hallo, www-community!
weil das online-recht ja noch recht jung ist und ich dahingehend wenige erfahrungen und wenig wissen habe, wende ich mich mit folgender situation an euch:
am 11.07.02 habe ich bei ebay (wo sonst?) eine festplatte im wert von 86,00 euro (plus 5 euro versand) ersteigert, den betrag habe ich am 17.07.02 an den verkäufer überwiesen, er wurde auch von meinem konto abgebucht.
dennoch traf die festplatte nicht bei mir ein, so dass ich mich mehrfach per mail an den verkäufer gewandt habe. dieser schrieb mir am 10.08. per mail, dass er bei der post einen nachverfolgungsauftrag gestellt hatte, dessen ergebnis er mir demnächst mitteilen wollte. als weitere zwei wochen verstrichen waren, ohne dass sich der verkäufer bei mir meldete, fragte ich ihn per mail, was die post denn für auskunft gegeben habe. diese anfrage blieb unbeantwortet.
daher stellte ich dem verkäufer eine frist bis zum 10.09.02, entweder das überwiesene geld auf mein konto zurück zu überweisen oder mir ersatzweise eine andere festplatte (mit den gleichen technischen daten etc.) zu schicken, bei der ich die versandkosten tragen würde, wenn ich diese neue festplatte erhalten hätte.
auch hierauf erfolgte keine reaktion des verkäufers. also mahnte ich ihn, mir umgehend das geld zurück zu überweisen, da ich mich sonst an ebay wenden würde. leider reagiert dieses unternehmen in sachen käuferschutz nur binnen von 60 tagen nach auktionsende, also bis zum 11.09.02. diese frist war jedoch leider schon abgelaufen.
als ich dem verkäufer eine letzte frist setzte, nach deren ablaufen ich ihn vor rechtlichen konsequenzen mahnte, erreichte mich einen tag vor ende dieser frist eine mail, dass er das geld auf mein konto überwiesen hätte. dennoch erfolgte in den nächsten tagen kein geldeingang auf meinem konto.
wieder schrieb ich dem verkäufer eine mail, fragte ihn nach dem verbleib des geldes und übermittelte ihm zugleich noch einmal meine kontodaten. daraufhin meldete sich der verkäufer am 16.09.02 noch einmal per mail und behauptete, er hätte tatsächlich zwei zahlen in der kontonummer verdreht und würde das geld in den nächsten tagen noch einmal überweisen.
seitdem habe ich nichts mehr von dem verkäufer gehört und auch nichts mehr von meinem geld gesehen. auch eine weitere anfrage und mahnung per mail vom 21.09.02 brachte keine reaktion des verkäufers hervor.
nun möchte ich natürlich wissen, inwiefern ich auf rechtlichem wege meinen anspruch auf eine festplatte bzw. das von mir überwiesene geld geltend machen kann und welche schritte dazu einzuleiten sind.
meiner ansicht nach habe ich dem verkäufer, der hier offentsichtlich einen betrug abzuziehen scheint, genug fristen und freiräume eingeräumt, um meinen forderungen nachzukommen.
welche möglichkeiten habe ich nun, an mein geld oder an eine ersatzlieferung zu gelangen?
ist es notfalls erforderlich, eine anzeige wegen betrugs zu stellen? wenn ja, was genau ist dazu erforderlich?
eine meiner ideen war, dem käufer auf dem postweg einen überweisungsschein mit meiner bankverbindung zu schicken und ihn in einem begleitenden schreiben darauf hinzuweisen, dass ich ihn bei nichteinhaltung einer frist von meinetwegen 7 tagen anzeigen würde.
kann dies so realisiert werden? welche rechtlichen grundlagen habe ich? gibt es möglicherweise websites, die mir weiterhelfen? oder sollte ich mich trotz der bereits überschrittenen frist mit ebay in verbindung setzen und versuchen, auf diesem wege etwas zu erreichen?
vielen dank im vorraus für eure hilfe und unterstützung.
- peace, ted
