Mögliche Rechtsschritte nach Online-Auktion

hallo, www-community!

weil das online-recht ja noch recht jung ist und ich dahingehend wenige erfahrungen und wenig wissen habe, wende ich mich mit folgender situation an euch:

am 11.07.02 habe ich bei ebay (wo sonst?) eine festplatte im wert von 86,00 euro (plus 5 euro versand) ersteigert, den betrag habe ich am 17.07.02 an den verkäufer überwiesen, er wurde auch von meinem konto abgebucht.
dennoch traf die festplatte nicht bei mir ein, so dass ich mich mehrfach per mail an den verkäufer gewandt habe. dieser schrieb mir am 10.08. per mail, dass er bei der post einen nachverfolgungsauftrag gestellt hatte, dessen ergebnis er mir demnächst mitteilen wollte. als weitere zwei wochen verstrichen waren, ohne dass sich der verkäufer bei mir meldete, fragte ich ihn per mail, was die post denn für auskunft gegeben habe. diese anfrage blieb unbeantwortet.
daher stellte ich dem verkäufer eine frist bis zum 10.09.02, entweder das überwiesene geld auf mein konto zurück zu überweisen oder mir ersatzweise eine andere festplatte (mit den gleichen technischen daten etc.) zu schicken, bei der ich die versandkosten tragen würde, wenn ich diese neue festplatte erhalten hätte.
auch hierauf erfolgte keine reaktion des verkäufers. also mahnte ich ihn, mir umgehend das geld zurück zu überweisen, da ich mich sonst an ebay wenden würde. leider reagiert dieses unternehmen in sachen käuferschutz nur binnen von 60 tagen nach auktionsende, also bis zum 11.09.02. diese frist war jedoch leider schon abgelaufen.
als ich dem verkäufer eine letzte frist setzte, nach deren ablaufen ich ihn vor rechtlichen konsequenzen mahnte, erreichte mich einen tag vor ende dieser frist eine mail, dass er das geld auf mein konto überwiesen hätte. dennoch erfolgte in den nächsten tagen kein geldeingang auf meinem konto.
wieder schrieb ich dem verkäufer eine mail, fragte ihn nach dem verbleib des geldes und übermittelte ihm zugleich noch einmal meine kontodaten. daraufhin meldete sich der verkäufer am 16.09.02 noch einmal per mail und behauptete, er hätte tatsächlich zwei zahlen in der kontonummer verdreht und würde das geld in den nächsten tagen noch einmal überweisen.
seitdem habe ich nichts mehr von dem verkäufer gehört und auch nichts mehr von meinem geld gesehen. auch eine weitere anfrage und mahnung per mail vom 21.09.02 brachte keine reaktion des verkäufers hervor.

nun möchte ich natürlich wissen, inwiefern ich auf rechtlichem wege meinen anspruch auf eine festplatte bzw. das von mir überwiesene geld geltend machen kann und welche schritte dazu einzuleiten sind.

meiner ansicht nach habe ich dem verkäufer, der hier offentsichtlich einen betrug abzuziehen scheint, genug fristen und freiräume eingeräumt, um meinen forderungen nachzukommen.

welche möglichkeiten habe ich nun, an mein geld oder an eine ersatzlieferung zu gelangen?
ist es notfalls erforderlich, eine anzeige wegen betrugs zu stellen? wenn ja, was genau ist dazu erforderlich?

eine meiner ideen war, dem käufer auf dem postweg einen überweisungsschein mit meiner bankverbindung zu schicken und ihn in einem begleitenden schreiben darauf hinzuweisen, dass ich ihn bei nichteinhaltung einer frist von meinetwegen 7 tagen anzeigen würde.

kann dies so realisiert werden? welche rechtlichen grundlagen habe ich? gibt es möglicherweise websites, die mir weiterhelfen? oder sollte ich mich trotz der bereits überschrittenen frist mit ebay in verbindung setzen und versuchen, auf diesem wege etwas zu erreichen?

vielen dank im vorraus für eure hilfe und unterstützung.

