drei“ zu kommen, nicht 1:1 übertragen können.

Eine Zusammenarbeit mit einer Kanzlei auch als Selbständiger kann andererseits für beide Beteiligten von Vorteil sein. Dieses Modell gibts häufiger, und man ist immer wieder erstaunt, was ein Steuerberater (wahrscheinlich nachts??) alles „überwachen und kontrollieren“ kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Ein FiBu-Helfer darf nicht „die Steuern machen“. -
Gesetzesänderung in dem Sinn, dass er wenigstens die
Knopfdruck-UStVA machen darf, ist noch nicht konkretisiert,
sondern geistert am Horizont herum.

Ein „FiBu-Helfer“ bzw. die Fragestellerin wird wohl im Rahmen der beabsichtigten Selbständigkeit auch in Zukunft keine UStVA erstellen dürfen (…)
Die Verabschiedung des Gesetzentwurfes soll Ende November d.J. verabschiedet werden, die Erlaubnis (… ) zur Anfertigung von UStVA würde sodann auf Bilanzbuchhaltern etc. ausgedehnt werden, der Buchhalter oder Fachangestellter ist hiervon nicht betroffen.

Trotzdem: Guter Gesetzesentwurf.

Die zur Verfügung stehenden Konten in den gängigen Programmen dürften für 98% der Finanzbuchführungsfälle vollkommen ausreichen, die nicht erlaubte Einrichtung von weiteren Konten dürfen somit entfallen.

Aus dem Norden.

Björn

Hallo Martin,

Eine Zusammenarbeit mit einer Kanzlei auch als Selbständiger
kann andererseits für beide Beteiligten von Vorteil sein.
Dieses Modell gibts häufiger, und man ist immer wieder
erstaunt, was ein Steuerberater (wahrscheinlich nachts??)
alles „überwachen und kontrollieren“ kann.

wenn ich mich richtig erinnere ist die Zusammenarbeit eines Steuerberaters mit einem selbständigen Kontierer allerdings berufswiedrig. Wäre allerdings das Problem des StB.

Grüße
Chris

Meine Anschrift steht in meiner Vita.

Gruß
J.

habt dir ne Mail geschickt, liebes helferlein :smile:

hallo,

das ist genau der punkt - steuerliche beratung, auch
unentgeltlich, ist für dich tabu - aber: wo kein kläger…
blöd wirds dann nur wenn dein kunde bei seinem steuerberater
sagt: "aber meine buchhalterin, die frau… hat gesagt man
könne und dürfe usw…

gruß vom inder

Hallo Inder!°
Ja, hast ja recht, da hätte ich auch selber drauf kommen können, das ist ja blöd…
NUnja, Ihr habt mir alle echt gut geholfen, trotzdem hoffe ich noch, dass ich noch ein paar höre, die aus Erfahrung mir was erzählen können, vom gesetzlichen Standpunkt aus bin ich jetzt wohl gut informiert!!

Vielen Dank für Deine Antwort!!
Gruß,
Kerstin

Hallo Kerstin,

Inder hat den Punkt schon benannt.

Wieder vom formalen zum wirtschaftlichen Aspekt zurück kann
das Auswirkungen auf die Ertragsaussichten bedeuten: Wenn Du
tatsächlich clean arbeiten willst und vieles, was Deine
Mandanten früher als Leistung im „FiBu-Paket“ enthalten von
Dir für umme bekommen haben, jetzt eine Rechnung nach
Zeitgebühr vom StB auslöst, wirst Du die Umsätze, die für Dich
als angestellte Buchhalterin einigermaßen komfortabel waren,
um auf „Umsatz = Gehalt mal drei“ zu kommen, nicht 1:1
übertragen können.

Hallo martin!!
Vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten, es wird doch vieles klarer :wink:)))) … Ja, klar, dass es kein leichtes Geldverdienen ist, denke ich mir, aber ich will ja erstmal langsam anfangen und dann weitersehen…wenn die Mundpropaganda läuft…

Dass man auch mit Steuerberater-Kanzleien zusammen arbeiten kann, habe ich auf der IHK-HP gelesen, aber halte die idee auch nicht wirklich für sinnvoll, denn soweit ich STB kennengelernt habe, sind die viel zu „gierig“, die würden keine Mandanten freiwillig abgeben… :smile:

Okay, vielen Dank nochmal und noch einen schönen Abend!
Gruß,
KErstin

Hallo Kerstin,

auch wenn Du das mit der Gier wohl nicht so ernst meinst, möchte ich das nicht unkommentiert lassen.

