Mögliche Kosten aufgrund eines Strafbefehls?

Welche Kosten können auf einen zukommen wenn der Staatsanwalt einen Strafbefehl gegen mich erlässt? Muss ich die Kosten der Gegenseite übernehmen auch wenn es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt bzw. der Staatsanwalt ohne Gerichtsverfahren einen Strafbefehl erlässt?

Hallo,

die Kosten richten sich nach der Höhe der Strafe. Eine „Gegenseite“ gibt es nicht, die ist der Staat. Die Kosten entstehen auch, wenn es zu keiner Verhandlung kommt.

Gruß Peter

Hallo,

also, der Staatsanwalt ermittelt nur in Strafsachen. Bei diesen gibt es in dem Sinn keine Gegenseite. Sollten Sie jemanden geschädigt haben, wird er sich im Zivilrechtsweg oder im Wege eines verbundenen Verfahrens an Sie halten.

Im Strafverfahren kommen neben Ihrer möglichen Strafe Kosten für das Gericht sowie Ermittlungskosten auf Sie zu.

Hallo, Mausezahn :smile:

Ja, wenn ein Strafbefehl gegen dich erlassen wird musst du verfahrenskosten zahlen. Ohne Gerichtsverhandlung sind das je nach höhe der geldstrafe ca. 100€ (glaub ich)

Wenn du gegen den Strafbefehl vorgehst und es eine Hauptverhandlung gibt wird es mehr.

Hoffe das hilft dir!

Liebe Grüsse!

Vielen Dank erstmal für die raschen und auch hilfreichen Antworten.
Ich habe mich heute erst hier angemeldet und bin sehr begeistert dass ich hier so schnell und freundlich Hilfe bekomme.
Ich würde gern mal den Fall schildern um eventuell ein bisschen Angst zu verlieren und um von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

Folgender Sachverhalt:

Mein Freund hat sich auf einer Veranstaltung erst ein Wortgefecht mit einem anderen Mann geliefert und dann wurde daraus eine körperliche Auseinandersetzung.
Beide Männner haben sich geschlagen. Die Schwester des anderen hat sich Dauphin auf meinen Freund gestürzt während der sich mit meinem Freund geprügelt hat.
Sie ist meinem Freund auf den Rücken gesprungen und hat auf ihn eingeschlagen. Er hat aus Reflex um sich gehauen und sie hat einen Schlag abbekommen. Auch ihr Bruder hat leichte Verletzungen von sich getragen. Mein Freund hat ebenfalls ein paar Schrammen.

Die Polizei kam dann und das Geschwisterpaar hat dann Anzeige erstattet. Mein Freund hat ebenfalls Anzeige erstattet jedoch erst am nächsten Tag.

Nun wurden alle Zeugen beider Seiten verhört und wir haben jetzt ein Schreiben vom Staatsanwalt erhalten aus dem hervorgeht, dass der Staatsanwalt den Zeugen meines Freundes keinen wirklichen Glauben schenkt bzw. dass nach Auswertung aller Aussagen keine Grundlage für eine Anzeige besteht. Somit wurde das Ermittlungsverfahren gegen das Geschwisterpaar eingestellt.

Jetzt zu meinen Fragen:

Wie wahrscheinlich ist es dass es in diesem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder ein Strafbefehl erlassen wird? Für den Staatsanwalt scheint der Fall ja eindeutig zu sein. Info: bei meinem Freund handelt es sich um einen Ersttäter.

Besteht die Wahrscheinlichkeit dass beide Verfahren eingestellt werden?

Welche Strafe ist zu erwarten?

Ich bedanke mich schon jetzt für eventuelle Antworten. :smile:

Lg Mausezahn

Vielen Dank erstmal für die raschen und auch hilfreichen Antworten.
Ich habe mich heute erst hier angemeldet und bin sehr begeistert dass ich hier so schnell und freundlich Hilfe bekomme.
Ich würde gern mal den Fall schildern um eventuell ein bisschen Angst zu verlieren und um von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

Folgender Sachverhalt:

Mein Freund hat sich auf einer Veranstaltung erst ein Wortgefecht mit einem anderen Mann geliefert und dann wurde daraus eine körperliche Auseinandersetzung.
Beide Männner haben sich geschlagen. Die Schwester des anderen hat sich Dauphin auf meinen Freund gestürzt während der sich mit meinem Freund geprügelt hat.
Sie ist meinem Freund auf den Rücken gesprungen und hat auf ihn eingeschlagen. Er hat aus Reflex um sich gehauen und sie hat einen Schlag abbekommen. Auch ihr Bruder hat leichte Verletzungen von sich getragen. Mein Freund hat ebenfalls ein paar Schrammen.

Die Polizei kam dann und das Geschwisterpaar hat dann Anzeige erstattet. Mein Freund hat ebenfalls Anzeige erstattet jedoch erst am nächsten Tag.

