Hallo Ihr Lieben,
nehmen wir mal an dass eine krebskranke Person ohne weitere Hoffnung auf normalmedizinische Heilung in einer speziellen, auf alternative Heilmethoden ausgerichteten Spezialklinik (privat) behandelt werden möchte.
Weiss jemand wie eine volle oder zumindest anteilige
Kostenuebernahme für eine Privatklinik der Krankenkasse erwirkt werden könnte? Der behandelnde Hausarzt
könnte jederzeit eine Ueberweisung fuer diese Klinik ausstellen und ist auch der Meinung dass dies die beste Lösung wäre.
Die Krankenkasse der Person verweigert die Übernahme oder Bezuschussung für diese Therapie. Ein Antrag auf eine Reha Massnahme (die es nicht unbedingt wäre weil sich die betreffende Kranke nicht voll bewegen kann) müsste zudem von dem Rentenversicherungsträger bearbeitet werden.
Allerdings wäre die Privatklinik die beste Lösung. Gäbe es Wege und vielleicht nicht so geläufige Lösungen um eine Bezuschussung oder gar volle Übernahme der Kosten füe diese Patientin zu erwirken?
Danke für eure „hypothetischen“ Antworten und Anregungen!
Für jede Antwort bin ich dankbar.
Einen schoenen Tag fuer Euch!
Jessica
Hallo,
eine schwierige Frage !!!
Da es bei Entscheidungen durch die Krankenkasse nicht nach dem
„Bauchgefühl“ gehen darf und kann muss dafür zunächst das
Gesetz, also das SGB, herangezogen werden.
Da heisst es sinngemäß, dass die Kasse die stationäre Krankenhausbehandlung zur Verfügung stellen muss für die Dauer ihrer Notwendigkeit. Dies gilt aber nur für Kliniken, die eine Zulassung
haben. Behandlungen in Privatkliniken fallen grundsätzlich nicht
in den Leistungsbereich einer gesetzlichen Krankenkasse.
Von diesem Grundsatz kann nur abgewichen werden, wenn es tatsächlich
im Bereich des SGB. (also Deutschland) keine vertragliche Alternative
gibt - auch in der Art der Therapie (Behandlung).
Wir hatten vor vielen vielen Jahren diese Frage z.B. bei Transplantationen (Organ- oder Knochemark).
Damals kam es schon vor, dass Behandlungen im Ausland von der Kasse übernommen werden konnten wenn in Deutschland keine Alternative zur Verfügung stand.
Auch die Frage der Krebs-Behandlungen war schon immer Anlass zu
Streit- ja sogar Klageverfahren.
Letztendlich liegt es in der Beurteilung des Einzelfalles - und das
beurteilen zuerst die Gutachter des Medizinischen Dienstes, ob es
medizinisch tatsächlich keine Vertragsalternative gibt.
Offen gesagt - ich sehe in dem geschilderten (fiktiven) Fall keine
Chance. Wenn auch der behandelnde Arzt eine spezielle Privat-Klinik
als „letzte“ Möglichkeit sieht. Es gibt gerade im Bereich der CA-Erkrankungen in Deutschland vielfältige Möglichkeiten einer
Vertragsbehandlung. Oftmals sind es aber doch die mehr oder wenigen
„fragwürdigen“ Therapien, die in solchen Kliniken angewandt werden.
Gruß
Czauderna