  • peace, ted

Hallo Ted,

willkommen im Club.
Die Behauptung, dass die Post das Paket verloren hat, ist die Standardbehauptung aller Betrüger.
1.) Setz dich mit Ebay in Verbindung und gib die Information weiter. Nimm schnell die Versicherung in Anspruch, bevor die 90 Tage rum sind. Rechne nicht damit, das Ebay viel unternimmt.
2.) Vergib einen negativen Kommentar um andere zu warnen. Sei deutlich.
3.) Zeig ihn an, aber rechne auch hier nicht mit viel. Bei einem Betrug muss der Vorsatz nachgewiesen werden, was schwer ist.

Gruß
Carlos

Hallo,

ich würde per Einschreiben/Rückschein dem Verkäufer eine Frist zur Rückzahlung oder Lieferung setzen und mit einer Betrugsanzeige drohen. Gleichzeitig ihn auffordern die Paketnummer des Einzahlungsscheines mitzuteilen bzw. zu faxen. Angeblich kann man dann per Internet oder auf jeden Fall bei der Post erkunden, wo das Paket gerade ist.
Ich handel ab und an auch bei ebay, kaufe und verkaufe grundsätzlich nur per versichertes Paket, auch wenn es eine kleine Ware von ein paar Gramm ist und in einen Brief passt. Ich will den Postweg verfolgen können und das geht nun einmal nur per Paket.
Ich weiss nicht mit welchen Leuten ihr im Internet handelt, schaut ihr euch nie die Bewertungen bei ebay an? Wenn dort was Negatives steht und vor allem über verschwundene Ware kaufe ich dort nicht einmal für 1 € ein.
Bei Internet-Geschäften kommt das Fernhandelsgesetz zum tragen, google mal.

Ich wünsche viel Erfolg und leg dem Typen das Handwerk

Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

den unten angegebenen Kommentar, ein Postverlust sei die Standardaussage aller Betrüger, kann ich so nicht teilen. Tatsächlich ist die Verlustquote bei der Post gar nicht mal so gering, schon mal gleich gar nicht, wenn sich von außen durch irgendwelche Hinweise erkennen läßt, daß der Inhalt der Sendung nicht ganz wertlos ist.

einmal meine kontodaten. daraufhin meldete sich der verkäufer
am 16.09.02 noch einmal per mail und behauptete, er hätte
tatsächlich zwei zahlen in der kontonummer verdreht und würde
das geld in den nächsten tagen noch einmal überweisen.
seitdem habe ich nichts mehr von dem verkäufer gehört

Nun, wenn er am 16.9. schreibt, daß er das Geld „in den nächsten Tagen“ überweisen will, dann würde ich mal noch 1 oder 2 Tage warten, bevor ich die große Welle mache. Immerhin hat der (vermeintliche) Betrüger ja überhaupt angeboten, das Geld zurückzuüberweisen, was der gewöhnliche Betrüger eigentlich nicht macht. Normalerweise meldet sich ein solcher gar nicht mehr.

Im übrigen bleibt Dir natürlich der Rechtsweg offen. Wobei ich dann nicht genau weiß, bei wem die Beweislast liegt: Beim Verkäufer, daß er die Ware tatsächlich zum Versand gegeben hat und die Post die Sendung verschludert hat oder beim Käufer, daß der Verkäufer nicht geliefert hat. Letztlich läuft es darauf hinaus, wo der Gefahrenübergang stattfindet. Aber - wie gesagt -das weiß ich jetzt auch nicht.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

den unten angegebenen Kommentar, ein Postverlust sei die
Standardaussage aller Betrüger, kann ich so nicht teilen.
Tatsächlich ist die Verlustquote bei der Post gar nicht mal so
gering, schon mal gleich gar nicht, wenn sich von außen durch
irgendwelche Hinweise erkennen läßt, daß der Inhalt der
Sendung nicht ganz wertlos ist.

Die Aussage stammt von dem Krimanbeamten, der meine Anzeige zu einem gleichartigen Fall entgegengenommen hat.

Nun, wenn er am 16.9. schreibt, daß er das Geld „in den
nächsten Tagen“ überweisen will, dann würde ich mal noch 1
oder 2 Tage warten, bevor ich die große Welle mache.

Sehe ich auch so.

