Mieter A bewohnt seit Mitte der 80iger Jahre eine Wohnung. Ein Mietvertrag liegt aus dieser Zeit weder Vermieter noch Mieter vor. Es wurde eine Warmmiete von 500,- EUR gezahlt.
Mit Datum vom 01.06.2011 wurde daher ein neuer Mietvertrag für die Wohnung rückwirkend zum 01.01.2011 mit Mieter A geschlossen. Es wurde eine Kaltmiete von 300,- EUR zzgl. 200,00 EUR BK-VZ (Gesamtmiete 500,- EUR) vereinbart. Die neue Kaltmiete liegt wesentlich unterhalb des Mietspiegels.
Zu welchem Datum kann erstmalig eine Zustimmung zur Mieterhöhung vom Mieter verlangt werden?
Ich gehe davon aus , da auch vor dem schriftlichen Vertragsabschluss schon ein mündlicher Vertrag bestand , dass der Vermieter in Anrechnung dessen auch schon nach Ablauf von 3 Monaten die Miete angemessen erhöhen könnte .Die ist nach Rechtslage 20 % innerhalb drei Jahre.