Quelle:
http://www.der-strafbefehl.de/strafbefehl-strafbefeh…
Die Vorteile eines Strafbefehls
Natürlich ist der Strafbefehl selbst eine unerfreuliche Sache - wer wird schon gerne bestraft? Er hat gegenüber dem regulären Verfahren aber auch einige Vorteile:
Keine öffentliche Hauptverhandlung. Für viele Betroffene ist das ein sehr wichtiger Grund, einen Strafbefehl zu akzeptieren. Gerichtsverhandlungen sind in aller Regel öffentlich, nicht jeder möchte „seine Tat“ in so einem Rahmen verhandelt wissen. Und es ist natürlich sehr unangenehm, als „Angeklagter“ vor Gericht zu müssen. Sogar nach einem Einspruch können Sie sich von einem Verteidiger in der Verhandlung verteten lassen.
Schnelle Erledigung. Das Verfahren ist mit einem Strafbefehl in aller Regel schneller erledigt als mit dem regulären Verfahren. Der Beschuldigte kann das meistens sehr belastende schwebende Strafverfahren schnell „hinter sich bringen“.
Geringere Kosten. Im Strafverfahren trägt im Falle der Verurteilung der Angeklagte die Kosten des Verfahrens. Dazu zählen Gerichtskosten, Kosten und Auslagen der Zeugen, gegebenenfalls eines Gutachters usw. Das Strafbefehlsverfahren ist günstiger, weil die Gerichtskosten niedriger sind und weil viele Kosten entfallen.
Keine zeitintensive Hauptverhandlung. Für berufstätige Beschuldigte kann dies ein Argument sein, da Hauptverhandlungen zumeist vormittags oder am frühen Nachmittag stattfinden und Wartezeiten bei Gericht nicht selten sind.
Oberflächliche Ermittlungen. Das zügige Verfahren und die Entscheidung nach Aktenlage kann es mit sich bringen, dass nicht sehr intensiv ermittelt wird. Unter Umständen bleiben so Teile der Tat im Verborgenen, die nach Erlass des Strafbefehls oftmals nicht mehr verfolgt werden können. Auch eine nachträgliche „Berichtigung“ des Strafbefehls wäre unzulässig.
Die Nachteile eines Strafbefehls
Das Strafbefehsverfahren hat für den Beschuldigten erhebliche Vorteile. Es gibt aber auch zahlreiche Nachteile, die sich insbesondere dann auswirken können, wenn der Beschuldigte nicht hinreichend informiert ist:
Vorschnelles Akzeptieren. Die Aussicht auf eine schnelle Erledigung der lästigen Angelegenheit führt dazu, dass viele Beschuldigte einen Strafbefehl vorschnell akzeptieren, ohne sich über die Folgen ganz im Klaren zu sein. Lieber jetzt zahlen, dann kann ich die Sache vergessen - so die Überlegung. Wichtige Möglichkeiten zu einer Verteidigung bleiben ungenutzt.
Unkenntnis der Folgen. Viele Betroffene wissen nicht, dass der Strafbefehl wie ein Urteil wirkt und auch zu einer Eintragung in das Bundeszentralregister führt. Unter Umständen kann der Strafbefehl sogar eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis nach sich ziehen. Vorschnelles Akzeptieren in dem Glauben, man wird nie wieder mit dem Gesezt in Konflikt geraten, kann in einem späteren Verfahren sehr schnell zum Problem werden, weil der Betroffene dann als vorbestraft gilt.
Akzeptieren überhöhter Strafen. Sehr viele Strafbefehle sind überhöht! Und zwar entweder weil die Anzahl der Tagessätze zu hoch ist oder - noch häufiger - weil der Tagessatz selbst falsch berechnet ist. Bei der Festsetzung der Tagessätze schäzten Staatsanwälte häufig das Einkommen des Beschuldigten, oft ist Schätzung - zum Nachteil des Beschuldigten - zu hoch.
Risiken des unbegründeten Einspruchs werden nicht erkannt. Der Einspruch gegen einen Strafbefehl ist mit Risiken verbunden. Werden diese nicht erkannt, kann der Beschuldigte nach einem Einspruch schlechter dastehen als zuvor.
Beschränkung des Beweisantragsrechts. In der nach dem Einspruch stattfindenden Hauptverhandlung können Beweisanträge des Angeklagten leichter abgelehnt werden (§ 420 StPO).
Negative Wirkungen auf andere Verfahren. Ein Strafbefehl kann „präjudizierende“ Wirkungen haben, z.B. auf Zivilverfahren, Arbeitsgerichts-, Disziplinar- und Verwaltungsverfahren. Hier ist besondere Vorsicht geboten! Schweben solche Verfahren, sollte ein Strafbefehl nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung akzeptiert werden!
Sie sehen: Das Strafbefehlsverfahren birgt sowohl Vorteile wie auch Nachteile. Eine kompetente Beratung durch einen Strafverteidiger kann allerdings viele der Nachteile ausgleichen. Insgesamt kann man feststellen, dass die Vorteile des Strafbefehlsverfahrens für den Beschuldigten überwiegen. Ein Verteidiger kann im Ermittlungsverfahren auf den Erlass eines Strafbefehls hinwirken. Er kann Sie auch über die Risiken eines Einspruchs aufklären. Nehmen Sie deshalb möglichst frühzeitig die Hilfe eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch, wenn Sie wissen, dass gegen Sie ermittelt wird oder wenn Sie erwägen, Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen.
Tagessatz und Tagessätze
In aller Regel werden im Strafbefehl Geldstrafen verhängt, die Höhe der Strafe bemisst sich nach der Anzahl und der Höhe der „Tagessätze“. Dabei geht der Staatsanwalt bzw. der Richter in zwei Schritten vor:
Zuerst wird nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen (Schwere der Tat, Vorstrafe beim Täter ja oder nein usw.) die Zahl der Tagessätze bestimmt. Da gerade im Strafbefehlsverfahren viele „Standardfälle“ abgeurteilt werden, entscheiden Staatsanwälte und Richter hier häufig nach ihrer Erfahrung - sie verhängen also die Strafe, die in vergleichbaren Fällen in der Regel verhängt wird. Dabei kann es auch regionale Unterschiede geben.
In einem zweiten Schritt wird dann die Höhe des Tagessatzes festgelegt. Dabei wird das Nettoeinkommen des Beschuldigten zum Zeitpunkt des Urteils durch 30 geteilt.
Im Ergebnis lautet das Urteil oder der Strafbefehl dann z. B. auf „40 Tagessätze à 50 Euro“, insgesamt sind also 2000 Euro zu zahlen. Ausgegangen wurde im Beispiel von einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro.
Besser hätte ich es nicht sagen können.
Tschüss