Nun wurden alle Zeugen beider Seiten verhört und wir haben jetzt ein Schreiben vom Staatsanwalt erhalten aus dem hervorgeht, dass der Staatsanwalt den Zeugen meines Freundes keinen wirklichen Glauben schenkt bzw. dass nach Auswertung aller Aussagen keine Grundlage für eine Anzeige besteht. Somit wurde das Ermittlungsverfahren gegen das Geschwisterpaar eingestellt.

Jetzt zu meinen Fragen:

Wie wahrscheinlich ist es dass es in diesem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder ein Strafbefehl erlassen wird? Für den Staatsanwalt scheint der Fall ja eindeutig zu sein. Info: bei meinem Freund handelt es sich um einen Ersttäter.

Besteht die Wahrscheinlichkeit dass beide Verfahren eingestellt werden?

Welche Strafe ist zu erwarten?

Ich bedanke mich schon jetzt für eventuelle Antworten. :smile:

Lg Mausezahn
.

Vielen Dank erstmal für die raschen und auch hilfreichen Antworten.
Ich habe mich heute erst hier angemeldet und bin sehr begeistert dass ich hier so schnell und freundlich Hilfe bekomme.
Ich würde gern mal den Fall schildern um eventuell ein bisschen Angst zu verlieren und um von den Erfahrungen anderer zu profitieren.

Folgender Sachverhalt:

Mein Freund hat sich auf einer Veranstaltung erst ein Wortgefecht mit einem anderen Mann geliefert und dann wurde daraus eine körperliche Auseinandersetzung.
Beide Männner haben sich geschlagen. Die Schwester des anderen hat sich Dauphin auf meinen Freund gestürzt während der sich mit meinem Freund geprügelt hat.
Sie ist meinem Freund auf den Rücken gesprungen und hat auf ihn eingeschlagen. Er hat aus Reflex um sich gehauen und sie hat einen Schlag abbekommen. Auch ihr Bruder hat leichte Verletzungen von sich getragen. Mein Freund hat ebenfalls ein paar Schrammen.

Die Polizei kam dann und das Geschwisterpaar hat dann Anzeige erstattet. Mein Freund hat ebenfalls Anzeige erstattet jedoch erst am nächsten Tag.

Nun wurden alle Zeugen beider Seiten verhört und wir haben jetzt ein Schreiben vom Staatsanwalt erhalten aus dem hervorgeht, dass der Staatsanwalt den Zeugen meines Freundes keinen wirklichen Glauben schenkt bzw. dass nach Auswertung aller Aussagen keine Grundlage für eine Anzeige besteht. Somit wurde das Ermittlungsverfahren gegen das Geschwisterpaar eingestellt.

Jetzt zu meinen Fragen:

Wie wahrscheinlich ist es dass es in diesem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder ein Strafbefehl erlassen wird? Für den Staatsanwalt scheint der Fall ja eindeutig zu sein. Info: bei meinem Freund handelt es sich um einen Ersttäter.

Besteht die Wahrscheinlichkeit dass beide Verfahren eingestellt werden?

Welche Strafe ist zu erwarten?

Ich bedanke mich schon jetzt für eventuelle Antworten. :smile:

Lg Mausezahn

en, wird er sich im Zivilrechtsweg oder

im Wege eines verbundenen Verfahrens an Sie halten.

Im Strafverfahren kommen neben Ihrer möglichen Strafe Kosten
für das Gericht sowie Ermittlungskosten auf Sie zu.

Wenn das Verfahren gegen die Geschwister eingestellt wurde, erscheint es möglich, dass Dein Freund angeklagt wird. Allerding ist bei einem Ersttäter auch eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit oder der Verweis auf den Privatklageweg durchaus denkbar.

Insofern würden beide Verfahren eingestellt werden.

Gruß Peter

Danke. Das macht mir wenigstens ein klein bisschen Hoffnung. Mein Freund macht sich deswegen nämlich ganz schön fertig, auch wenn er sicherlich seine Schuld daran trägt. Aber als Freundin leide ich natürlich da auch mit.

Lg Mausezahn

Hallo,
Strafbefehl erläßt nicht StA, sondern Gericht auf Antrag der StA. Dagegen ist Einspruch möglich, erst wenn keiner erfolgt, wird der Strafbefehl rechtskräftig, auch die Kostenentscheidung.

Bei Beauftragung eines Anwalts tragen Sie dann eigene Anwaltsgebühren (Rahmengebühren, die sich u.a. nach Umfang, Bedeutung, Schwierigkeit etc. richten). Ferner die Verfahrenskosten, die sich nach der Strafe richtet. Bei Geldstrafe bis 180 Tagessätze/Freiheitsstrafe bis 6 Monate zur Bewährung sind Kosten 60 € (Nr. 3110, 3118 KV- GKG). Bei höherer Strafe etwa Kosten von 120 € (Nr. 3111, 3118 KV-GKG). Wenn Auslagen entstanden sind, trägt diese grundsätzlich auch der Verurteilte; das wird teuer, wenn etwa ein Sachverständiger oder Auslandszeugen im Ermittlungsverfahren bezahlt werden müssen und übersteigt oft die reinene Gebühren und Kosten von Anwalt und Gericht.

mfG

Guten Abend,
da müssten Sie schon ein paar mehr Informationen zur Verfügung stellen.
Grüße,
strucki

Welche Informationen benötigen Sie denn?

