Möchte Nebengewerbe anmelden als Sender im Netz

Hallo, bin zur zeit arbeitssuchend und möchte jetzt ein nebengewerbe anmelden. Dabei geht es darum dass ich für einen sender im internet arbeite. chat, cam und telefon.
bekomme es ausgezahlt mit 0% umsatzsteuer ausgewiesen. verdiene dann ca. 700€.

  1. muss ich jetzt ein gewerbe anmelden?

  2. kleingewerbe?

  3. was muss ich dazu alles beachten?

  4. das arbeitssuchendengeld wird dann wohl dem entsprechend gekürtzt oder fällt wohl ganz weg?

  5. muss ich das (klein-)gewerbe im ort oder bei der stadt anmelden?

  6. wie sieht das am jahresende aus, wenn ich eine steuererklärung mache?

wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte.

lg

hallo kayras, was ist das für ein job? kannst du mir infos geben? ich habe auch interesse. gruss. [email protected]

Hallo,

dein Frage in der Headline ist reichlich verwirrend. Ein neuer Sender im Netz?

Absoluter Fachmann bin ich da nicht, denke aber, daß folgendes gilt:

Hallo, bin zur zeit arbeitssuchend und möchte jetzt ein
nebengewerbe anmelden. Dabei geht es darum dass ich für einen
sender im internet arbeite. chat, cam und telefon.
bekomme es ausgezahlt mit 0% umsatzsteuer ausgewiesen.
verdiene dann ca. 700 €.

Wie bekommst man es ausgezahlt? Als Lohn? Als Honorar?
Wie sieht die Abrechnung aus?:

muss ich jetzt ein gewerbe anmelden?

Ich denke, Nein, da es wahrscheinlich als Honorar ausgezahlt wird. Daher fällt keine Umsatzsteuer an, die man abführen müsste.
Bei einer Entgeltzahlung gelten ja ganz andere Kriterien.

das arbeitslosengeld wird dann wohl dementsprechend
gekürtzt oder fällt wohl ganz weg?

€ 700,00 sind kein Geringstverdienst mehr, das unberücksichtigt bleibt. Dieses Einkommen ist daher unbedingt an das Arbeitsamt zu melden. Und dort wird man dir auch die entsprechenden Ratschläge geben.

wie sieht das am jahresende aus, wenn ich eine
steuererklärung mache?

Da ist dieses Einkommen als solches anzugeben und zu versteuern. Allerdings fallen bei € 700,00 pro Monat keine Einkommenssteuern an, zumal man ja Ausgaben geltend machen kann.

Gruß Heinz

Servus,

  1. muss ich jetzt ein gewerbe anmelden?

Hier gehen die Meinungen auseinander. Es gibt den Standpunkt, dass bereits auch Webcam-Dienste mit erotischem Inhalt sittenwidrig und damit kein Gegenstand eines Gewerbes sein können. Falls das von der zuständigen Gemeinde aufgegriffen wird, und man sich bei der Anhörung zur Einleitung eines OWi-Verfahrens entsprechend äußert, gibts vermutlich keine Geldbuße.

  1. kleingewerbe?

Gibt es gewerberechtlich nicht. Steuerrechtlich auch nicht.

  1. was muss ich dazu alles beachten?

Die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt und bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen.

  1. wie sieht das am jahresende aus, wenn ich eine
    steuererklärung mache?

Der Gewinn wird als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt. Betriebsausgaben können - ggf. anteilig - die Ausgaben für die gesamte Hardware, Software, Internetzugang, Deko etc. sein. Vorsicht: Das, was überwiesen wird, ist in der Regel die Einnahme, gekürzt um die Provision für den Anbieter des Cam-Portals - da diese sich in der Regel aus dem Geschäft mit dem Endkunden raushalten. Das sollte genau so in die Überschussrechnung rein, wie es in der Abrechnung steht.

Schöne Grüße

MM