Hallo Flieger,
Punkt 1 deiner Frage folge dem Link
http://flugschule-hamburg.de/ausbildung
Punkt 2:
Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler muss der Bewerber:
(i) innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in Übereinstimmung mit Anhang 1 zu JAR-FCL 1.240 und 1.295 und Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 mit einem anerkannten Prüfer in der entsprechenden Klasse ablegen;
oder
(ii) innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung zwölf Flugstunden entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler nachweisen, einschließlich:
(A) sechs Stunden als verantwortlicher Pilot;
(B) zwölf Starts und zwölf Landungen;
und
© ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.
Many happy landings,
Toutou