Hallo zusammen.
Angenommen, eine Heizkostenabrechnung weicht um ca. 400 Euro vom durchschnittlichen Verbrauch der vorausgehenden Jahre ab (z.B. ein Anstieg von 700 auf 1100 Euro). Angenommen auch, der Mieter gibt dies der Hausverwaltung zu bedenken und bittet um Überprüfung mit dem Hinweis auf sein unverändertes Heizverhalten im entsprechenden Abrechungsjahr. Weiter angenommen, die HV antwortet, die Überprüfung habe keine Berechnungsfehler gezeigt und der Anstieg sei in allen Räumen zu verzeichnen, es könne also kein Gerätefehler vorliegen. Fragen: Wie sollte der Vermieter damit umgehen? Welche Möglichkeiten hat er, eine Fehlerhaftigkeit der Abrechnung nachzuweisen, auch wenn die HV auf der Fehlerlosigkeit besteht? Wenn die Berechung korrekt ist und die Geräte auch, müsste im Fehlerfall die Ablesung fehlerhaft gewesen sein, das aber bei mehreren Geräten, was kaum ein Versehen sein könnte? Der springende Punkt ist in dieser Modellsituation der, dass das Heizverhalten im entsprechenden Jahr nicht anders gewesen ist als in vorausgehenden Jahren.
Danke