Möchte Partyzelt einmalig vermieten. Kleingewerbe nötig?

Guten Tag.

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

Steuerberater kann ich ja immer noch fragen…

Ich (Frührentner) erhalten also eine Erwerbsminderungsrente.

Habe keinen Nebenjob etc. Steuerklasse 1!

Nun möchte ich ein Partyzelt (habe ich neu gekauft) 1-2x pro Jahr

vermieten. Für ca. 150 Euro.

Frage:

Muß ich hier ein Kleingewerbe anmelden?

Oder wie kann ich ein solches Partyzelt vermieten (nicht regelmäßig, sondern 1-2x pro Jahr), damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme?

Rechnung darf ich natürlich keine ausstellen. Wenn dann eine normale Quittung.

Wie kann ich das regeln, ohne Probleme zu bekommen?

Kleingewerbe ich zwar nicht schwer anzumelden, doch diesen Aufwand möchte ich mir sparen.

Dankeschön

Servus,

warum keine Rechnung? Natürlich darfst Du.

(Hab das „Klein-“ weggenommen, weil es nur eine Gewerbeanmeldung gibt, egal ob man Siemens AG oder Schneckenburger Hausmeisterservice und Trockenbau heißt.)

Das kommt drauf an, woher Du die Leute nimmst, die das Dings mieten, und ob die Einnahmen mehr ausmachen als Deine Kosten und die Abschreibung auf das Zelt.

Es kann gut sein, dass Du eh keine bekommst - hängt davon ab, wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen ist, ob du überhaup Einkommensteuer zahlen musst.

Schöne Grüße

MM