Immerhin
hat der (vermeintliche) Betrüger ja überhaupt angeboten, das
Geld zurückzuüberweisen, was der gewöhnliche Betrüger
eigentlich nicht macht. Normalerweise meldet sich ein solcher
gar nicht mehr.

VETO. „Mein Betrüger“ hat auch behauptet er würde das Geld zurücküberweisen. Es kam aber nie was an. Danach hat er sich nicht mehr gemeldet.

Gruß
Carlos

P.S. Die Ebay-Versichung ist tückisch. Man sollte nach spätestens 55 Tagen daran denken. Für die Versicheungsgesellschat gilt nämlich der Poststempel.

Wer hat Recht - wer lügt ?
Hallo

Ein Hinweis, da ich auch bei Ebay kaufe und verkaufe.

Wenn der Käufer die Ware nicht erhält, ist er schnell dabei zu behaupten, der Verkäufer will betrügen und schickt die Ware einfach nicht ab. Ist wohl oft auch so.

Umgekehrt kann der Verkäufer, wenn er es denn ehrlich meint, nicht beurteilen, ob der Kunde sich nicht einfach hinstellt und behauptet, er habe die Ware nicht oder nur defekt erhalten.
Vielleicht ist das auch in Deinem Fall so. Er hat das Teil vielleicht wirklich abgeschickt, die Post hat das verschludert (was wohl wirklich nicht so selten ist) und nun ?

Wer kann nun wem was beweisen ?

Gruß Andreas

weil das online-recht ja noch recht jung ist und ich
dahingehend wenige erfahrungen und wenig wissen habe, wende
ich mich mit folgender situation an euch:

am 11.07.02 habe ich bei ebay (wo sonst?) eine festplatte im
wert von 86,00 euro (plus 5 euro versand) ersteigert, den
betrag habe ich am 17.07.02 an den verkäufer überwiesen, er
wurde auch von meinem konto abgebucht.
dennoch traf die festplatte nicht bei mir ein, so dass ich
mich mehrfach per mail an den verkäufer gewandt habe. dieser
schrieb mir am 10.08. per mail, dass er bei der post einen
nachverfolgungsauftrag gestellt hatte, dessen ergebnis er mir
demnächst mitteilen wollte. als weitere zwei wochen
verstrichen waren, ohne dass sich der verkäufer bei mir
meldete, fragte ich ihn per mail, was die post denn für
auskunft gegeben habe. diese anfrage blieb unbeantwortet.
daher stellte ich dem verkäufer eine frist bis zum 10.09.02,
entweder das überwiesene geld auf mein konto zurück zu
überweisen oder mir ersatzweise eine andere festplatte (mit
den gleichen technischen daten etc.) zu schicken, bei der ich
die versandkosten tragen würde, wenn ich diese neue festplatte
erhalten hätte.
auch hierauf erfolgte keine reaktion des verkäufers. also
mahnte ich ihn, mir umgehend das geld zurück zu überweisen, da
ich mich sonst an ebay wenden würde. leider reagiert dieses
unternehmen in sachen käuferschutz nur binnen von 60 tagen
nach auktionsende, also bis zum 11.09.02. diese frist war
jedoch leider schon abgelaufen.
als ich dem verkäufer eine letzte frist setzte, nach deren
ablaufen ich ihn vor rechtlichen konsequenzen mahnte,
erreichte mich einen tag vor ende dieser frist eine mail, dass
er das geld auf mein konto überwiesen hätte. dennoch erfolgte
in den nächsten tagen kein geldeingang auf meinem konto.
wieder schrieb ich dem verkäufer eine mail, fragte ihn nach
dem verbleib des geldes und übermittelte ihm zugleich noch
einmal meine kontodaten. daraufhin meldete sich der verkäufer
am 16.09.02 noch einmal per mail und behauptete, er hätte
tatsächlich zwei zahlen in der kontonummer verdreht und würde
das geld in den nächsten tagen noch einmal überweisen.
seitdem habe ich nichts mehr von dem verkäufer gehört und auch
nichts mehr von meinem geld gesehen. auch eine weitere anfrage
und mahnung per mail vom 21.09.02 brachte keine reaktion des
verkäufers hervor.