Lg Mausezahn

Huhu!

Also wenn ich das richtig verstehe ist das Verfahren gegen die, mit denen sich dein Freund da geprügelt hat, jetzt eingestellt worden?

Das Verfahren gegen ihn/euch läuft aber noch?!

In solchen Fällen (ich schätze, es geht um einfache Körperverletzung) ist es wahrscheinlich, dass das Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt wird.

Passiert das nicht wird häufig ein Strafbefehl erlassen. Das wird bei Geldstrafen usw gemacht. (Bei euch dürfte es ja auch nur um eine Geldstrafe gehen.)

Voraussetzung ist allerdings, dass eine Hauptverhandlung nicht nötig ist. Das bedeutet, dass Staatsanwalt und Richter ohne Hauptverhandlung überzeugt sein müssen, dass ihr „schuld“ seid.

Wenn bei euch aber mehrere Zeugen vernommen worden sind und es Widersprüche gibt, KÖNNTE es natürlich sein, dass eine Hauptverhandlung für erforderlich gehalten wird.
Dann ergeht natürlich vorher auch kein Strafbefehl sondern du bekommst eine Ladung.

Ich würde mich aber jetzt erstmal nicht sooo verrückt machen.

Hallo,

Ja, das Verfahren wurde eingestellt und die Anzeige bzw. das Verfahren gegen meinen Freund läuft noch.

Es handelt sich tatsächlich um den Verwurf der Körperverletzung. War keine schwere oder gefährliche sondern eine einfache Körperverletzung.

Die Freunde meines Freundes meinen eben dass es sicher zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird und die ist ja deutlich teurer als ein Strafbefehl. Und weil ja wieder jeder alles besser weiß und wir anscheinend nur Anwälte im Freundeskreis haben :smile: macht mein Freund sich jetzt vollkommen verrückt.

Wenn er alles so annimmt wie es ist, also keinen Widerspruch gegen die Niederlegung der Anzeige bzw. des Verfahrens einlegt, wird das dann wie ein Schuldeingeständnis gewertet?

Wenn ja, ist dich eigentlich eine Gerichtsverhandlung unnötig und der Strafbefehl könnte erlassen werden? Oder sehe ich das zu einfach?

Vielen Dank schon mal.

Lg :smile:

Guten Morgen,
der Strafbefehl ist aufgrund welcher Handlung ausgestellt worden?
Vermutlich hat es keine Gerichtsverhandlung gegeben?
Inwieweit wurde der andere Geschädigt?
Grüße,
strucki

Welche Informationen benötigen Sie denn?

Lg Mausezahn

Man muss die Strafe bezahlen, mehr Kosten entstehen dem Bestraften nicht. Der Staatsanwalt und das Gericht schreiben in dem Fall keine Rechnung :wink:

Hallo,
neben einer Geldstrafe, die in Tagessätzen errechnet und bestimmt wird, werden Gerichtskosten und Auslagen (Zustellung mit Zustellungsurkunde) fällig.
Die Gegenseite muss ihre Kosten separat an Dich stellen. Dies kann auf dem Weg der Zivilklage geschehen.
Grüße - Ernst

Hallo,

wenn Du einen Strafbefehl bekommst (und ihn akzeptierst), musst Du Deine eigenen und die Verfahrenskosten tragen, NICHT etwaige Kosten eines Anwalts eines Nebenklägers o.ä. (sonst gibt es keine „Gegenseite“ in dem Sinne).
Die genaue Höhe der Kosten steht auf dem Strafbefehl drauf und hängt vom Strafmaß ab; ist aber auf jeden Fall billiger als bei einer Hauptverhandlung mit Urteil.

Übrigens erlässt der Staatsanwalt keinen Strafbefehl; das tut nur das Gericht (auf Antrag der Staatsanwaltschaft).

Viele Grüße
OpiWahn

Welche Kosten können auf einen zukommen wenn der Staatsanwalt
einen Strafbefehl gegen mich erlässt?

Das hängt von der verhängten Strafe ab.

Muss ich die Kosten der

Gegenseite übernehmen auch wenn es nicht zu einer
Gerichtsverhandlung kommt bzw. der Staatsanwalt ohne
Gerichtsverfahren einen Strafbefehl erlässt?

Der Staatsanwalt kann keinen Strafbefehl erlassen, sondern nur bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Nur das Gericht kann einen Strafbefehl erlassen. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wird es teuer. Die „Kosten der Gegenseite“ fallen nicht an, das ist anders als bei Zivilprozessen.

Diese Anfrage ist zu pauschal, darauf kann man wirklich keine Antwort geben. Sorry!
M.f.G. Paul H.

Welche Kosten können auf einen zukommen wenn der Staatsanwalt
einen Strafbefehl gegen mich erlässt? Muss ich die Kosten der
Gegenseite übernehmen auch wenn es nicht zu einer
Gerichtsverhandlung kommt bzw. der Staatsanwalt ohne
Gerichtsverfahren einen Strafbefehl erlässt?