Dass man auch mit Steuerberater-Kanzleien zusammen arbeiten
kann, habe ich auf der IHK-HP gelesen, aber halte die idee
auch nicht wirklich für sinnvoll, denn soweit ich STB
kennengelernt habe, sind die viel zu „gierig“, die würden
keine Mandanten freiwillig abgeben… :smile:

Stell Dir einmal vor, Finanz- und Lohnbuchführungen werden nur noch durch sogenannte Kontierer erledigt. Damit wäre der Ausbildungsberuf der Steuerfachangestellten tot, denn auch Du hast mit Sicherheit Deine Ausbildung zur Steuerfachangestellten mit einfachen Buchführungen begonnen. Leider ist es durch den Trend zum Selbermachen und das Aussterben der Kleinbetriebe schon so, dass es schwer ist Auszubildende noch die 3 bis 4 Tage in der Woche sinnvoll zu beschäftigen ohne das ein anderer Angestellter „zum auf die Finger sehen“ abgestellt werden muss. Wenn nun auch noch die selbständigen Kontierer genau die etwas einfacheren Arbeiten an sich ziehen wird diese Situation nicht besser. Das kann sich dann auch in der Ausbildungsbereitschaft bemerkbar machen.

Damit möchte ich Dich jetzt sicher nicht davon abhalten dich selbständig zu machen sondern nur mal zeigen, das es auch noch andere Gründe geben kann, warum die slebständigen Kontierer von den Berufsverbänden der Steuerberater so stark bekämpft werden.

Grüße
Chris

P.S.: In nährer Zukunft wird es wohl auch keine UStVA durch Bilanzbuchhalter geben. Wurde vom Finanzausschuss des Bundestages am 9. September zurückgewiesen.

Hallo Kerstin,

auch wenn Du das mit der Gier wohl nicht so ernst meinst,
möchte ich das nicht unkommentiert lassen.

Hallo chris!!
Na, da würde mich ja mal interessieren, ob Du vielleicht selber StB bist??? *neugierig ist* - denn Deine Argumente ( die ich schon einerseits nachziehen kann ), klingen doch recht leidenschaftlich *g*…

Also, ich sehe das zum Teil auch so, was Du schreibst, und natürlich habe auch ich mit einfachen Fibus angefangen! Allerdings muss ich gestehen, war ich mir bisher überhaupt nicht bewusst, dass es doch scheinbar viele dieser sog. selbständigen Kontierer gibt! Ich habe selbst zwei Steuerberater kennengelernt, und bei dem einen ist es mir echt aufgefallen, dass der wirklich jede noch so winzige Buchführung nahm ( und dazu gesagt, machen diese winzigen Fibus gar nicht soviel Spaß!! ), nur damit er noch mehr Mandanten scheffeln konnte und zog dem armen Menschen echt viel zu viel Geld für monatliches Honorar ab!! UNd da habe ich schon gedacht, dass das nicht fair ist - die monatlche pauschale, die diesejenigen zu zahlen hatten, standen in keinem Verhältnis zum Aufwand!!!
Klar kann ich aber auch verstehen, dass die selbständigen natürlich nicht den StB’s die Arbeit und somit die Ausbildungsmöglichkeiten wegnehmen sollen!! Aber meinst DU wirklich, dass die Gefahr so groß ist???
Vielleicht klang das mit der Gier echt ein bißchen dreist, aber meinen letzten Chef habe ich nunmal so kennengelernt, daher der Spruch…
Aber es gibt sicher auch andere, sollte ich welche kennenlernen, wäre ich auf eine Zusammenarbeit nicht abgeneigt… :wink:

Okay, dann erstmal gute Nacht und vielen Dank für Deine interessanten Kommentare!!!

Gruß,
Kerstin

Hi Kerstin,

klingt für mich, als wolltest Du Dich Mal eben locker flockig
selbstständig machen und so „nebenbei“ ne Existenz gründen
(wie dieses Brett bekanntlich heisst)?!

Hallo Gunter!
Nein, locker-flockig wäre zu salopp ausgedrückt - ich habe wie schon erwähnt zwei Kinder, mein Mann eine feste Arbeitsstelle ( zumindest im Moment, heutzutage weiß man ja nie… ), und meine Idee ist einfach, nebenbei wieder in meinen Beruf einzusteigen!! Dummerweise werden von den StB’s aber seltenst oder zumindest nicht gerne Wiedereinsteiger auf 400,-EUR -Basis z.B.einstellt, mein Chef z.B. will davon überhaupt nichts wissen…
So, und da kam mir die Idee, dass ich mich selbständig machen könnte und fing an mich zu informieren!
Hier auf dem Brett habe ich schon einiges INteressantes gelesen, was mir weiter geholfen hat, und anderweitig habe ich mich auch Richtung Franchise schlau gemacht!!
Also, es ist mir sehr ernst, nur der Arbeitsaufwand kann natürlich mit zwei kleinen Kindern nicht so groß sein, wie jemand, der vollzeit arbeitet, aber was daraus wird, das werden wir sehen!

Okay, ich hoffe, ich konnte mich gut genug ausdrücken :wink: - fühlte mich durch deine Argumente doch etwas unverstanden!

Noch eine gute Nacht!

Gruß,
Kerstin