nun möchte ich natürlich wissen, inwiefern ich auf rechtlichem
wege meinen anspruch auf eine festplatte bzw. das von mir
überwiesene geld geltend machen kann und welche schritte dazu
einzuleiten sind.

meiner ansicht nach habe ich dem verkäufer, der hier
offentsichtlich einen betrug abzuziehen scheint, genug fristen
und freiräume eingeräumt, um meinen forderungen nachzukommen.

welche möglichkeiten habe ich nun, an mein geld oder an eine
ersatzlieferung zu gelangen?
ist es notfalls erforderlich, eine anzeige wegen betrugs zu
stellen? wenn ja, was genau ist dazu erforderlich?

eine meiner ideen war, dem käufer auf dem postweg einen
überweisungsschein mit meiner bankverbindung zu schicken und
ihn in einem begleitenden schreiben darauf hinzuweisen, dass
ich ihn bei nichteinhaltung einer frist von meinetwegen 7
tagen anzeigen würde.

kann dies so realisiert werden? welche rechtlichen grundlagen
habe ich? gibt es möglicherweise websites, die mir
weiterhelfen? oder sollte ich mich trotz der bereits
überschrittenen frist mit ebay in verbindung setzen und
versuchen, auf diesem wege etwas zu erreichen?

vielen dank im vorraus für eure hilfe und unterstützung.

  • peace, ted

Verlorene Pakete
Hallo Andreas,

Vielleicht ist das auch in Deinem Fall so. Er hat das Teil
vielleicht wirklich abgeschickt, die Post hat das verschludert
(was wohl wirklich nicht so selten ist) und nun ?

Wer kann nun wem was beweisen ?

Im Einzelfall ist es wirklich schwer bis unmöglich zu beurteilen. In anderen Fällen wird es klarer:

1.) Es gehen Pakete von mehreren Käufern gleichzeitg verloren.
2.) Anbieter behauptet, nach Reklamation dass Paket schon vor einer Woche versendet zu haben. Das Paket kommt doch noch an und hat als Datum im Poststempel den Tag nach der Reklamation.

Es bleibt dabei. Warum sollten Ebay-Teilnehmer ehrlicher sein, als Postmitarbeiter.
Wenn nun jemand sagt, dass er das Geld zurücküberweist und tut es nicht, dann ist er nachweislich ein Lügner. Liegt es es hier nicht nahe, auch davon auszugehen, dass der angebliche Versand eine Lüge ist?

Ich bin auch ein ebay-Teilnehmer. Aber ich gehe davon aus, dass der Anteil der Betrüger sich im Prozentbereich bewegen kann.

Zum Thema verlorene Pakete. Warum haben eigentlich Versandhäuser keine deutlichen Probleme mit verlorenen Pakete. Sind die Mitarbeiter von Hermes oder UPS wesentlich zuverlässiger?
Wie häufig gehen eigentlich Pakete von Menschen verloren, denen man wirklich vertrauen kann (Großeltern, Eltern, Tanten und Onkeln)?

Beim Briefversand gibt es ähnliche Probleme mit Rechnungen und Mahnungen, die Häufig verloren gehen. (So ein mist, meine kommen immer an.)

Gruß
Carlos

Zum Thema verlorene Pakete. Warum haben eigentlich
Versandhäuser keine deutlichen Probleme mit verlorenen Pakete.
Sind die Mitarbeiter von Hermes oder UPS wesentlich
zuverlässiger?

Hallo Carlos

Die großen Versandhäuser haben sich natürlich gegen Verlust versichert. Pakete sind über die Post ohnehin versichert.
Bei ebay wird aber aus Kostengründen die Ware oft als Brief oder als Waren- / Büchersendung verschickt. Und da ist es schwer, den Verlust nachzuweisen. Der angebotene Treuhandservice wird wohl nicht so angenommen. Es lohnt sich auch bei Artikeln von 3 EUR nicht.

Ich habe auch gerade einen Kunden, der verständlicherweise meine Lieferung anmahnt - aber die Ware ist lange raus. Die Post ist nicht gerade schnell und zuverlässig :frowning:

Gruß Andreas