Mögliche Fehlerhaftigkeit der Heizkostenabrechnung

Hallo zusammen.

Angenommen, eine Heizkostenabrechnung weicht um ca. 400 Euro vom durchschnittlichen Verbrauch der vorausgehenden Jahre ab (z.B. ein Anstieg von 700 auf 1100 Euro). Angenommen auch, der Mieter gibt dies der Hausverwaltung zu bedenken und bittet um Überprüfung mit dem Hinweis auf sein unverändertes Heizverhalten im entsprechenden Abrechungsjahr. Weiter angenommen, die HV antwortet, die Überprüfung habe keine Berechnungsfehler gezeigt und der Anstieg sei in allen Räumen zu verzeichnen, es könne also kein Gerätefehler vorliegen. Fragen: Wie sollte der Vermieter damit umgehen? Welche Möglichkeiten hat er, eine Fehlerhaftigkeit der Abrechnung nachzuweisen, auch wenn die HV auf der Fehlerlosigkeit besteht? Wenn die Berechung korrekt ist und die Geräte auch, müsste im Fehlerfall die Ablesung fehlerhaft gewesen sein, das aber bei mehreren Geräten, was kaum ein Versehen sein könnte? Der springende Punkt ist in dieser Modellsituation der, dass das Heizverhalten im entsprechenden Jahr nicht anders gewesen ist als in vorausgehenden Jahren.

Danke

Hallo!

Mit der bisherigen Überprüfung hat VM doch schon alles gemacht,was er machen muss.
Der Mieter(oder Eigentümer gegenüber der Hausverwaltung) muss beweisen,es liegt ein Fehler vor,nur bei  ihm oder überall im Haus.

Eine wetterbedingt längere Heizperiode kann so eine Anweichung gut erklären,ebenso ein Anstieg der Brennstoffkosten.
Man kann den Verbrauch nicht immer mit dem der Vorjahre vergleichen,das geht ja nicht mal wenn reine Kilowattstunden verglichen werden. Nur wenn die Zahl der Heiztage und das Wetter sehr gleich waren sollten sich vergleichbare Verbrauchswerte ergeben.

Übrigens,da ja nur max. 50-70% verbrauchsabhängig abgerechnet wird, Rest über Wohnfläche, zahlt auch ein Sparfuchs mit, wenn andere im Haus bei offenem Fenster heizen. Oder ist das nicht jedem klar ?

mfG
duck313

ich schließe mich voll und ganz der Antwort von duck313 an.1,war es eine längere und kältere Heizperiode und 2. sind die Kosten auch gestiegen von den Brennstoffen.Ansonsten kannst du beim Mieterverein deine Betriebskostenabrechnung kontrollieren lassen für einen gewissen Obolus( wie hoch der ist kann ich nicht sagen, weiß nur das es nicht all zu viel ist. Wünsche viel Erfolg und einen nicht all zu langen wINTER

Hallo Chán,

kann auch damit zu tun haben:

Guckst du:

Heizkostenspiegel 2013

Seit dem Jahre 2009 hat sich das Heizen mit Heizöl nach Angabe des neuen Heizkostenspiegels der Stadt München

um 59,1% verteuert.

Qelle: www.muenchen.de/rgu

Zeitgleich ist aber auch beachtenswert der Verbrauch seit dem Jahre 2009 gesunken.

Schau mal ob du für deinen Wohnort auch einen Heizkostenspiegel findest und was man da so alles errechnet hat.

Auf der Heizkostenabrechnung stehen Verbrauchsmengen, diese mal vergleichen mit der letzten Abrechnung, wenn identisch, kann es durchaus auch an den gestiegenen Energiekosten liegen.

Gruß

BHShuber

wenn man die Abrechnung überprüfen soll, sin ein paar Angaben als ‚mehr als im vorjahr‘ schon hilfreich…
ansonstenerkennt man keinerlei ansätze für eine fehlerhaftigkeit!