mögliche Mieterhöhung

Mieter A bewohnt seit Mitte der 80iger Jahre eine Wohnung. Ein Mietvertrag liegt aus dieser Zeit weder Vermieter noch Mieter vor. Es wurde eine Warmmiete von 500,- EUR gezahlt.

Mit Datum vom 01.06.2011 wurde daher ein neuer Mietvertrag für die Wohnung rückwirkend zum 01.01.2011 mit Mieter A geschlossen. Es wurde eine Kaltmiete von 300,- EUR zzgl. 200,00 EUR BK-VZ (Gesamtmiete 500,- EUR) vereinbart. Die neue Kaltmiete liegt wesentlich unterhalb des Mietspiegels.

Zu welchem Datum kann erstmalig eine Zustimmung zur Mieterhöhung vom Mieter verlangt werden?

Ich gehe davon aus , da auch vor dem schriftlichen Vertragsabschluss schon ein mündlicher Vertrag bestand , dass der Vermieter in Anrechnung dessen auch schon nach Ablauf von 3 Monaten die Miete angemessen erhöhen könnte .Die ist nach Rechtslage 20 % innerhalb drei Jahre.

Herzlichen Dank für die Antwort, die mir sehr geholfen hat.

Hallo, guten Tag
Wenn die Miete unterhalb des Mietspiegel ist,kann der Vermieter Jederzeit die Miete angleichen.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, nach 15 Monaten, also zum 01.04.2012
Gruß, Achim